Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde Berichterstatter: Fachdienstleiterin Soziales, Frau Corinna Sladky  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Sladky informierte über den aktuellen Stand der Unterbringungssituation der Asylsuchenden im Landkreis. Mit Stand 31.05.2015 wurde die Zahl von 1005 Asylsuchenden erstmals überschritten. Derzeitig stellt sich die Verteilung wie folgt dar:

Ca. 860 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, davon sind um die 700 Plätze belegt. Daraus ergibt sich eine freie Kapazität von 70 Plätzen.

Hinzuweisen ist aber auch auf die Tatsache, dass die Belegung von über 80 Plätzen derzeitig nicht möglich ist, da dieser Belegung ethnische, religiöse, familiäre und nationale Besonderheiten entgegenstehen.

Bisher wurden 70 Wohnungen im Landkreis angemietet mit ca. 360 Belegungsplätzen.

Die Wohnungsanmietung wird auch weiterhin erforderlich sein, wobei die Zielstellung besteht, weiter in die Fläche des Landkreises zu gehen.

Die Aufnahmeverpflichtung des Landkreises bewegt sich zur Zeit um die 80 Personen mit steigender Tendenz.

 

Festzustellen ist, dass die Zuwanderung aus den sicheren Balkanstaaten ohne Aussicht auf Bleiberecht weiter anhält.

Die Aussage der Landespolitik in der zentralen Aufnahmestelle bei diesem Personenkreis, gleich über das Bleiberecht zu entscheiden und umgehend die Rückführung bereits von dort zu veranlassen, wird zur Zeit noch nicht umgesetzt und wird sich auch noch weiter hinziehen.

 

Frau Herzig wies auf die Notwendigkeit der Kostenübernahme durch das Land hin.

Für das Haushaltsjahr 2016 ist vorgesehen, dass zum 01. Januar die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, nicht mehr im FAG zu regeln sind, sondern wieder in das Aufnahmegesetz übernommen werden und die Landkreise pro Person eine Jahrespauschale erhalten sollen. Diese Summe beläuft sich im Moment auf 8.600 €/Person und wurde von Staatssekretärsebene vorgeschlagen.

Sie wies weiter darauf hin, dass die durch die Landkreise ermittelte durchschnittliche Summe jedoch höher liegt. Derzeitig liegen keine Ergebnisse vor, wie diese 8.600 € zustande gekommen sind. In diesen 8.600 € sind nach jetzigem Kenntnisstand weder investive noch Personalkosten der Landkreise enthalten.

 

Frau Herzig informierte weiterhin darüber, dass durch das Land vorgesehen ist, 600 T€ bereitzustellen, die zur Finanzierung des Einsatzes von Soziallotsen eingesetzt werden sollen. Es sollen weiterhin 20 T€ auf Antrag des Landkreises zum Aufbau einer Willkommenskultur bereitgestellt werden, die auch einer Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit dienen sollen.

 

Nach wie vor stellt die Frage der sprachlichen Verständigung und der Kommunikation und zwar auf allen Ebenen ein Problem dar.

 

Für die Kosten der Migrationskoordinatoren (bereits 1 Person im Landkreis) werden 90 % durch das Land und 10 % der Kosten durch den Landkreis getragen.

 

Als unbefriedigend stellt sich bisher eine Lösung der Beschulung von schulpflichtigen Kindern mit Migrationshintergrund dar. Das Kultusministerium verfolgt Überlegungen, landesweit Standortschulen zu schaffen, an denen ein zusätzlicher Deutschunterricht angeboten werden soll. Derzeitig ist dem Landkreis dazu kein aktueller Stand bekannt, also auch keine Benennung der Standorte.

 

Frau Sladky ergänzte, dass derzeitig das Thema Beschäftigungsmöglichkeit erörtert wird. Tatsache ist, so lange das Asylverfahren läuft, bildet die Aufenthaltsgestattung die Grundlage und eine Beschäftigungserlaubnis kann nach erfolgter Vorrangprüfung erteilt werden.

Nach Abschluss des Asylverfahrens endet diese Erlaubnis jedoch umgehend. Entscheidend dafür ist die Verfahrensdauer. Im Falle einer nicht geklärten Identität kann keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden.