Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8.2
Gremium: Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/Abf/0125 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises, das Konzept sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallentsorgung liegen den Ausschussmitgliedern vor.

 

Das Abfallentsorgungskonzept wurde erstellt, weil der Gesetzgeber für jeden Landkreis ein solches Konzept fordert. Zwei Punkte wurden vor der Fertigstellung besonders kontrovers diskutiert.  Zum einen die Einführung  der pauschalen Leerungsgebühren für die Bio-Abfallentsorgung und zum anderen die Absicht des Landkreises, die Verbrennungsordnung aufzuheben.

 

Wichtigstes Ziel ist es, die Fehlwürfe bei der Entsorgung von Müll zu verhindern, um die Entsorgung auf gesetzlicher Grundlage wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

 

Ab 01.01.2016 muss eine neue Gebührenkalkulation für den Landkreis vorliegen.

Um das Gleichgewicht bei der Sortierung von Abfall wieder herzustellen, ist es angedacht, bei der Restmüllentsorgung ein Mindestentsorgungsvolumen einzuführen.

 

Zu Veränderungen in der Verbrennungsordnung legt Frau Peters dar, dass es notwendig ist, kurz- bzw. mittelfristig die Verbrennung von Gartenabfällen und Grünschnitt zu verbieten und die Verbrennungsordnung aufzuheben.

 

Ein Positionspapier für eine neue Verbrennungsverordnung wird durch den FD Natur und Umwelt derzeit erarbeitet.

 

Herr Zahn regt an, dass die Vergabe der Abfallentsorgung zukünftig öffentlich ausgeschrieben werden sollte. Darauf ist in detaillierten Ausschreiben zu achten.

 

Die Richtlinie wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung an den Kreisausschuss weitergeleitet.