Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Leuschner begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Schulleiter der Johannes-Gutenberg-Schule Wolmirstedt (Gemeinschaftsschule), Herrn Thiel, sowie den anwesenden Schüler- und Elternvertreter und bat darum, Herrn Thiel das Rederecht vor dem Fachausschuss einzuräumen. Dem wurde durch die Ausschussmitglieder zugestimmt.
Frau Haensch, Schulleiterin der Grundschule Johannes Gutenberg Wolmirstedt, hatte sich entschuldigt.
Frau Herzig machte zunächst allgemeine Ausführungen für die Anwesenden zur Schullandschaft in der Stadt Wolmirstedt. Danach befinden sich in der Stadt Wolmirstedt 2 Grundschulen, 1 Sekundarschule, 1 Gemeinschaftsschule, 1 Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie 1 Gymnasium. Mit Ausnahme der Grundschulen befinden sich alle anderen Schulformen in der Stadt Wolmirstedt in Trägerschaft des Landkreises. Außer der Gemeinschaftsschule befinden sich alle Schulliegenschaften auch im Eigentum des jeweiligen Trägers. Im Objekt der Johannes-Gutenberg-Schule befinden sich jeweils 1 Grundschule und die Gemeinschaftsschule. Die Liegenschaft befindet sich mit Ausnahme der neu errichteten Werkstätten im Eigentum der Stadt Wolmirstedt.
Die Kostenbeteiligung des Landkreises erfolgt auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Wolmirstedt. Hinzuweisen ist auf den vorhandenen Turnhallenneubau, der mit Fördermitteln sowie mit Finanzmitteln des Landkreises errichtet wurde.
Für das Schuljahr 2015/16 hat sich im Gegensatz zur bisherigen Schulentwicklungsplanung eine nicht vorhersehbare Besonderheit ergeben. Mit Schaffung der Gemeinschaftsschulen als eigenständige Schulform hat sich der Zulauf von Schülern an die Johannes-Gutenberg-Schule drastisch erhöht. In der Jahrgangsstufe 5 stieg die Zahl der aufzunehmenden Schüler von 55 bzw. 57 Schüler auf 121. Diese Schüler sind zunächst unabhängig von der Raumkapazität der Gemeinschaftsschule aufzunehmen, da das Anwahlrecht der Eltern durch die eigenständige Schulform Gemeinschaftsschule gegeben ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich auch bei der Grundschule ein zusätzlicher Raumbedarf ergibt.
Vor dem Hintergrund mehrerer Gespräche zwischen Landkreis und Stadt muss festgestellt werden, dass der Raumbedarf im vorhandenen Schulobjekt nicht gedeckt werden kann. Aufgrund der Besonderheit der inhaltlichen pädagogischen Konzeption und der sich daraus ergebenden Schulorganisation ist die beabsichtigte Unterbringung von Teilen der Gemeinschaftsschule (5. Klassen) am Standort der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Schule nicht praktikabel. Damit verbleibt nunmehr die Möglichkeit, eine Lösung in der ehemaligen Förderschule für Lernbehinderte (Christian-Wilhelm-Harnisch) zu untersuchen. Daraus ergeben sich 2 Alternativen:
Ziel der Alternativprüfung ist die Schaffung einer zukunftsträchtigen Variante, die auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Hinzuweisen ist auf die Tatsache, dass von beiden Schulträgern, Stadt wie auch Landkreis, die dafür notwendigen Haushaltsmittel nicht geplant waren und auch nicht umgehend zur Verfügung stehen.
Frau Leuschner bedankte sich für die Ausführungen und wies darauf hin, dass der Fachausschuss ein deutliches Zeichen in Richtung des einzuschlagenden Weges geben könnte.
Durch den Schulleiter der Johannes-Gutenberg-Schule, Herrn Thiel, wurden nunmehr Ausführungen zur inhaltlichen Konzeption seiner Schule, der derzeitigen Situation und zu den Auswirkungen des Schüleraufwuchses in Klassenstufe 5 gemacht.
Die Lernsituation seiner Schule wurde in einem kurzen Video den Ausschussmitgliedern vorgestellt. Dabei bedankte er sich ausdrücklich für die bisherige Unterstützung der Kreistagsmitglieder. Er wies im Besonderen darauf hin, dass seine Schule die Kooperation mit anderen Sekundarschulen (Zielitz, Gottfried-Wilhelm-Leibniz, Barleben und Niederndodeleben) sucht. Es kann nicht das Ziel sein, Schüler der anderen Schulen abzuwerben und damit ihren Bestand zu gefährden. Erklärtes Ziel ist die perspektivische Beibehaltung der Zweizügigkeit. Er betonte, dass das vorrangige Ziel darin bestehen muss, für das kommende Schuljahr eine Lösung der räumlichen Situation zu schaffen. Nach seiner Einschätzung befindet sich die Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule in einem guten Zustand und eine schnelle Nutzung wäre mit geringem Aufwand möglich.
Frau Leuschner verwies nach den Ausführungen des Schulleiters eindeutig auf den zu betrachtenden Zusammenhang zwischen Raumbedarf und qualitativer Umsetzung des inhaltlichen Schulkonzeptes.
Frau Arnold, Fachdienstleiterin Gebäudemanagement, gab eine kurze Übersicht über die bisherigen Aktivitäten innerhalb der Arbeitsgruppe „Schulstandort Konzept Wolmirstedt“. Zielstellung ist die Beibehaltung der bisherigen Schullandschaft in der Stadt Wolmirstedt sowie die Notwendigkeit der optimalen Auslastung der Schulobjekte mit der Zielstellung, kein leer stehendes Gebäude in der Stadt zu haben. Sie verwies auf die prekäre Haushaltssituation beider Träger und auf das Interesse an dem Förderprogramm STARK III. Dazu ist vorrangig der Demografiescheck durch die Antragsteller durchzuführen, um den Nachweis für die Bestandssicherheit der Schulen zum vorgegebenen Zeitraum darzustellen. Sie verwies auf die kurzfristige Lösung für das kommende Schuljahr und auf die erfolgte Überprüfung der Möglichkeit eines Ausweichens in die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Schule, die rein rechnerisch zu 60 % ausgelastet ist.
Frau Gerling-Koehler unterbreitete einen interfraktionellen Antrag an den Stadtrat der Stadt Wolmirstedt und den Kultur- und Sozialausschuss des Landkreises. Sie übergab diesen Antrag allen Ausschussmitgliedern. Danach wurde nach einer kurzen Situationsbeschreibung nachfolgende Lösung unterbreitet:
. Nutzung der Christian-Wilhlem-Harnisch-Schule durch die Grundschule der Stadt Wolmirstedt. Damit wird der Raumbedarf beider Schulen auch perspektivisch gelöst. Notwendig ist die kurzfristige Instandsetzung (Wiederinbetriebnahme der technischen Anlagen und Durchführung von Renovierungsarbeiten im Standort Harnischschule) Dazu ist vorrangig die Verwaltungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Wolmirstedt zu aktualisieren. In einem 2. Schritt kann dann die Frage der Eigentumsverhältnisse abschließend durch beide Partner geklärt werden.
Nach umfangreicher Diskussion im Fachausschuss wurde nachfolgender Formulierungsvorschlag unterbreitet:
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