Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verteilung der Mittel für die Jugendarbeit im Landkreis Börde ab 01.01.2016  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1 Beschluss:2015/51/0194
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/51/0194 Verteilung der Mittel für die Jugendarbeit im Landkreis Börde ab 01.01.2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Grummt erläutert die vom UA JHPl. Mehrheitlich befürwortete Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass der Inhalt bereits im letzten JHA vorgetragen und diskutiert wurde. Es gibt zwei Ergänzungen. Es konnte auch die letzte Kommune befragt werden, die ihre Bereitschaft erklärte, die Jugendarbeit mit zu finanzieren.

Weiterhin erläutert Herr Grummt die Tischvorlage zu TOP 5.1 (Beschluss-Nr. 2015/51/0194).

 

Herr Grummt fasst zusammen, dass mit dem neuen Verteilungsmodell elementare strukturelle Veränderungen einhergehen, die allesamt Ergebnisse eines langen Diskussions- und Aushandlungsprozesses sind. Das neue Modell greift Elemente der Diskussionen aus den Jahren ab 2010 auf und ist der Versuch, die Mittel für die Jugendarbeit so bedarfsgerecht wie möglich im Landkreis Börde zu verteilen.

 

Besondere Bedeutung muss in den nächsten Jahren der Schärfung der Indikatoren beigemessen werden. So stellt sich bspw. die Frage, ob und in welchem Umfang der Faktor Migration einbezogen werden sollte. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, die Qualitätsdebatte zu führen, also festzulegen, welche Ziele im Bereich der Jugendarbeit erreicht werden sollen und was das für die Arbeit in den einzelnen Sozialräumen bedeutet.

 

Abschließend geht Herr Grummt auf das allen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zugesandte Schreiben des Trägers Sportjugend ein.

 

Herr Schindler kritisiert die Ausführungen des Fachamtes. Des Weiteren fragt er an, warum die Fragen, die er dem Fachamt im Vorfeld der Sitzung gestellt hat, noch nicht beantwortet worden sind.

 

Herr Zacke erwidert unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung des Kreistages, dass die Fragen zu kurzfristig gestellt wurden.

 

Frau Herzig führt aus, dass es im neuen Modell um die grundsätzliche Überlegung ging, ob und in welchem Ausmaß die Arbeit der Sportjugend im Rahmen von §§ 11-14 SGB VIII förderfähig ist – nicht um eine generelle Bewertung der geleisteten Arbeit.

 

Frau Schünemann bedankt sich für die Ausführung. Das Thema sei keineswegs neu und es wurde mehrfach und in verschiedenen Kontexten darüber beraten und gestritten. Sie mahnt an, dass es heute unbedingt einen Beschluss dazu geben muss.

 

Herr Keindorff bewertet die Arbeit der Sportjugend als grundsätzlich positiv. Wenn die Arbeit nur begrenzt im Rahmen der Jugendarbeit nach dem SGB VIII förderfähig ist, soll geprüft werden, ob eine ergänzende Förderung über die Sportförderung des Landkreises möglich ist.

 

Frau Blenke stimmt den Ausführungen von Herrn Keindorff zu und plädiert für einen praktikablen Lösungsansatz.

 

Frau Herzig verweist auf den gesetzlichen Rahmen, in dem sich der Jugendhilfeausschuss gewegt.

 

Frau Leuschner plädiert grundsätzlich auch für den Erhalt der Angebote der Sportjugend. Sie schränkt ein, dass dann ggf. an anderer Stelle eingespart werden muss. Die Idee, eine Förderung im Rahmen der Sportförderung des Landkreises zu prüfen, begrüßt sie.

 

Frau Schünemann bittet Frau Herzig als Vertreterin des Landrates zu prüfen, ob eine ergänzende Förderung des Trägers Sportjugend aus Mitteln der Sportförderung möglich sei. Frau Herzig sichert zu, die Thematik im Kultur- und Sozialausschuss zu besprechen.

 

 

 

Herr Zacke schließt sich der Bitte an und stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung:    3

Enthaltung:    1

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.

 

18:00 Uhr  Frau Engelbrecht, Herr Cernizki und Herr Keindorff gehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die in der Anlage dargestellte Verteilung der Mittel für die Jugendarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Börde ab 01.01.2016.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              8

Ablehnung:              3

Enthaltung:              1

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.