Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationsvorlage zu den Auswirkungen des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG) auf den Landkreis Börde Berichterstatterin: Frau Herzig, Fachbereichskoordinatorin  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2014/FB3/0081 Informationsvorlage zu den Auswirkungen des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG) auf den Landkreis Börde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Herzig informierte, dass mit dem FamBeFöG einige Änderungen zur Förderung von Beratungsstellen und zur Förderung von Fachkräften und ärztlichen Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbei

Frau Herzig informierte, dass mit dem FamBeFöG einige Änderungen zur Förderung von Beratungsstellen und zur Förderung von Fachkräften und örtlichen Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes eintreten werden.

Ab 2016 wird der Landkreis Börde auf der Grundlage von Einwohnerzahlen und von statistischen Bevölkerungsanteilen Zuweisungen vom Land erhalten. Voraussetzung dafür ist eine vom Kreistag beschlossene Jugendhilfe- und Sozialplanung, die erstmalig am 31.10.2015 beim für Familienhilfe und Familienförderung zuständigen Ministerium einzureichen ist.

 

Für die Förderung von Maßnahmen der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes wird außerdem eine mindestens 30 v. H. Beteiligung des Landkreises vorausgesetzt. Der Landkreis hat dann die Mittel auf der Grundlage einer Bedarfsfeststellung weiterzuleiten. An die freien Träger von Beratungsstellen dürfen die Mittel nur weitergeleitet werden, wenn die Beratungsstellen nachweisen, dass sie im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung zusammenarbeiten und darüber mit dem Landkreis eine Vereinbarung bis zum 31.12.2015 abschließen.

Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Verpflichtungen werden in den nächsten Sitzungen folgen.