Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde  

 
 
3. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:25
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2014/14/0079 Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Gallert
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Rechnungsprüfung Beteiligt:FD Finanzen
Bearbeiter/-in: Gallert, Ines-Claudia   

Der Vorsitzende stellte die Beschlussvorlage vor und teilte mit, dass eine Anpassung notwendig wird, da es ein neues Kommunalverfassungsgesetz gibt und weil die Doppik eingeführt wurde

Der stellvertretende Vorsitzende erklärte, dass eine Anpassung aufgrund der Einführung der Doppik und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt notwendig war.

 

Herr Eichler (CDU) verließ um 16.00 Uhr die Sitzung.

Es waren somit 14 Kreisausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Enkelmann (DIE LINKE) vermisste in der Rechnungsprüfungsordnung den § 4 Befugnisse des Kommunalverfassungsgesetzes.

 

Frau Gallert (Fachdienstleiterin Rechnungsprüfung) antwortete, dass die Rechnungsprüfungsordnung alle Weisungen und Befugnisse, wie sie dem Fachdienst Rechnungsprüfung erteilt wurden, enthält. Der Entwurf lehnt an ein Muster des Rechnungshofes.

 

Herr Kluge stellte klar, dass man die besondere Stellung des Fachdienstes Rechnungsprüfung am Organigramm ablesen kann. Er fügte hinzu, dass genau der Punkt den Herr Enkelmann vermisste im § 2 Absatz 2 enthalten sei.

 

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.