Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse wurde gemäß § 6 e der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse als Anlage zur Sitzung im ALLRIS allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Landrat Hans Walker informierte über folgende wichtige Angelegenheiten:
Die Prognose zur Aufnahme von Flüchtlingen für das Jahr 2015 liegt bei 1.978 Personen. Von den derzeit 1.477 Plätzen sind noch 56 verfügbar. Zusätzlich stehen gegenwärtig 127 Wohnungen für 564 Personen in den Orten Haldensleben, Oschersleben, Wolmirstedt, Zielitz, Harbke, Wanzleben, Calvörde, Groß Santersleben und Colbitz / Heidecamp zur Verfügung. Die Ausschreibung der fünften Gemeinschaftsunterkunft wird vorbereitet. Ggf. ist hier eine Eilentscheidung des Landrates erforderlich. Das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt hat am 15.09.2015 die Leitlinie zur Flüchtlingsunterbringung befristet bis zum 01.05.2016 außer Kraft gesetzt. Mit Stand vom 11.09.2015 hat der Landkreis Aufwendungen in Höhe von 6,4 Mio. EUR. Die Landeszuweisungen betragen 3,1 Mio. EUR, sodass aktuell ein Defizit in Höhe von 3,3 Mio. EUR besteht. Die pauschale Zuweisung von 8.600 EUR pro Flüchtling ist nicht ausreichend.
Zum 01.09.2015 wurde der Fachdienst Migration unter Leitung von Frau Corinna Sladky (bisher Fachdienstleiterin Soziales) gebildet. Dieser bündelt die Aufgabenwahrnehmung nach dem Aufnahmegesetz. Für die Leitung des Fachdienstes Soziales ist amtierend eingesetzt Frau Gabriele Böttcher.
Zum 01.12.2015 wird der Fachdienst Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht unter Leitung von Frau Elke Witzel (bisher Leiterin Bereich Recht) gebildet. Dieser bildet sich aus dem Fachdienst Ordnung und Sicherheit, dazu dem Sachgebiet Kommunalaufsicht und dem Bereich Recht.
Derzeit läuft die Baufeldfreimachung. Die Bauherrenfunktion wurde in Treuhänderschaft an die Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Magdeburg (SALEG) übertragen.
Die Regierungsfraktionen erklärten, dass Fördermittel in Höhe von 7,5 Mio. EUR aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Davon sollen 700.000 EUR für 2016 und für 2017 und 2018 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,8 bzw. 3,0 Mio. EUR eingestellt werden. Die Schulträgerschaft verbleibt bei der Landeshauptstadt Magdeburg. Am 02.06.2015 schlossen die Landeshauptstadt Magdeburg und die Landkreise Börde, Jerichower Land und Salzlandkreis die Vereinbarung, dass die Gastschulbeiträge an die realen Kosten, wie beispielsweise Betriebskosten, angepasst werden.
10 von den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden gaben einen positiven Rücklauf zur Mitgliedschaft. Gegenwärtig erfolgt die Zulässigkeitsprüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Gemeinde Bülstringen hat als Kreissieger den Landkreis Börde beim Landeswettbewerb vertreten.
Am Wettbewerb zur Auswahl von CLLD (Community-Led Local Development, dt. „Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“) / LEADER-Subregionen im Land Sachsen-Anhalt haben 5 Interessengruppen aus dem Landkreis Börde teilgenommen (Lokale Entwicklungsstrategie 2014 -2020). Alle lokalen Entwicklungsstrategien wurden durch das Landesverwaltungsamt bestätigt. Anerkennungsurkunden erhielten die lokale Aktionsgruppe (LAG) Börde, LAG Bördeland, LAG Colbitz-Letzlinger Heide, LAG Flechtinger Höhenzug und die LAG Rund um den Drömling. Der finanzielle Orientierungsrahmen beträgt rund 6,320 Mio. EUR. Der Landkreis Börde ist Träger des Leadermanagements.
erarbeitet: Uwe Baumgart / Büro Landrat (15.09.2015) |
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