Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zum Sachstand Förderschulkonzept Berichterstatter: Fachdienstleiterin Gebäudemanagement, Frau Katrin Arnold  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Arnold machte Ausführungen zum Förderschulkonzept des Landkreises. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Schwerpunktsetzung in Bezug auf die immer stärker werdende Inklusion, d. h. der Beschulung von Schülern mit körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigungen, verändert sich auch bei uns im Landkreis die bisherige Förderschullandschaft umfangreich.

 

Die FÖS für Lernbehinderte in Wolmirstedt wurde bereits vor Jahren geschlossen und die Schüler werden in der Schule in Haldensleben beschult.

Des Weiteren führte diese Situation im südlichen Teil des Landkreises zur notwendigen Fusion der FÖS Hornhausen und Klein Oschersleben.

 

Im Rahmen der Analyse des Konzeptes wurden Aspekte betrachtet, die vorrangig die Themen Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Funktionalität aufgrund der einzelnen pädagogischen Konzepte der Schulen berücksichtigen. Dabei sind ebenfalls Fragen der Schülerbeförderung betrachtet worden. Aufgrund dieser Analyse werden für den Landkreis vorrangig Orte, die als Mittel- und Grundzentren dienen, zum Tragen kommen.

Im nördlichen Teil ist dieses Vorhaben mit der Zusammenführung der FÖS für Lernbehinderte am Standort Haldensleben bereits umgesetzt, im südlichen Teil wird die Fusion am Standort Klein-Oschersleben zum neuen Schuljahr umgesetzt.

 

Zusammenfassend werden im Landkreis perspektivisch 2 Schulen für Lernbehinderte Bestand haben können, zu der sich im nördlichen Bereich noch eine FÖS mit Ausgleichsklassen anschließt.

 

Unter dem Gesichtspunkt einer immer stärkeren Umsetzung de Barrierefreiheit ist einzuschätzen, dass die v. g. Standorte noch nicht dem gewünschten baulichen Zustand entsprechen.

 

Im Ergebnis dieses Konzeptes wurden auch diese Kriterien untersucht und es ist festzustellen, dass eine weitere Zentralisierung der Schulstandorte im Bereich der FÖS auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich ist. Dazu gehört auch die Überlegung, den Standort der Lernbehindertenschule in Haldensleben unter dem Gesichtspunkt auch weiterhin weg brechender Schülerzahlen mit der FÖS mit Ausgleichsklassen Uthmöden am Standort Haldensleben zu konzentrieren.

Gespräche mit den zuständigen schulfachlichen Referenten haben ergeben, dass diese Konstellation für die Zukunft einen gangbaren Weg darstellt.

 

Gleiches trifft für den südlichen Teil des Landkreises zu. Hier bietet sich die Schaffung eines Schulzentrums in der Stadt Oschersleben an, in dem die Schüler der FÖS (L) sowie auch die Schüler der FÖS (G) zukünftig beschult werden können.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Probleme im Bereich der Barrierefreiheit und des Raumbedarfs an den Standorten Wefensleben und Hamersleben kommt dieser Problemlösung eine vorrangige Bedeutung zu. Sehr schwierig stellt sich dabei die Festlegung eines zeitlichen Rahmens dar, da die Annahme der Inklusionsmöglichkeiten durch Schüler der v. g. Schulformen sehr schwer vorhersehbar ist.

Die derzeitige Situation am Standort Klein Oschersleben stellt eine Kompromisslösung dar, die zukünftig weiter verbessert werden muss.

Um an den FÖS die sächlichen Voraussetzungen im Bereich Barrierefreiheit, Energetik usw. den Anforderungen anzupassen, wäre ein 2-stelliger Millionenbetrag erforderlich.

 

Frau Leuschner stellte nochmals das große Problem dar, welches sich aus der ungeklärten Schülerzahlentwicklung für den Landkreis und dessen Vorplanungen ergibt.

 

Frau Michl ergänzte, dass dieses Förderschulkonzept aus Sicht der Verwaltung eine Ergänzung des SEPL darstellt. Die Zahlenwerte beziehen sich immer auf Schülerzahlen, die Bestandteil des SEPL sind. Im Rahmen der Fortschreibung der SEPL ist gerade auf die Entwicklung der Schülerzahlen jährlich neu Bezug zu nehmen und die vorgegebene Mindestschülerzahl von 90 Schülern für die Lernbehindertenschule im Auge zu behalten.

 

Der SEPL ist und bleibt Ausgangsbasis für das erarbeitete Förderschulkonzept sowie die daraus resultierenden weitergehenden Betrachtungen.

 

Herr Schulze wies auf 3 besondere Punkte dieser Betrachtung hin.

Zum einen, welche Auswirkungen wird zukünftig die Inklusion auf die Schülerzahlentwicklung haben, welchen Stellenwert wird auch der Elternwille auf die Anwahl der Schulform haben und es ist hinzuweisen auf die anwachsenden Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen mit Ausgleichsklassen.