Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beratung über die Organe der kreislichen Gesellschaften  

 
 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 15.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:05 - 16:39
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Dazu erläuterte der Landrat, dass die derzeitige Situation mit unterschiedlichen Organstrukturen in den Gesellschaften auf die Handhabung in den beiden Altkreisen zurückzuführen ist. Im Ohrekreis gab es ausschließlich Gesellschafterversammlungen mit jeweils 6 Mitgliedern, von denen jeweils ein Mitglied pro Fraktion entsandt wurde. Im Bördekreis gab es neben den Gesellschafterversammlungen auch Aufsichtsräte.

Im Mai 2014 wurde durch den vorhergehenden Kreistag ein Grundsatzbeschluss gefasst, der vorsah, neben den Gesellschafterversammlungen auch Aufsichtsräte zu bilden. In dem jetzigen Kreistag ist etwa die Hälfte der Mitglieder neu hinzugekommen. Deren Wunsch war es, die Thematik noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Ergänzend wurde die Schulungsveranstaltung am 25.02.2015 unter Regie des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung durchgeführt.

 

Er fasste das Ergebnis der vorangegangenen Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden zusammen:

 

Es sind Ergänzungen am Inhalt und den Kompetenzen der Mitglieder des Gesellschafters oder des Organs, das für die Gesellschaft zuständig wäre, vorzunehmen, um die Einflussnahme deutlicher zu machen. Politische Entscheidungen werden in den Organen einer Gesellschaft nicht gefasst. Deshalb soll die politische Einflussnahme im Kreistag und seinen Ausschüssen manifestiert werden. So auch, wenn grundsätzliche Festlegungen und Regelungen zu treffen sind. Juristisch wird die Gesellschafterversammlung durch den Hauptverwaltungsbeamten, also den Landrat,  vertreten.

 

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass folgende Themen die Kernpunkte der Entscheidung sind:

 

-          Anzahl der Mitglieder

-          Verteilung der Sitze einvernehmlich bzw. nach Hare-Niemeyer

-          Inhalte der Gesellschafterverträge

-          Kompetenzen der Gesellschafterversammlung

-          Verfahren in den politischen Gremien (Kreistag, Fachausschuss)

 

Wichtig sind schlanke Strukturen, die Sicherung der politischen Einflussnahme durch den Kreistag und seine Ausschüsse und die Klarstellung der Kompetenzen der Organe.

Dabei ist der Aspekt der Größe des Organs zu betrachten. Es gibt die Möglichkeit der einvernehmlichen Vereinbarung, so dass pro Fraktion ein Mitglied entsandt würde. Alternativ würde die Sitzberechnung nach dem KVG (Hare-Niemeyer) erfolgen, bei der bei einer Größenordnung von 6 Sitzen die kleinste Fraktion (Grüne/Piraten) keinen Sitz und die stärkste Fraktion (CDU) zwei Sitze erhalten würde.

 

Es wurde darum gebeten, dass die Fraktionsvorsitzenden über diese Dinge mit den Mitgliedern ihrer Fraktionen noch einmal diskutieren.

 

Im nächsten Kreisausschuss am 06.05.2015 soll ein Grundsatzbeschluss zur Weiterleitung an den Kreistag am 13.05.2015 vorberaten werden.

 

Sonstige Anfragen und Anregungen

Herr Schmette (CDU-Fraktion) regte an, in Erinnerung an das Elbe-Hochwasser 2013, dass sich der Landkreis Börde Gedanken machen sollte ein Programm anzuschaffen, welches es möglich macht anzuzeigen, beispielsweise im Falle eines Deichbruches wieviel Flächenland tatsächlich bei einem bestimmten Hochwasserstand überflutet wird.

 

Herr Walker nahm die Anregung auf.

 

 

Herr Kanngießer (SPD-Fraktion) berichtete, dass er von einigen Lehrkräften und Handwerksbetrieben angesprochen worden ist, bezüglich der Zukunft der berufsbildenden Schule in Oschersleben. Es gibt Befürchtungen, dass aus dieser berufsbildenden Schule eine andere Schulform des Landkreises entsteht. Und das die zwei bestehenden berufsbildenden Schulen zu einer zusammengeschlossen werden.

Er erkundigte sich nach dem momentanen Sachstand.

 

Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) gab an, dass der Kreistag sich noch in diesem Jahr mit der Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen befassen wird.

Zurzeit erfolgt die vorgeschriebene Datensammlung zur Beschreibung der Ist-Situation. Abstimmungsgespräche mit dem Land Sachsen-Anhalt hat es bereits gegeben. Ein Rückgang an Schülerzahlen ist zu verzeichnen. Auch für berufsbildende Schulen sind Richtwerte von 600 Vollzeitschülern nicht zu unterschreiten. Konkrete Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Mittelfristig wird man sich jedoch mit diesem Thema auseinander setzen müssen. Die ersten Beratungen in den Fachausschüssen werden im September 2015 beginnen.

 

 

 

Weitere Anfragen gab es nicht.