Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 03.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Landrat Hans Walker erklärte, dass das Thema Asyl weiterhin den Landkreis begleiten wird

Landrat Hans Walker erklärte, dass das Thema Asyl weiterhin den Landkreis begleiten wird. Die meist negative Kritik in den Medien zur Unterbringung erweist sich im Nachgang oftmals als ungerechtfertigt. Sowohl die Verwaltung als auch die Fraktionen sind daran interessiert, dass es den Asylbewerbern und Flüchtlingen gut gehe.

Der bereits erhebliche Aufwand wird weiterhin zunehmen. Der Landkreis wird auch in Zukunft Zuweisungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen bekommen. Herr Walker äußerte den Wunsch, dass die vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel direkt an die Landkreise gezahlt werden sollten. Die erheblichen Aufwendungen und Kosten des Landkreises, die derzeit durch den laufenden Haushalt bezahlt werden, sollten in tatsächlicher Höhe erstattet werden. Er bat die Mitglieder des Kreistages, die im Landtag vertreten sind, zu gegebener Zeit um Unterstützung.

 

Kai Barthel (CDU und Mitglied des Landtages) erklärte, dass er bereits mit dem Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen zu dieser Problematik gesprochen hatte. Vom Bund werden 500 Mio. Euro für das Thema Asyl zur Verfügung gestellt. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen 2015 und 2016 je 13,5 Mio. Euro auf das Land Sachsen-Anhalt, welches für Aufgaben durch das Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ohne Kürzungen bereit gestellt werden soll. Es ist derzeit nur eine technische Frage, wie die Verteilung umgesetzt werden soll. Zum einen bestehe die Möglichkeit nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt, wobei dort für den Bereich Asyl bereits 23 Mio. Euro veranschlagt sind. Oder ob die Verteilung über das Ministerium für Inneres und Sport erfolgt, da der Bund eine Zweckbindung für die bereitgestellten Mittel fordert. Die insgesamt 36, 5 Mio. Euro werden unbürokratisch entsprechend des Schlüssels ohne Kürzung den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.