Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Thema Asylbewerber:
Herr Walker informierte über das Thema der Asylbewerber und den damit verbundenen Aufgaben des Landkreises Börde, welche diesen gegenwärtig beschäftigen.
Zurzeit stelle der Landkreis 259 Plätze für Asylbewerber bereit. Diese befinden sich in den Gemeinschaftsunterkünften und den Wohnungen, welche über den gesamten Landkreis angemietet wurden, sowohl in Haldensleben als auch im Bereich Oschersleben. Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in Harbke. Die zweite Gemeinschaftsunterkunft in der Hafenstraße in Haldensleben befindet sich in der Fertigstellung.
Er teilte weiterhin mit, dass durch das Land bekanntgegeben wurde, dass der Landkreis Börde monatlich mit einer Zuweisung von 35-40 Asylbewerbern rechnen kann, da die zentrale Stelle in Halberstadt überbelegt ist. Hier ist der Landkreis für die Bereitstellung von Wohnraum bzw. Unterkünften selbst verantwortlich.
Die gegenwärtige IST-Belegung liegt bei 601 Asylbewerbern. Jedoch müssen ethnische und kulturelle Hintergründe berücksichtigt werden. Darauf ist bei der Unterbringung Einfluss zu nehmen um gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Dadurch liegt die produktive Zahl unter 601 Asylbewerbern.
Herr Walker teilte mit, dass eine Ausschreibung für eine dritte Gemeinschaftsunterkunft erfolgt. Die eigene Betreibung/Bewirtschaftung komme erstmal nicht in Betracht, da dies Aufwand bedeutet, der auch personelle Konsequenzen hätte. Haldensleben ist bei der Ausschreibung als Standort ausgeschlossen, da sich hier die zweite Gemeinschaftsunterkunft in der Fertigstellung befindet. In der 32. Kalenderwoche hat diesbezüglich eine Beratung mit den Bürgermeistern unter der Leitung von Frau Herzig stattgefunden. In Wolmirstedt werden gegenwärtig in der Schwimmbadstraße Wohnungen für Asylbewerber hergerichtet.
Er gab an, dass der Vertrag in Harbke verändert wurden ist. Das Landesverwaltungsamt forderte, dass die Anzahl der dort befindlichen Bewohner auf 200 zu reduzieren ist. Dort sind gegenwärtig 386 Bewohner nominell wohnend. Von denen seien jedoch nur knapp 100 anwesen, da der Rest ständig unterwegs ist. Der jetzige Betreiber wird die frühere Gemeinschaftsunterkunft in Weferlingen wieder revitalisieren um einen Teil der Bewohner dort unterzubringen. Somit werden in Harbke 285 Plätze und in Weferlingen 200 Plätze zur Verfügung stehen.
Bei einer Qualitätseinschätzung wurde festgestellt und bestätigt, dass wenn Harbke nicht eine Unterkunft an diesem Standort wäre, Harbke eine Vorzeigeeinrichtung in Sachsen-Anhalt wäre, da hier viel durch den Betreiber mit der Unterstützung des Landkreises getan wird.
Herr Walker erklärte, dass der Landkreis Börde weit über 100 Wohnungen über das Kreisgebiet verteilt vertraglich gebunden hat. Der Bundesgesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Unterbringung, solange sich die Asylsuchenden im Verfahren befinden, in Gemeinschaftsunterkünften zu erfolgen hat. Die Ausnahme sollte bei den Wohnungen die Unterbringung von Familien und –verbänden sein.
Hauptansprechpartner im Landkreis Börde sind die Fachbereichskoordinatorin 3, Frau Herzig und die Fachdienstleiterin Soziales, Frau Sladky.
Immobiliennachnutzungskonzept
Frau Prost teilte mit, dass das Nachnutzungskonzept ab dem 30.06.2015 durch den zuständigen FD Gebäudemangement umzusetzen ist. Inhalt dieses Konzeptes werden alle kreiseigenen Grundstücke, bauliche Anlagen und Gebäude welche der Landkreis in seiner jetzigen Trägerschaft hat, sein.
Bestandteil dieses Konzeptes wird auch die Schulentwicklungsplanung sein. Zudem sei vorgesehen zum 30.08.2015 ein Förderschulkonzept vorzulegen, um die Planungssicherheit für den Landkreis, bezogen auf die kommenden Haushaltsjahre, zu gewährleisten.
Weiterer Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes sind die Schulen die der Landkreis in der Stadt Wolmirstedt hat. Hierzu wird sich der Landkreis mit der Stadt Wolmirstedt zu bestimmten Entscheidungen einigen.
Grober Terminplan ist, dass zum Ende des ersten Quartales des nächsten Jahres der Entwurf dieses Konzeptes vorliegt und dann zunächst durch die Verwaltung beraten wird, da der Landkreis Querschnittsämter hat, welche Informationen benötigen. Dann soll ein Zeitplan erarbeitet werden, wann welche politischen Gremien mit einbezogen werden. Danach wird auch die Beschlussfassung in den Sommermonaten vorgelegt.
Immobilienkonzept Verwaltungsneubau
Herr Walker teilt mit, dass sich der Landkreis in der akuten Phase mit dem Planer befindet. Zum nächsten Kreisausschuss wird er diesen informieren, da die Planung dann umsetzungsreif sein wird.
Finanzausgleichsgesetz 2015/2016
Herr Walker teilte mit, dass es 130 Mio. € weniger Zuschüsse für die Kommunen gibt. Das bedeutet für den Landkreis dass enorme Kürzungen anstehen, da im Gegenzug berechnet wurde, dass sich die Ertragssituation positiv darstellt. Die Situation in den Kommunen wird sich bei den Steuererträgen verschlechtern.
Herr Walker erläuterte das Best Practice LSA. Hier wird vom Besten und dem Schlechtesten ein Querschnitt gezogen, wobei der Landkreis Börde am besten dasteht. Somit hat man dem Landkreis Börde die Kürzungen auferlegt. Dies sei nicht nachzuvollziehen und sei eine Streitfrage. Hierbei spielt besonders die Kreisumlage eine Rolle.
Herr Walker gab an, dass er den Haushaltsentwurf im Dezemberkreistag vorliegen haben möchte. Wenn die Unsicherheit so bleibt, wird der Landkreis Börde nur mit der vorläufigen Haushaltsführung arbeiten können. Hier muss überlegt werden, welche Möglichkeiten noch bestehen. Dies sieht er allein im Interesse der kreislichen Ebene. Herr Walker fordert eine Stärkung aus dem Kreistag und von den Abgeordneten auf der Landesebene, da es hier um die Interessen des Landkreises geht.
Frau Bäker erklärte, dass sich die Haushaltslage des Landkreises schon 2014 problematisch darstellt. Dies liegt an den Auswirkungen das FAG. Der Haushaltsplan für 2014 wurde im Dezember 2013 mit den bis dahin vorliegenden Zahlen beschlossen. Somit ergab sich im März für die Leistungen nach dem FAG 2014 eine Minderung von 2,3 Mio. €, gegenüber dem, was im Dezember in den Orientierungsdaten als voraussichtliche Größe vom Land mitgeteilt wurde. Somit entstand ein Defizit, welches nun durch eine sparsame Haushaltsführung versucht wird auszugleichen.
Sie teilte mit, das es hierzu bereits im April diesen Jahres eine Verfügung zum Haushalt 2014 gab, in der angewiesen wurde, die Mittel möglichst sparsam einzusetzen und alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen sind. Die Fachdienste wurden beauftragt eine Zuarbeit zu leisten, wie sich die Haushaltsdurchführung in den einzelnen Fachdiensten gestaltet, um hier noch einmal die Schwerpunkte zu ermitteln.
Eines dieser Schwerpunkte seien die Asylbewerberleistungen, welche im zweiten Halbjahr noch erheblich steigen werden, was an den steigenden Zuweisungszahlen liegt.
Frau Bäker gab weiterhin an, dass es bei der Planung des Haushaltsjahres 2015 und der Folgejahre so ist, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf zum FAG das Land gegenüber dem Haushaltjahr 2014 130 Mio. € weniger bereitstellt. Jedoch sei die Ermittlung dieser Zahlen problematisch. Die Zahlen für 2011 und 2012 sind noch kamerale Zahlen und Statistiken, welche Zugrunde gelegt werden und 2013 gab es die doppischen Zahlen, da zum 01.01.2013 die Haushaltsführung auf Doppik umgestellt werden musste. Hier werden nun die doppischen mit den kameralistischen Zahlen in eine Entwicklungsreihe gebracht. Dies kann man jedoch so nicht vergleichen, hierzu müssten die Zahlen aufbereitet werden, dies sei durch das Land jedoch nicht erfolgt. Somit sei die Grundlage nicht Nachvollziehbar.
Zudem sei die Tilgung der Kredite mit 7% berechnet wurden, hier sei aber zu beachten, dass viele Kredite durch Stark II mit der Investitionsbank umgeschuldet wurden sind und hier von einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren auszugehen sei. Somit würden sich 10% Tilgung ergeben. Dadurch ist der Tilgungsanteil gestiegen und die Forderung des Landkreises Börde ist dass der Betrag bei 10% beziehungsweise knapp darunter liegen müsste, da es noch Kredite gibt die länger laufen.
Ein weiterer Schwerpunkt seien die Zuschüsse für die Asylbewerberleistungen, da hier im FAG durch das Land nur 13 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. In den Jahren 2013 und 2014 sei es so, dass aufgrund der tatsächlichen Steigerung bei den Zuschüssen, welche die Landkreise zahlen würden, eine Abrechnung erfolgt. Diese Mittel werden zusätzlich aus den festgesetzten FAG-Mitteln aus dem Ausgleichsstock zur Verfügung gestellt. Der Betrag der in 2013 ausgeschüttet wurde lag bei 13,8 Mio. Somit reichen die 13 Mio. € für die Jahre 2015 und 2016 nicht, um den erheblich gestiegenen Bedarf zu decken. Da ist aus der Sicht des Landkreises Börde noch einmal nachzusteuern.
Frau Bäker teilte mit, dass der Landkreis im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 im Haushaltsjahr 2015 mit Mindereinnahmen von mindestens 1-2 Mio. € rechnen muss.
Problematisch sei der investive Bereich, da der Landkreis jetzt noch dabei ist für Stark III die Mittelanmeldung zu erstellen. Hierbei gibt es zeitliche Probleme diese noch in der Haushaltsplanung unterzubringen. Nach der derzeitigen Lage des Landkreises, wird es so sein, dass die Eigenmittel für Stark III nicht mehr geleistet werden können, sondern diese über Kredite finanziert werden müssen. Der Landkreis bekäme zwar die Investitionspauschale, welche jedoch nicht ausreicht, um die dringendsten Investitionen zu finanzieren.
Weiterhin teilt sie mit, dass der Instandhaltungsstau in keiner Weise im FAG berücksichtigt wurden ist.
Herr Hüttemann gab den Hinweis, dass die Verknüpfung mit der Eingliederungshilfe eine eigenwillige Auslegung des Landes Sachsen-Anhalt ist. In anderen Bundesländern wird die Kommunalpauschale weitergereicht. Diese Pauschale soll bewusst als kommunale Pauschale, unabhängig von Leistungen anderer Art gesehen werden.
Herr Barthel teilte in Bezug auf die Wiedereingliederungshilfe mit, dass es einen Beschluss der Finanzministerkonferenz gibt. In diesem haben die Finanzminister tatsächlich beschlossen, abweichend von dem was Wolfgang Scheuble sagte, dass das zur Entlastung der Kommunen sein muss und das sie das nur dann mittragen, wenn die Träger der Eingliederungshilfe entlastet werden. Deshalb ist Sachsen-Anhalt ein Solitär in dieser Runde, weil Sachsen Anhalt als Land den Aufwand trägt. In vielen anderen Ländern tragen das die Kommunen. Dies sei der Unterschied. Somit sei es in den Ländern selbstverständlich, dass die Entlastung bei denen ankommt die auch die Belastung haben.
Herr Eichler erläuterte, dass Systemmangel das Stichwort sei. Er sagte, dass wir die Situation haben, dass die Kommunen, je nachdem wie stark sie sind, mehr oder weniger einnehmen und das was mehr eingenommen wird, gibt es weniger an Zuweisungen. So dass sich unter dem Strich nichts verändert hat. Die Kommunen haben mehr Aufgaben zu erledigen sowie einen Aufwuchs bei der Kinderbetreuung und dies sei ein Systemmangel. Die Kommunen haben zu wenig Geld. Das was mehr eingenommen wird, wird an anderer Stelle mehr ausgegeben. Der Basiswert für das FAG sei einfach zu niedrig angesetzt gewesen. Dies gilt für Landkreise sowie für die Kommunen.
Herr Walker bittet darum, dass sich die Mitglieder des Kreisausschusses noch einmal über diese Themen verständigen werden.
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