Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Peters berichtet, dass in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ und in Zusammenarbeit mit der Fa. ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus Dresden ein Entwurf des AWiKo 2015-2019 für den Landkreis Börde, Stand 29.09.2014, erarbeitet wurde, welches in der heutigen Sitzung vorgestellt wird. Der Entwurf der AWiKo wurde dem Landesverwaltungsamt, als obere Abfallbehörde, sowie dem Fachdienst Natur und Umwelt als untere Abfall- und Wasserbehörde, mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus wurden der FD Bauordnung, Regionalplanung sowie FD Gesundheit des Landkreises Börde um entsprechende Stellungnahmen gebeten. Nach der Vorberatung im Betriebsausschuss sind gemäß § 8 Abs. 4 des AbfG LSA die kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung wesentlicher Änderungen oder Fortschreibungen des AWiKo´s zu beteiligen.
Herr Schonscheck bittet Herr Ihli von der Fa. ECONUM GmbH, den Entwurf des AWiKo´s vorzustellen. Der Entwurf des AWiKo ´s liegt den Mitgliedern des Betriebsausschusses vor. Herr Ihli stellt das AWiKo anhand einer Präsentation vor, erläutert es und geht im Einzelnen auf wesentliche Punkte ein. Zusammenfassend erläutert Herr Ihli den Aufbau des Abfallwirtschaftskonzeptes, deren generelle strukturellen Grundlagen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Anschluss folgt eine Präsentation der gegenwärtigen Abfallwirtschaft, bei welchen u. a. die
- Organisation der Abfallentsorgung - Vorhandenen Entsorgungsstrukturen, - Systeme zur Entsorgung von Abfällen, - Abfallmengen und Abfallzusammensetzungen, - Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft
sowie das Gebührensystem bzw. die Gebührensätze dargestellt und analysiert werden.
Abschließend fasst Herr Ihli zusammen und berichtet, dass das Landesverwaltungsamt zum Entwurf des AWiKo ´s eine Stellungnahme abgegeben hat, mit dem Inhalt, dass sämtliche Anforderungen des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt formalrechtlich und inhaltlich erfüllt sind. Darüber hinaus stimmt das Landesverwaltungsamt allen Überlegungen zur weiteren Verbesserung der Entsorgungssysteme, insbesondere im Hinblick auf die Erfassung von Bioabfällen und deren hochwertige Verwertung, die Aufhebung der Verbrennungsverordnung sowie die leistungsorientierte und verursachgerechte stabile Gebührengestaltung mit Blick auf die Rechtssprechung zu. D. h. alle Maßnahmen, die in dieser Hinsicht vorgeschlagen wurden, wurden vom Landesverwaltungsamt geteilt und befürwortet. Allerdings gibt es vom Landesverwaltungsamt noch einige verfahrenstechnische Anmerkungen und Hinweise.
Frau Peters Alle Hinweise und Anmerkungen, die das Landesverwaltungsamt gegeben hat, werden eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des AWiKo´s wird an die jeweiligen Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden und weiteren Beteiligten zur Stellungnahme vorgelegt. Zur Abgabe der Stellungnahme ist ein zeitlicher Rahmen von ungefähr 14 Tagen vorgesehen.
Herr Keindorff Der angesetzte Zeitrahmen zur Abgabe einer Stellungnahme zum AWiKo sei sehr kurz, da dabei zu bedenken ist, dass eine Verbandsgemeinde aus vielen einzelnen Gemeinden besteht. Mindestens zwei Monaten wären zur Abgabe einer Stellungnahme erforderlich.
Frau Peters Es ist kein Problem, wenn die Notwendigkeit besteht, einen zweimonatigen Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Das AWiKo müsse dann nach Abgabe aller Stellungnahmen noch einmal (Anfang des Jahres 2015) im Betriebsausschuss behandelt werden, nachdem es dann im Februar dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Herr Keindorff Unter Punkt - 6.2 Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff – im AWiKo: Könnten die Fehlschüttmengen größer werden, wenn die jetzt vorhandenen Glascontainer durch Kunststoffcontainer ergänzt werden.
Herr Morgenstern (Fa. Econum) Vorgesehen ist, auf den Kleinannahmestellen Container zur Annahme von Kunstoffen aus Nichtverpackungen (z. B. Gartenstühle oder Spielzeug usw.) aufzustellen.
Weitere Fragen ergeben sich nicht. Herr Schonscheck beendet die Diskussion und bedankt sich gleichzeitig bei der Fa. ECONUM. |
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