Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Hüttemann (SPD) fragte, ob der Verwaltung vor Beschluss nicht hätte auffallen müssen, dass die Satzung rechtlich nicht zulässig ist oder ob dies auf einer Änderung des Schulgesetzes beruht.
Heinrich Schulze (Leiter des Fachdienstes Schulen und Kultur) erläuterte, dass die Schaffung einer Gemeinschaftsschule als eigenständige Schulform im Schulgesetz aufgenommen wurde. Die weitergehenden Regelungen, speziell der § 41 Absatz 2 a, wurden nicht angepasst. Das Landesschulamt ist derzeit auch nicht bereit die Regelungen zu ändern. Daher ist die Aufhebung des Beschlusses notwenig.
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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