Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0129 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Den Ausschussmitgliedern liegt eine Beschlussvorlage dazu vor.

Frau Bäker erläutert den Inhalt.

 

Es besteht für den Haushalt 2015 ein Defizit, welches auf Grund einer Ausnahmeregelung durch Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden kann, wenn der Jahresabschluss 2015 dieses Defizit ausweist. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die durch das Land Sachsen-Anhalt beschlossen wurde, nachdem der Haushalt bestätigt worden ist. Wichtige Eckpunkte im Haushalt sind Aufwendungen für die Schülerbeförderung, Jugendhilfe sowie Asylbewerber. Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage wurden vorgelegt. Eine Übersicht belegt die geänderten Hebesätze um 0,2 %. Im Finanzplan sind die STARK III-Mittel sowie die Kosten für den Neubau des Kreishauses die gravierendsten Änderungen.

 

Herr Blank gibt zu bedenken, dass für sehr umfangreiche Vorlagen, die einer inhaltlichen Überprüfung durch die Ausschussmitglieder unterliegen, die Ladungsfrist von 7 Tagen zu gering ist. Eine Prüfung sollte erfolgen. Ebenso sollten die Vorlagen durch die Verwaltung so vorgelegt werden, dass die Ausschussmitglieder einfach und unkompliziert Veränderungen bzw. Erhöhungen sofort erkennen können. Als dritten Punkt aus der 1. Nachtrags-haushaltssatzung bittet Herr Blank nochmals um eine Erläuterung der Kosten für die Asylbewerber.

 

Herr Behrens erläutert zu den Bedenken von Herrn Blank die Landungsfrist betreffend, dass diese festgeschrieben ist in der Hauptsatzung des Landkreises. Die Anfrage wird durch die Verwaltung geprüft.

 

Zur Übersichtlichkeit des Nachtragshaushaltes legt Frau Bäker dar, dass die Veränderungen

bzw. Zusammenfassungen in einem Vorbericht zu erkennen sind.

 

Zu den Kosten für die Asylbewerber erläutert sie, die Aufwendungen und Erträge  für die Unterbringung sind gestiegen sowohl in 2015 als insbesondere für die Folgejahre. Um eine weitere Gemeinschaftsunterkunft ausschreiben zu können, wird die Planungssicherheit für die entsprechenden Mittel benötigt.

 

Die durch Herrn Heinhaupt und Herrn Blank angesprochene Personalkostenerhöhung begründet Frau Bäker mit zusätzlichen Pflichtaufgaben des Landkreises.

 

Der Vorlage wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung zugestimmt und wird an den Kreisausschuss und den Kreistag weitergeleitet.