Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Umwandlung der Sekundarschule Eilsleben in eine Gemeinschaftsschule  

 
 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.16 Beschluss:2014/40/0103
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:33
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
2014/40/0103 Umwandlung der Sekundarschule Eilsleben in eine Gemeinschaftsschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin

Wortmeldungen gab es keine

Klaus Czernitzki (DIE LINKE) hinterfragte die Kooperationsvereinbarung der Sekundarschule mit einem Gymnasium in der Landeshauptstadt Magdeburg. Er befürchtete, dass viele Schüler dann das Gymnasium in Magdeburg besuchen werden. Herr Czernitzki fragte, welche Auswirkungen dies auf die Schülerzahlen des Gymnasiums in Wanzleben hat, die normalerweise diese Schüler aufgenommen hätte und ob die Gefahr besteht, dass die Schülerzahlen nicht mehr gehalten werden können.

 

Heinrich Schulze (Leiter des Fachdienstes Schulen und Kultur) berichtigte, dass diese Vereinbarung nicht mit einem Gymnasium sondern mit der Berufsbildenden Schule „Otto von Guericke“ in Magdeburg geschlossen wurde. Es betrifft die Schüler, die mit ihrem erweiterten Realschulabschluss an der Berufsschule das Fachgymnasium in den dort angebotenen Fachrichtungen besuchen wollen. Die Kooperationsvereinbarung hat daher keine Auswirkung auf die Schülerzahlen des Gymnasiums in Wanzleben.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Umwandlung der Sekundarschule Eilsleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/16.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              dreiundvierzig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/40/0103 erhoben.