Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der stellvertretende Vorsitzende erklärte, dass im letzten Kreistag im September eine Änderung beschlossen wurde, wonach auch der Kreisausschuss und Kreistag zuständig sind, über die Stundung der Kreisumlage zu befinden. Hierzu liegt der Verwaltung ein Antrag der Gemeinde Barleben vom 27.05.2014 vor. Dies ist deutlich vor der Beschlussfassung zur Zuständigkeit, sodass die Verwaltung sich in einem Zwiespalt befindet. In diesem Antrag geht hervor, dass die Gemeinde Barleben die Zahlung der Kreisumlage aussetzen möchte. Es wurde sich zum 30.06.2014 darauf verständigt, dass die Verwaltung 50% der Kreisumlage für die Gemeinde Barleben stundet. Somit entsteht ein Stundungsbetrag von 4,1 Millionen Euro. Die Gründe dafür sind die Einbrüche in der Gewerbesteuer analysierte Herr Kluge. Zwischenzeitlich gab es eine Verfügung der Kommunalaufsicht zum Nachtragshaushalt der Gemeinde Barleben vom 29.09.2014. Dort wird der Gemeinde Barleben ein Liquiditätskredit in Höhe von 10 Millionen Euro genehmigt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Kreisumlage an den Landkreis gezahlt wird. Demzufolge wird dieser Sachverhalt nicht Thema im Kreistag am 10.12.2014 sein, informierte der stellvertretende Vorsitzende.
Herr Ackermann (FDP) fragte, ob davon auszugehen ist, dass mehrere Gemeinden betroffen sein könnten und ob absehbar ist, dass diese Gemeinden ebenfalls einen Antrag auf Stundung stellen.
Herr Kluge antwortete, dass dieser Fall bis jetzt ein Einzelfall ist und auch so behandelt wird. |
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