Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Witzel weist darauf hin, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in vorangegangenen Sitzungen durch die Verwaltung unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Stadt Halle/Saale über die entscheidenden, das Mitwirkungsverbot regelnden Normen informiert wurden.
Sie gibt Hinweise und Ergänzungen zu den Regelungen des Mitwirkungsverbotes gemäß § 33 KVG LSA in Bezug zu § 71 SGB VIII. |
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