Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Bestätigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung im allgemein bildenden Bereich Berichterstatter: Fachdienstleiter Schulen und Kultur, Herr Heinrich Schulze  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Schulze informierte über die Bestätigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises durch das Landesschulamt per Bescheid vom 3. März 2015. Danach wird es keine Genehmigung zur weiteren auslaufenden Beschulung für die Grundschule Angern geben. Diese ist per Beschluss des Verbandsgemeinderates zum 31.07.2015 aufzuheben. Die Schüler der Grundschule Angern sind ab 01.08. 2015 der Grundschule Burgstall zuzuordnen. Weiterhin ist die entsprechende Änderung der Schulbezirke durch den Schulträger festzulegen.

 

In Bezug auf die Grundschule Hillersleben wird auf die Notwendigkeit verwiesen, eine Schulträgervereinbarung zwischen der Stadt Haldensleben, der Gemeinde Niedere Börde und der Verbandsgemeinde „Elbe-Heide“ abzuschließen.

 

Herr Schulze informiert darüber, dass die Schulträgervereinbarung zwischen der Stadt Haldensleben und der Verbandsgemeinde nunmehr von beiden beteiligten Parteien unterzeichnet vorliegt und dass es zur Beförderung der Schüler zeitnah eine Beratung mit der Verkehrsgesellschaft geben wird.

 

Der ablehnende Bescheid in Bezug auf die beantragte Außenstelle der Grundschule Eichenbarleben behält weiterhin rechtskräftig Bestand, wie bereits im Bescheid vom 22.12.2014 dokumentiert.

Die Kinder werden ab 01.08.2015 in der Grundschule Irxleben beschult. Dazu gab es bereits am 17.03.2015 eine gemeinsame Beratung der Beteiligten, einschließlich Landesschulamt und Fachdienst Schulen und Kultur des Landkreises. In einer sehr konstruktiven Atmosphäre konnten die noch offenen Fragen ausgeräumt werden  und somit ist festzustellen, dass das neue Schuljahr mit einer ordnungsgemäßen Vorbereitung anlaufen kann.