Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor. Sie erläutert den Wirtschaftsplan 2015, bestehend aus dem Erfolgsplan (siehe Anlage 1.1), dem Vermögensplan (siehe ‚Anlage 1.2) und der Stellenübersicht, anhand von Folien, dabei geht sie auf wesentliche Daten und Eckpunkte des Wirtschaftsplanes ein.
Im Ergebnis der Erfolgsplanung für das Wirtschaftsjahr 2015 wird ein Gesamtjahresverlust in Höhe von 532.000 € prognostiziert. Der Jahresverlust wird durch die Kostenüberdeckung aus Vorjahren ausgeglichen.
Die im Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel und der Finanzierungsbedarf ergeben sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes.
Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für das Personal des Eigenbetriebes.
Herr Enkelmann Bei den Personalbezügen ist jährlich eine Erhöhung von 2 % angegeben. Weshalb ist die im Wirtschaftsplan enthaltene Summe deutlich darüber?
Frau Peters Die Erhöhung der Personalkosten ist u. a. auf den Abschluss von drei abgeschlossenen Altersteilzeitverträge und der dazu parallelen Neubesetzung dieser Arbeitsplätze zurückzuführen.
Herr Mewes Bedeutet eine Genehmigung von Altersteilzeit eine Belastung für den Landkreis?
Frau Peters Sie bestätigt und ergänzt, dass der Landkreis diese Regelung bzw. diese Verträge der Altersteilzeit nicht mehr anbietet.
Herr Burkhard Dies seien Ausgaben, die eigentlich nicht notwendig wären. Insofern wären diese Kosten auch theoretisch nicht gebührenfähig bzw. kalkulationsfähig.
Frau Peters Die Aufstockungsbeträge für die Altersteilzeitbeschäftigten als auch die nicht kalkulationsfähigen Kosten werden bei der Nachkalkulation rausgerechnet.
Herr Schonscheck Diese Verträge der Altersteilzeit sind im Landkreis nicht mehr möglich.
Herr Mewes Wurden Rückstellungen für Altersteilzeitverträge gebildet?
Frau Peters bestätigt.
Herr Schindler Woraus werden die Kosten für Altersteilzeitverträge finanziert?
Frau Peters Kosten der Forderungsbeitreibung und Forderungsausfälle z. B. dürfen lt. Kommunalabgabengesetz nicht bei der Nachkalkulation der Gebühren berücksichtigt werden. Diese Kosten wie auch die Kosten aus Aufstockungsbeträgen werden refinanziert aus z. B. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen, Verpachtung von Teilflächen auf der Deponie Haldensleben und Zinseinnahmen aus der Verzinsung über den marktüblichen Zinssatz der Rekultivierungsmittel, d. h. aus Einnahmequellen, die nicht betriebsnotwendige Einnahmen sind.
Herr Enkelmann Lt. Statistik nehmen die Einwohnerzahlen kontinuierlich ab, sind auch da noch Einnahmereserven vorhanden?
Frau Peters Durch die kontinuierliche Datenbankpflege der Mitarbeiter sind bei den Einwohnnerzahlen noch Einnahmereserven vorhanden.
Herr Czernitzki Wie erwirtschaften Sie Zinseinnahmen über den marktüblichen Zins hinweg?
Frau Peters Der Eigenbetrieb erwirtschaftet langfristig Zinseinnahmen aus Kapitalinvestitionskonten bei der Deutschen Kreditbank mit einer kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit.
Frau Engelberecht Wie ist der Stand bei der Eintreibung der Gebühren - Nichtzahler?
Frau Peters Der Eigenbetrieb führt weiterhin konzeptionell und systematisch Mahnverfahren durch. Ebenso versucht das beauftragte Inkasso-Unternehmen kontinuierlich die offenen Forderungen einzutreiben. Im nächsten Betriebsausschuss wird der Eigenbetrieb einen Überblick über die offenen Forderungen sowie die Entwicklung der Zahlungsmoral und Tendenz darstellen.
Herr Schindler In Auftrag bzw. in Vertretung des Fraktionsvorsitzenden per Mail folgende Fragestellung:
Warum fallen die PPK-Verwertungskosten zum nächsten Jahr?
Frau Peters Zur 1. Frage: Nach Eigenbetriebsgesetz muss der Wirtschaftsplan die Planzahlen 2014 darstellen.
Auf die Frage 2 wird Im Nichtöffentlichen Teil eingegangen.
Herr Mewes Nach dem Eigenbetriebsgesetz ist die Aufstellung im Erfolgsplan eigentlich anders, d. h. im Erfolgsplan müssten die Ergebnisse des Vorjahres, das Planjahr 2015 und drei Folgejahre aufgestellt sein. Der Wirtschaftsplan ist nach dem EigBGes und speziell nach der EigBVO aufzustellen, dies ist so nicht geschehen.
Frau Peters Der „Ist-Stand“ kann nur nach Ablauf des Jahres (per 31.12.) festgestellt werden.
Herr Schonscheck beendet die Diskussion. Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamterträgen in Höhe von 10.043.600 € und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.575.600 € (Anlage 1.1), b) dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.674.300 € (Anlage 1.2), c) der Stellenübersicht (Anlage 1.3).
a) Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, b) Verpflichtungsermächtigungen und c) Kassenkredite
nicht vorgesehen.
a) dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und b) dem Finanzplan (Anlage 2.2).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss 2014/Abf/0093 erhoben. |
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