Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Kreistagsmitglieder und der Beschlussfähigkeit  

 
 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 1
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 25.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:37 - 17:30
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Die Kreistagsvorsitzende Frau Gabriele Brakebusch (CDU) eröffnete die vierte ordentliche Sitzung des Kreistages um 16:37 Uhr.

 

Dann kam sie ihrer Aufgabe nach, Herrn Ralf Geisthardt (CDU) auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.

 

Sie verlas folgenden Text:

„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Amtspflichten gemäß § 53 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weise im Besonderen auf den § 30 „Ehrenamtliche Tätigkeit“ sowie die §§ 32 und 33 des Kommunalverfassungsgesetzes hin, wo es um die Pflichten der ehrenamtlichen Tätigen und um Mitwirkungsverbote geht.

Weiterhin belehre ich Sie darüber, dass sich jedes Kreistagsmitglied auf Grund der Neuverfassung des § 108 e StGB strafbar macht, wenn es als Mitglied des Kreistages einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass es bei Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt.“

 

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung:

 

Frau Brakebusch stellte fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurde. Die Einladungen und die Unterlagen wurden den Kreistagsmitgliedern am 16.02.2015 durch Boten übergeben.

 

Feststellung der anwesenden Kreistagsmitglieder und der Beschlussfähigkeit:

 

Von den 54 Kreistagsmitgliedern waren 43 plus Landrat anwesend. Der Kreistag war somit beschlussfähig.