Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 043/40/2014 vom 26.02.2014 zur Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Johannes-Gutenberg-Schule Wolmirstedt, Gemeinschaftsschule Berichterstatter: Herr Schulze, Fachdienstleiter Schulen und Kultur  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2014/40/0066 Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 043/40/2014 vom 26.02.2014 zur Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Johannes-Gutenberg-Schule, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Schulze stellt den Inhalt der Beschlussvorlage vor

 

Herr Schulze stellt den Inhalt der Beschlussvorlage vor.

Er begründet die Rücknahme und damit Aufhebung des Beschlusses vom 26.02.2014 mit der Versagung des Landesschulamtes zu dieser Satzung.

Das Landesschulamt führt in seiner Begründung an, dass eine Kombination aus Festlegung von Einzugsbereichen und einer Kapazitätsobergrenzenfestlegung nicht zulässig ist.

 

Dem Landkreis wird empfohlen, die Aufnahme an vorgenannter Schule wie bisher durch eine Richtlinie zu regeln. Diese bedarf nicht der Zustimmung der Schulbehörde.

 

Herr Czernitzki stellt die Frage, ob die Beibehaltung von Schuleinzugsbereichen nicht zu einer Privilegierung der Schüler führt, die im Schuleinzugsbereich ihren Wohnsitz haben.

 

Herr Schmette regt an, die Aufnahme durch Festlegung von Zugangskriterien, zum Beispiel Aufnahmetests, zu regeln.

 

Herr Schulze verweist darauf, dass nach Rücksprache mit dem Landesschulamt die Regelung über Aufnahmeverfahren nicht zulässig ist.

 

Der Fachausschuss sprach sich abschließend für die Fortsetzung der Aufnahme nach der bisherigen Aufnahmerichtlinie aus.