Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Zu dieser Vorlage gab es keine Wortmeldungen. Beschluss:
Gemäß § 45, Absatz 2, Satz 9 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA), beschloss der Kreistag den Beitritt des Landkreises Börde zur Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) mit Wirkung zum 01.03.2015. Die Mitgliedschaft in der Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) wird zunächst auf einen Zeitraum bis maximal 28.02.2017 befristet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: vierundvierzig Ablehnung: keine Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/80/0115 erhoben. |
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