Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schulze stellt den Inhalt der Beschlussvorlage vor. Er begründet die Rücknahme und damit Aufhebung des Beschlusses vom 26.02.2014 mit der Versagung des Landesschulamtes zu dieser Satzung. Das Landesschulamt führt in seiner Begründung an, dass eine Kombination aus Festlegung von Einzugsbereichen und einer Kapazitätsobergrenzenfestlegung nicht zulässig ist.
Dem Landkreis wird empfohlen, die Aufnahme an vorgenannter Schule wie bisher durch eine Richtlinie zu regeln. Diese bedarf nicht der Zustimmung der Schulbehörde.
Herr Czernitzki stellt die Frage, ob die Beibehaltung von Schuleinzugsbereichen nicht zu einer Privilegierung der Schüler führt, die im Schuleinzugsbereich ihren Wohnsitz haben.
Herr Schmette regt an, die Aufnahme durch Festlegung von Zugangskriterien, zum Beispiel Aufnahmetests, zu regeln.
Herr Schulze verweist darauf, dass nach Rücksprache mit dem Landesschulamt die Regelung über Aufnahmeverfahren nicht zulässig ist.
Der Fachausschuss sprach sich abschließend für die Fortsetzung der Aufnahme nach der bisherigen Aufnahmerichtlinie aus.
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