Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der stellvertretende Vorsitzende erklärte, dass eine Anpassung aufgrund der Einführung der Doppik und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt notwendig war.
Herr Eichler (CDU) verließ um 16.00 Uhr die Sitzung. Es waren somit 14 Kreisausschussmitglieder anwesend.
Herr Enkelmann (DIE LINKE) vermisste in der Rechnungsprüfungsordnung den § 4 „Befugnisse“ des Kommunalverfassungsgesetzes.
Frau Gallert (Fachdienstleiterin Rechnungsprüfung) antwortete, dass die Rechnungsprüfungsordnung alle Weisungen und Befugnisse, wie sie dem Fachdienst Rechnungsprüfung erteilt wurden, enthält. Der Entwurf lehnt an ein Muster des Rechnungshofes.
Herr Kluge stellte klar, dass man die besondere Stellung des Fachdienstes Rechnungsprüfung am Organigramm ablesen kann. Er fügte hinzu, dass genau der Punkt den Herr Enkelmann vermisste im § 2 Absatz 2 enthalten sei.
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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