Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kluge, Fachbereichsleiter 2, gab einführende Bemerkungen zum 1. Nachtragshaushalt 2015. Die Gründe für den Nachtragshaushalt liegen: - in den Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes. 661.500 Euro erhält der Landkreis Börde. Die Schlüsselzuweisungen wurden reduziert, die Auftragskostenpauschale jedoch erhöht. - in dem Anstieg der Kosten zur Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden - in der Zurverfügungstellung von 452.000 Euro für den FD Jugend – Schwerpunkt Hilfe zur Erziehung - in der Zurverfügungstellung von 175.000 Euro für den FD Schulen und Kultur – Schwerpunkt Schülerbeförderung - in dem Neubau des Kreishauses mit der veränderten Kreditaufnahme.
Der Haushalt ist nunmehr der Realität sehr viel näher gekommen. Die Risiken des ersten Haushaltes wurden abgebaut. Probleme stellen nach wie vor die fehlenden Orientierungsdaten dar. Die Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden sind dem Landkreis bis dato nicht bekannt. Somit kann die Kreisumlage und der Kreisumlagehebesatz nur geschätzt werden. Die Sonderbedarfszuweisungen für die Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II liegen auch noch nicht vor und sind somit nur geschätzt eingearbeitet.
Der Ergebnisplan weist eine Erhöhung von 3,2 Mio Euro bei den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 2,77 Mio Euro auf. Der Ursprungsfehlbetrag belief sich auf 1,667 Mio Euro. Dieser konnte auf 1,215 Mio Euro reduziert werden. Die Zielstellung der Verwaltung den Fehlbetrag noch weiter zu reduzieren, wäre nur zu Lasten der Kreisumlage möglich gewesen und dies war nicht Anliegen des Kreisausschusses.
Die Kreisumlage bleibt in gleicher absoluter Höhe, dies bedeutet, dass der Kreisumlagehebesatz von 39,1 Prozent auf 39,3 Prozent steigt. Dies resultiert aus den gesunkenen Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden. Die Auftragskostenpauschale ist dafür erhöht wurde. Die Gemeinden werden aber trotz der Erhöhung um 0,2 Prozent in Verbindung mit dem FAG entlastet werden. Die Aufstellung der zu zahlenden Kreisumlage je Gemeinde kann derzeit noch nicht ausgehändigt werden, da die Orientierungsdaten noch nicht vorliegen.
Die freiwilligen Aufgaben weisen eine Erhöhung um 35,2 Tausend Euro auf. Dies resultiert aus der ordnungsgemäßen Zuordnung der Personalkosten für die Ziegelei Hundisburg im Haushalt.
Die gebundenen freiwilligen Aufgaben sind nicht mehr Bestandteil des Haushaltes, sie belaufen sich in gleicher Höhe wie zum Ursprungshaushalt. Die Strukturierung muss jedoch überprüft werden, um ein realistisches Bild darstellen zu können. So ist der Technologiepark Ostfalen eigentlich keine freiwillige Aufgabe sowie die Kreisvolkshochschule, die einen Bildungsauftrag hat.
Ein Planungsansatz bei den Personalaufwendungen nach Personen ist nicht sachgerecht. Die Umstellung auf Grundlage der Stellen hat begonnen, kann aber nicht in Reinkultur umgesetzt werden. Das Personalentwicklungskonzept und der Vorrang der internen Stellenbesetzung sind zu beachten. Im Bereich Asyl und Rettungswesen werden die Personalkosten erstattet. Der Stellenplan rückt in den Fokus. Gegenüber dem Stellenplan 2014 weist der Stellenplan 2015 dreizehn Stellen mehr auf. Fünf davon für die Auszubildenden. Bei der Übernahme der Auszubildenden soll eine höhere Flexibilität erreicht werden. Zukünftig sollen sie in einem Pool im FD Personal zusammengeführt werden. Die fünf Stellen kommen rechnerisch dazu, finanziell wirken sie sich jedoch nicht aus. Sieben befristete Stellen sind der Aufgabe Ausländer und Asyl geschuldet und eine Stelle dem Rettungsdienst.
Die Investitionen belaufen sich auf 3,161 Mio Euro. Herr Kluge wies darauf hin, dass sich auf der Seite 10 des Vorberichtes eine falsche Zahl befindet. Mit den zu erwartenden Austauschblättern wird dies angepasst. Von diesen Investitionen beläuft sich die Investitionsquote auf 2,6 Mio Euro, der Rest sind Erstattungen aus den Vorjahren nach der Schlussrechnung. Die Mittel können also komplett eingesetzt werden.
Der Plan weist eine Reduzierung der Stark III - Mittel auf. In 2015 wird lediglich die Antragstellung vorbereitet, da bisher keine Fördermittelrichtlinien vorliegen.
Die Gesamtmaßnahme zum Kreishaus beläuft sich auf 25,7 Mio Euro. Der Kreditbedarf liegt bei 23,5 Mio Euro. Die Jahresscheiben sind so gestaltet, dass die Handlungsfähigkeit des Landkreises bis 2018 gewährleistet werden kann.
Herr Kluge unterrichtete den Kreisausschuss darüber, dass ein Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt vorliegt. Dieser beinhaltet, im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes Mittel einzustellen, welche die Möglichkeit schaffen, unterstützende Hilfestellung für Schulen bei der Berufsorientierung zu geben. Der Antrag konnte auf Grund des Ablaufes des Stichtages zur Erstellung des Haushaltes nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag sollte auf die Tagesordnung des nächsten Kultur- und Sozialausschusses gesetzt werden und dann als Änderungsantrag auf dem Kreistag gestellt werden.
Er bat abschließend die Mitglieder des Kreisausschusses dem Entwurf des Nachtragshaushaltes inklusive des Antrages der SPD-Fraktion zuzustimmen und an die Fachausschüsse zur Beratung weiterzuleiten.
Herr Senkel (Fraktion die Grünen/Piraten) und Herr Eichler (CDU-Fraktion) hinterfragten, welcher Stellenaufwuchs vom 1. Haushalt 2015 zum 1. Nachtragshaushalt 2015 zu verzeichnen ist.
Herr Kluge erklärte hierzu, dass es nachweislich zu Stellenerhöhungen im Bereich Rettungsdienst, im Fachdienst Soziales für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und im Fachdienst Ordnung und Sicherheit für Ausländerangelegenheiten kam.
Herr Schmette (Fraktion der CDU) merkte an, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushalte mit einem Hebesatz von 39,1 Prozent und den vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Schlüsselzuweisungen geplant haben. Eine Erhörung des Hebesatzes auf 39,3 Prozent würde eine Erhöhung bei den absoluten Zahlen für die Städte und Gemeinden bedeuten. Die Gemeinden würden nach Beschluss des Kreishaushaltes im Nachhinein belastet werden, mit Summen, die sie nicht geplant haben.
Herr Kluge gab hierzu an, dass das FAG beinhaltet, dass der Kreistag eine Erhöhung der Kreisumlage bis zum 31.05.2015 beschließen kann. Die Erhöhung der Auftragskostenpauschale um 19 Mio Euro für alle Städte und Gemeinden des Landkreises und die Reduzierung der Schlüsselzuweisungen um 15,1 Mio Euro führen dazu, dass bei einer Erhöhung der Kreisumlage um 0,2 Prozent die Gemeinden in absoluten Zahlen nicht schlechter gestellt werden.
Im Ergebnis der anschließenden Diskussion bleibt dem Landkreis Börde keine andere Möglichkeit als die Kreisumlage um 0,2 Prozent anzuheben.
Herr Stichnoth (CDU-Fraktion) wünschte die Übergabe der absoluten Zahlen der zu zahlenden Kreisumlage je Gemeinde, soweit die Berechnungsgrundlagen dem Landkreis vorliegen. Dieser Bitte schloss sich Herr Keindorff an.
Dies sicherte Herr Kluge zu.
Herr Keindorff (FDP-Fraktion) bat darum, dass der Antrag der SPD-Fraktion verlesen wird.
Herr Kluge verlas den Antrag der SPD-Fraktion: „Der Kreistag möge beschließen im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes Mittel einzustellen, welche die Möglichkeit schaffen, Unterstützende Hilfestellungen für Schulen im Landkreis bei der Berufsorientierung zu geben.“
Hierbei handelt es sich um Größenordnungen zwischen 2.000 - 4.000 EURO.
Die Beschlussvorlage wurde inklusive des Antrages der SPD-Fraktion zur Weiterberatung an die Fachausschüsse und zur Beschlussfassung an den Kreistag mit einer Stimmenthaltung weitergeleitet.
Der Landrat Herr Walker gratulierte Herrn Dr. Schwarz (Fraktion der FUWG) nachträglich ganz herzlich zum Geburtstag. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||