Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Sozialplanung des Landkreises Börde Berichterstatter: Fachbereichskoordinatorin, Frau Iris Herzig  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 26.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/FB3/0181 Sozialplanung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Hoeft Stabsstelle "Strategische Entwicklungsplanung"
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien

Frau Herzig führt aus, dass die Verwaltung den Abgeordneten erstmalig eine Sozialplanung vorlegt und erläutert die Herangehensweise sowie die Zielstellung der vorliegenden Planung.

Sie informierte, dass die Sozialplanung noch nicht die Anforderungen an eine „Moderne Sozialplanung“ erfüllt, da „Moderne Sozialplanung“ eine integrierte Planung ist. Aber sie erscheint als ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn die Herausforderungen globaler Ökonomie, demografischer Entwicklung und sozialer Wandel gemeistert werden sollen.

 

Ziel der Sozialplanung sollte weiterhin sein, jährlich die Mitglieder des Kreistages zum Jahresende über die Fortschreibung zu informieren, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Wirkung von bestimmten Dienstleistungen besser einschätzen zu können, um noch kompetentere Entscheidungen treffen zu können.

 

Das Familienfördergesetz war Anlass, sich mit der Sozialplanung zu befassen. Dabei wurde deutlich, dass mit der Sozialplanung vorausschauende kommunale Sozialpolitik möglich wird und ein wesentlicher Beitrag zur strategischen Steuerung geleistet werden kann.

Davon ausgehend, dass die Verantwortung des Landkreises für die kommunale Daseinsvorsorge auf die Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung abzielt, wird deutlich, dass kommunale Sozialpolitik in viele unterschiedliche Handlungsfelder eingreift.

Zu nennen sind dabei insbesondere kommunale Arbeitsmarktpolitik, kommunale Fürsorgepolitik, kommunale Bildungspolitik, kommunale Integrationspolitik, kommunale Gesundheitsprävention, kommunale Armutspolitik, kommunale Alten- und Pflegepolitik, kommunale Behindertenpolitik.

 

Wenn die Lebenslage der Bevölkerung verbessert werden soll, dann ist es zunächst erforderlich zu wissen, wie sich die Lage darstellt. Vor der Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen ist deshalb die Ausgangssituation, die soziale Lage der Kommune genau und kleinräumig zu analysieren (Potenziale, Bedarf und Entwicklungen) und die zu erwartenden Entwicklungen darzustellen.

 

Die Sozialraumbetrachtung erfolgte auf der Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden. Die soziale Lage wurde anhand von Indikatoren versucht zu analysieren, die Entwicklungen anhand der Darstellung demografischer Basisdaten aufgezeigt.

Die Bewertung ist noch sehr allgemein ausgefallen und zielt zunächst nur auf das Vorhalten von Beratungsstellen als eine niederschwellige Maßnahme zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung ab. Über die inhaltlichen Zielsetzungen wird noch wenig ausgesagt.

 

Was ist zu tun, um zukünftig noch besser informiert zu sein, wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, die die Lage der Bevölkerung verbessern, die präventives Handeln und Gestalten ermöglichen und soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten lassen?

Notwendig dazu ist der Aufbau eines Sozialmonitorings, das als Teil der Sozialberichterstattung dient. Nach Einschätzung ist es für die Sozialpolitik des Landkreises wichtig, dass auch ein kommunalpolitisches Leitbild geschaffen wird. Dieses soll abbilden, dass alles, was getan wird, an seinen Wirkungen gemessen werden kann.

Der angestrebte Orientierungsrahmen ist notwendig, um bestimmte Handlungsfelder zu priorisieren, um konkrete Ziele und operative Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen abzuleiten und umzusetzen. Dazu wird es sich erforderlich machen, zunächst mit einem Schwerpunkt zu beginnen, um dann Schritt für Schritt weitere Schwerpunkte abarbeiten zu können. Dafür machen sich natürlich auch bestimmte Ressourcen notwendig. Diese müssen dann auch sächlich, personell und finanziell zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist auf die Nutzung von Fördermitteln, die in Verbindung mit der sozialpolitischen Zielsetzung des Landes bereitgestellt werden können, abzustellen.

 

Frau Leuschner weist auf zwei zu korrigierende Fehler innerhalb der Vorlage hin. Diese beziehen sich vorrangig auf die Erläuterungen auf Seite 66 – Schuldnerberatung (nicht Suchtberatung) und auf Seite 70 in Bezug auf Gründe für den Schwangerschaftsabbruch und nicht wie dargelegt auf den Bereich der Problemfelder.

 

Frau Herzig sagt die Konkretisierung und Überarbeitung der beiden benannten Kritikpunkte zu.

 

Frau Schünemann erklärt, dass sie sich sehr intensiv mit dieser Planung beschäftigt hat und sie findet die Arbeit des Kinderschutzbundes im Sozialplan nicht berücksichtigt. Sie stellt die Frage nach der sich daraus ergebenden Sinnhaftigkeit ihrer eigenen Arbeit.

 

Frau Leuschner antwortet auf die aufgeworfenen Fragen und stellt auf den Status des jeweiligen Angebotes ab und bezieht sich auf die 4 Säulen der Sozialplanung.

 

Frau Herzig erklärt, dass diese Angebote in der Weiterbearbeitung des Sozialplanes gesondert betrachtet werden, immer unter dem Gesichtspunkt, was will der Landkreis mit der Sozialplanung erreichen.

 

Herr Dr. Pfeiffer merkt an, dass die Einbeziehung von Indikatoren, wie Jugendarbeit und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten unbedingt in der Planung Aufnahme finden sollten.

 

Frau Herzig stellt nochmals auf die Notwendigkeit ab, dass eine ganz konkrete Position zu den Bedarfen und Notwendigkeiten erfolgen muss.

 

Weiterhin wird seitens des Fachausschusses folgende Aufgabenstellung an die Verwaltung herangetragen:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss spricht sich für die Fortschreibung der Sozialplanung aus. Er empfiehlt die Etablierung eines Bildungsmonitorings als Grundlage für den Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, das ein Haupthandlungsfeld der kommunalen Sozialpolitik darstellt.

 

Der Fachausschuss stimmt diesem Vorschlag und der aufgezeigten Aufgabenstellung einstimmig zu.