Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 4.1 Beschluss:2015/Abf/0125
Gremium: Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:50
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
2015/Abf/0125 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015 - 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

 

Herr Schonscheck

In der Sitzung am 23.10.2014 wurde dem Betriebsauschuss ein Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (Awiko) mit Stand 29.09.2014 vorgelegt. In der heutigen Sitzung liegt dem Betriebsausschuss ein überarbeitetes Awiko vor. Es dient als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Börde für den Zeitraum 2015 bis 2019, dass nach der Beratung in diesem Ausschuss, nach der Vorstellung und Beratung im Umwelt/Wirtschaftsausschuss und letztendlich im Mai im Kreistag bestätigt werden soll.

 

Herr Mewes

Frage zum Pkt. 5.1: Ist die Organisation der Abfallentsorgung, die durch die beiden Abfallentsorgungsgesellschaften und Dritter (momentan: Remondis GmbH & Co. KG) erfolgt, wirklich die effektivste Organisationsform der Abfallentsorgung oder könnte sie effizienter gestaltet werden?

 

Herr Schonscheck

Es wurde mit Kreistagsbeschluss eine Arbeitsgruppe „Abfall“ gebildet, die sich hauptsächlich mit dem Thema der Neuorganisation der Abfallentsorgung beschäftigten soll. Im letzten Jahr erhielten alle Mitglieder des Ausschusses einen Sachstandsbericht über die Aufgaben der Arbeitsgruppe. In dem Bericht wurde u. a. aufgezeigt, das in diesem Jahr eine unabhängige Ausschreibung erfolgen soll, in der ein professionelles Büro beauftragt wird, Vorschläge anzubieten, wie gegeben falls u. a. die Struktur der Organisation in der Abfallentsorgung neu strukturiert werden könnte.

 

Herr Czernitzki

Im Awiko S. 9 unten: Die Verträge für die Altpapierentsorgung aus dem Entsorgungsgebiet Nord könnten zum 31.12.2016 gekündigt werden. Ist eine Kündigung geplant?

 

Herr Schonscheck

Eine Kündigung dieser bestehenden Verträge ist geplant. Allerdings wartet der Eigenbetrieb derzeit auf eine Rückmeldung  der Rechtsabteilung aus dem Hause, ob es aus vergaberechtlichen Gründen möglich ist, die Verträge aufzukündigen. Ziel sei es, dann im Zuge der evtl. vorliegenden Neuorganisationsstruktur ab 2017 ein einheitliches Entsorgungsgebiet Landkreis Börde zu schaffen.  

 

Herr Czernitzki

  1. Anregung: Lt. Awiko wird vorgeschlagen, von der Mengenberechnung der Biotonne auf die Pauschalisierung überzugehen. Durch die evtl. Pauschalisierung würden Abfälle nicht vermieden, sondern sie würden sich erhöhen. Demnach würde sich der Landkreis nicht mehr an das oberste Gebot, „Abfallvermeidung“, halten. Genauso wenig  würde dadurch illegaler Müll vermieden werden

 

  1. Anregung: Das Aufheben der Verbrennungsverordnung sei, in dieser ländlichen Region, nicht empfehlenswert. Eine Zeitraumverlängerung wäre zu überlegen.

 

Herr Schonscheck

-          Die im Abfallwirtschaftskonzept empfohlene Aufhebung der Verbrennungsverordnung wird selbstverständlich noch sehr genau geprüft und beraten. Die Wirksamkeit einzelner Ansätze zu bewerten sei sehr schwierig.

 

Frau Peters

-          Das Abfallwirtschaftskonzept stellt im Landkreis einen bestimmten Rahmen für die Organisation der öffentlichen Abfallentsorgung für die nächsten 5 Jahre dar. Das Awiko basiert auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Abfallwirtschaftsgesetzes, welches sich an die europäischen Vorschriften orientiert.

-          Das Konzept entscheidet nicht über die Aufhebung der Verbrennungsverordnung. Das Awiko gibt vor, dass eine Entscheidung getroffen werden muss, wie weiter mit der Verbrennungsverordnung umgegangen werden soll.

-          Die Abfallanalyse, die 2014 im Landkreis durchgeführt wurde, ergab eine Scheinvermeidung von Abfällen. Die dadurch entstandene Kostenverlagerung hat dazu geführt, über eine Pauschalisierung der Mengenberechnung nachzudenken.

 

Herr Schonscheck

Kommt es in dieser Sitzung zu einer Beschlussfassung, heißt das nicht, dass die Gebühren verändert oder beschlossen werden. Das Abfallwirtschaftskonzept beinhaltet auch nicht die Entscheidung, die Verbrennungsverordnung aufzuheben. Sie dient der Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im LK Börde.

 

Frau Engelberecht

Aufgrund des Passus, evtl. die Verbrennungsverordnung aufzuheben, sei es ihr nicht möglich, der Vorlage zuzustimmen.

 

Herr Keindorff

Die Gemeinde Barleben hat ihre Stellungnahme zum Awiko abgegeben. Leider ist aus der Auswertung nicht ersichtlich, ob die jeweiligen Anregungen der abgegebenen Stellungnahmen der jeweiligen Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden im Konzept übernommen wurden oder nicht. Er regt an, die Anlage zur Beschlussvorlage bis zur Beschlussfassung im Mai zu ergänzen bzw. anwenderfreundlicher zu gestalten. 

In den Kleingartenanlagen sollte weiterhin die Möglichkeit, Grünschnitt verbrennen zu dürfen, bestehen bleiben.

 

Herr von Bodenhausen

Der Landkreis sollte sich vielleicht an anderen Landkreisen ein Beispiel nehmen, wie dort mit der Grünschnittverbrennung umgegangen bzw. wie verwertet wird.

 

Herr Kuthe

Viele Anwohner rechnen schon sehr lange damit, dass die Verbrennungsverordnung aufgehoben wird. 

Frage zum Punkt 5.4.5 des AWikos: Bauabfälle und Bodenaushub (Standorte der vorhandenen Entsorgungsanlagen für inerne Abfälle (siehe Tabelle) ist die Tabelle abschließend? Die Kiesgrube und Deponie Riesengrund, in der Gemeinde Erxleben ist gar nicht aufgeführt? Könnte es sein, dass die Kiesgrube als Deponie geschlossen werden soll?

 

Frau Peters

Der Eigenbetrieb erhielt die Aufstellung bzw. die Zuarbeit von der unteren Abfallbehörde. Sie geht davon aus, dass die Tabelle abschließend ist. Das Landesverwaltungsamt gab den Hinweis, die Entsorgungsanlagen für inerte Abfälle im Abfallwirtschaftskonzept darzustellen.

 

Herr Schonscheck

Die Tabelle wird noch einmal überprüft.

 

Herr Enkelmann

Das Abfallwirtschaftskonzept sei eine Arbeitsgrundlage als auch eine Diskussionsgrundlage. Allerdings sollte, aufgrund der noch nicht vorliegenden Einarbeitung der Stellungnahmen der öffentlichen Belange, die  Beschlussfassung der Vorlage auf die nächste Sitzung erfolgen.

Gibt es eine Analyse, bei der jetzigen Zentralisierung von bestimmten Aufgaben (z. B. Sperr-müllentsorgung) in den einzelnen Gesellschaften, in Bezug einer wirtschaftlicheren Be-trachtung?

Eine Kündigung der PPK Verträge sollte aus seiner Sicht erfolgen.

 

Herr Schonscheck

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise einzelner Entsorgungswege, wie z. B. die Sperrmüll-entsorgung, wird sicherlich auch Aufgabe des beauftragen Büros sein, die aktuelle Organisationsstruktur zu beleuchten und dem Eigenbetrieb gegeben falls vorzuschlagen,  das Ganze anders zu strukturieren.

 

Herr Mewes

Dem Awiko könne insgesamt zugestimmt werden, bis auf die bisher benannten Punkte. Der Ausschuss sollte mit einer Empfehlung mit den beiden kritischen Hinweisen

-          Pauschale Entleerung der Biotonne und

-          Schwerpunkt Verbrennungsverordnung

an den Kreistag gehen

 

Herr Schonscheck

Sofern die Vorlage mehrheitlich zur Weiterleitung an den Umwelt/Wirtschaftsausschuss erfolgt, werden die gesonderten Hinweise

-          Pauschale Entleerung der Biotonne und

-          Schwerpunkt Verbrennungsverordnung

weitergegeben.

 

Herr Schonscheck stellt die Vorlage mit den gesonderten Hinweisen zur Abstimmung.

 

Dem Abfallwirtschaftskonzept soll im Wesentlichen zugestimmt werden. Die Beschluss-vorlage soll an den Umwelt/Wirtschaftsausschuss/Kreistag mit folgenden Empfehlungen weitergeleitet werden.

 

Folgende Punkte sollten im Einzelnen noch diskutiert werden:

 

-          Einführung einer pauschalen Entleerungsgebühr für die Biotonne

-          Aufhebung der Verbrennungsverordnung


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              zehn

Ablehnung:              eine

Enthaltung:              drei

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 2015/Abf/0125 erhoben.