Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019  

 
 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.4
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/Abf/0125 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters (Betriebsleiterin des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“) stellte die Vorlage vor. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Konzept wurde zusammen mit Firma ECONOM Unternehmensberatung GmbH aus Dresden erarbeitet. Die Ziele richten sich auf:

 

-          die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit

-          Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung

-          hohe Qualität und Serviceorientierung

-          Praktikabilität und Überschaubarkeit der Entsorgungswege

-          Akzeptanz des Entsorgungs- und Gebührensystems und

-          Nachhaltigkeit der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde.

 

Sie gab an, dass in der Betriebsausschusssitzung und im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Diskussionen zu der Einführung der pauschalen Gebühren für die Bioabfallentsorgung und der Aufhebung der Brennordnung geführt wurden.

 

Herr Kanngießer (Fraktion der SPD) merkte an, dass zur Ist-Analyse auch die Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Organisationseinheit und der Entsorgungsleistung gehört. Er hinterfragte, wann mit einer Darstellung gerechnet werden kann.

 

Weiterhin stellte er die Frage, ob die Verträge für die Altpapierentsorgung des Entsorgungsgebietes Nord zum 31.12.2015 gekündigt werden sollen und ob die Leistung rechtzeitig ausgeschrieben oder es eine Inhouse-Vergabe dazu geben wird. Der Entsorgungsbereich Süd wird im Abfallwirtschaftskonzept nicht erwähnt. Das ist in erster Linie erst dann gewährleistet, wenn sämtliche Leistungen der Altpapierentsorgung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens neu geregelt werden, also auch die Leistungen im Entsorgungsgebiet Süd. Mit Inhouse-Vergaben wären keine Kostenvergleiche möglich, welche die Wirtschaftlichkeit der Entsorgungsleistungen nachweisen könnten.

 

Außerdem erkundigte er sich nach Arbeitsergebnissen aus der Arbeitsgruppe, welche sich mit der Organisation der Abfallentsorgung beschäftigt.

 

Herr Senkel hinterfragte, wie für einen 3-Personenhaushalt eine Literzahl von 540 (bei höchster Mindestentleerung) im Jahr kalkuliert wurde. Dies erscheint ihm doch zu hoch. Die Bürger müssten dann Leistungen bezahlen, die sie ggf. gar nicht nutzen.

 

Frau Engelbrecht (Fraktion der CDU) äußerte, dass sie gegen die Aufhebung der Brennordnung sei. Sie bat diesen Teil aus der Konzeption zu streichen.

 

Herr Schonscheck (Fachdienstleiter FD Wirtschaft) gab an, dass die Fragen von Herrn Kanngießer schriftlich beantwortet werden.

Er betonte, dass es sich lediglich um ein Konzept handelt, welches Vorschläge macht und Varianten aufzeigt. Durch die Beschlussfassung der Konzeption wird keine der vorgeschlagenen Varianten beschlossen, noch die Aufhebung der Brennordnung.

 

Frau Peters (Betriebsleiterin Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“) antwortete, dass es sich, bezüglich der Mindestentleerungen um Erfahrungswerte handelt. Der Durchschnitt der letzten Jahre beläuft sich auf 480 Liter im Jahr.

 

Herr Senkel äußerte zu dem Modell der Mindestentleerungsgebühr Bedenken. Dies würde nicht animieren den Müll zu trennen.

 

Frau Tiedge (Fraktion Die Linke) merkte an, dass eine Konzeption durchaus ein Papier sei, welches als Planungs- und Handlungsgrundlage beschlossen wird und sich die Bürger im Landkreis daran zu orientieren haben. Im Zusammenhang mit der geltenden Brennordnung stellte Sie im Jahr 2014 ein verantwortungsbewussten Verhalten mit dem Verbrennung von Gartenabfällen fest. Wenn Kritikpunkte vorhanden sind, dann sollten diese im Konzept berücksichtigt werden, so dass jeder dahinter stehen kann. Das Problem ist, dass am heutigen Tage etwas beschlossen wird, was im Grunde genommen dann doch anders gemacht wird. Die Brennordnung sollte im Kreistag diskutiert werden.

 

Herr Hüttemann (Fraktion der SPD) stimmte Frau Tiedge zu.

Jedes Konzept entwickelt eine normative Kraft des Faktischen, da sich alle weiteren Diskussionen darauf aufbauen. Es ist festzustellen, dass weiterer Informationsbedarf besteht. Diese Vorlage sollte noch einmal zurück genommen werden, um Darlegung der Wirtschaftlichkeit und Organisation des Betriebes ergänzt werden und erneut in die Ausschüsse, den Kreisausschuss und den Kreistag eingebracht werden.

 

Herr von Bodenhausen (Fraktion der CDU) gab an, dass sich sehr intensiv mit der Beschlussvorlage im zuständigen Eigenbetriebsausschuss beschäftigt wurde. Es gibt somit keinen Grund, eine Zurückweisung vorzunehmen. Auch wenn die Meinungen zum Thema Brennordnung gespalten sind, entscheidet und erlässt sie trotz alledem der Landrat. Das Konzept ist stimmig und wurde im Ausschuss ausreichend besprochen.

 

Herr Keindorff (Fraktion der FDP) äußerte, dass die Empfehlung des Kreistages zur Brennordnung in das Konzept aufzunehmen sei. Im eigentlichen Sinn werden nur die erkrankten Gartenabfälle verbrannt. Ob diese Ordnung rechtmäßig durchgesetzt wird, zweifele er an. Es könnten Konzepte entwickelt werden, um dem entgegen zu wirken.

Auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die bereits vor zwei Jahren erwartet wurden, sind in das Konzept aufzunehmen.

 

 

Die Vorlage wurde mit einer Stimmenthaltung an die Verwaltung zurückverwiesen.

Sie ist zu überarbeiten und zur erneuten Beratung in die Ausschüsse und den Kreistag einzubringen.