Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anträge, Anfragen, Anregungen  

 
 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 14.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15
Raum: Börde-Gymnasium Wanzleben
Ort: Börde-Gymnasium Wanzleben, Raßbachplatz 4, 39164 Stadt Wanzleben-Börde

Herr Dr

Herr Dr. Daehre erklärte, dass die Anfrage von Herrn Dettmer bezüglich der Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes für Imker durch den Fachdienst Straßenverkehr beantwortet wurde und mit den Unterlagen für die Sitzung zugegangen ist. Weiterhin wurde den Kreistagsmitgliedern die Bestätigung der Schulentwicklungspläne vorgelegt. Den Fraktionsvorsitzenden wurde ebenfalls das Schreiben von Herrn Bullerjahn bezüglich der Fördermittelgewährung für den Neubau einer Förderschule für Körperbehinderte in Magdeburg ausgehändigt.

 

Frau Engelbrecht bedankte sich bei ihrer CDU-Fraktion, allen anderen Kreistagsmitgliedern und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.

 

Persönliche Erklärung von Herrn Martin Schindler:

 

„Sehr geehrter Herr Walker,

Sie haben dem letzten Kreistag und der Öffentlichkeit ein sehr schlechtes Bild von mir dargestellt. Das ist die Krönung dessen, was in den letzten Jahren schon von Herrn Webel begonnen wurde. Sie haben sich nach anfänglichen scheinbaren Bemühungen die Wahrheit in dem Gebührenstreit aufzudecken, dafür entschieden dort die Decke drauf zu halten und lieber den einzigen verbliebenen Kritiker nieder zu halten und zu diskreditieren. Das scheint Ihnen der einfachere Weg zu sein, auch wenn ein ehrenamtliches Kreistagsmitglied dabei gesundheitlich schweren Schaden nimmt. Diese andauernde Diskreditierung hat ihre Wirkung unter den Kreistagsmitgliedern nicht verfehlt. Das bekomme ich immer wieder bestätigt. Ein Mitglied meiner Fraktion vergleicht mich schon mit der Gestalt des Michael Kohlhaas, der krankhaft zu Selbstjustiz greift, Häuser anzündet, Menschen umbringt und am Ende selbst dafür hingerichtet wird.

Herr Walker, ich lasse mir das nicht gefallen, lasse das nicht mit mir machen. Sie haben als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises gemäß dem Beamtengesetz geschworen gegenüber jedermann Gerechtigkeit zu üben. Ich fordere eine Entschuldigung und Richtigstellung von Ihnen und eine Wiederherstellung meiner Reputation. Alle meine Fragen und Aussagen waren sachlich und tatsachenorientiert, einschließlich meiner Aussage, dass der Kreistag betrogen wurde, wenn keine Belege für die Herkunft der Millionen aus den Gebühren im Ohrekreis vorgelegt wurden. Ich war immer gradlinig. Ad absurdum habe ich nur Aussagen des Landratsamtes führen müssen. Mein Handeln ist von dem keineswegs unehrenhaftem Bestreben angetrieben, dass den Menschen im Süden des Landkreises Gerechtigkeit zuteil werden muss und dass die Wahrheit als Grundlage aller kommunalpolitischer Entscheidungen oberste verlässliche Bedingung sein muss. Noch einmal meine Frage: Sind Sie bereit die Diskreditierung gegen mich zurück zu nehmen?“

 

Herr Zeymer wiederholte seine Anfragen aus der letzten Kreisausschusssitzung am 07.05.2014. Er bat um die Aufgliederung des Archivgutes, aus der ersichtlich ist, woraus sich die 2.500 laufenden Meter Archivgut zusammensetzten.

Er stellte klar, dass ein Teil der Baufläche für den Verwaltungsneubau seit 2013 Überschwemmungsgebiet ist, nicht wie im Kreisausschuss dargestellt.

Herr Zeymer erklärte weiterhin, dass ihm Einwohner der Stadt Haldensleben mitgeteilt hatten, dass der Besitzer des Grundstückes, wo die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge erschaffen werden soll, den Jugendklub aus den Räumen klagt. Er fragte, ob dies bekannt sei.

Er ergänzte seine Anfragen um die Auskunft zu den kommunalrechtlichen Streitigkeiten.

 

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt schriftlich.

 

Frau Wolff nahm Bezug zu der schriftlichen Antwort des Fachdienstes Straßenverkehr auf die Anfrage von Herrn Dettmer bezüglich des Sonntagsfahrverbotes für Imker. Beabsichtigt war mit der Anfrage, dass die ehrenamtlichen Imker, die nur noch am Wochenende unterwegs sein können, die auch hohe Auflagen haben, unterstützt werden. Jedem sollte bewusst sein, wie wichtig dies ist. Sie fragte, ob in diesen Fällen, wo eine Auslegungsmöglichkeit vorhanden ist, nicht zu Gunsten der Imker und der Natur entschieden werden kann.

 

Herr Dettmer erklärte, dass dies so in der Antwort stehen würde und er davon ausgeht, dass der Landkreis auch so handelt, wie Frau Wolff es sagte.

 

 

Herr Schindler erklärte, dass er vor zwei Monaten dem Landrat einen Fragenkatalog übergeben hatte, der nur zu einem Bruchteil beantwortet wurde. Er griff daher in der Kreistagssitzung einige Fragen nochmal auf. Herr Schindler fragte zunächst, welche Frist für die Beantwortung von Anfragen, die außerhalb von Kreistagssitzungen gestellt werden, gilt. Für die Beantwortung von Anfragen, die während einer Sitzung gestellt werden und nicht beantwortet werden können, wäre die Frist 4 Wochen.

Anmerkung der Protokollführerin:

Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Kreistages beträgt die Frist für die Beantwortung von Anfrage, die nicht sofort beantwortet werden können, einen Monat.

 

Der Kreistagsvorsitzende erklärte, das hierzu keine Regelungen in der Geschäftsordnung getroffen sind. Sollte Herr Schindler hierzu eine Regelung wünschen, empfahl ihm Herr Dr. Daehre einen entsprechenden Antrag in den neuen Kreistag einzubringen.

 

Herr Schindler fuhr mit seinen Fragen fort. Er fragte den Landrat, welche Gerichtsentscheidung er in der letzten Kreistagssitzung meinte, als er sagte, dass Gerichte in dem Gebührenkonflikt entschieden haben.

 

Herr Dr. Daehre informierte Herrn Schindler, dass der Landrat die Anfragen schriftlich beantworten werde. Er bat Herrn Schindler seine Anfragen schriftlich nachzureichen.

 

Herr Schindler erklärte, dass nach Prüfung der vierspaltigen Tabelle, die er erbeten hatte und fünf Monate später erhalten hat, ihm eine massive Gebührenerhöhung von 40 Prozent im Ohrekreis im Jahr 2002 auffiel. Auf Nachfrage zu den Gründen Anfang März, antwortete der Landrat in den Augen von Herrn Schindler lakonisch, dass die Ursache eine Gebührenkalkulation und ein Gebührenbeschluss seien. Er fragte erneut nach dem Grund für diese gravierende Gebührenerhöhung. Könnten es die in den Vorjahren weg gebrochenen Mülleinfuhren gewesen sein, die über viele Jahre im Ohrekreis ein gutes Zubrot für die Gebühren waren?

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Weiterhin fragte er, wann er mit der Beantwortung der noch offenen Anfragen vom März rechnen könne.

 

Der Kreistagsvorsitzende schlug vor, dass nach Rücksprache innerhalb der Verwaltung eine Antwort erteilt wird. Es muss geprüft werden, wie umfänglich die Beantwortung sei.

 

Herr Schindler forderte den Ausgleich der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen dem Nord- und Südkreis und bestand auf dieselbe Gutschrift für die Gebührenzahler im südlichen Landkreis in Höhe von 64,74 Euro. Die Bürger im Süden des Landkreises hätten die millionenschwere Gebührenstützung im Norden von 2010 bis 2012 mit genau um diesen Betrag zu hoch kalkulierten Gebühren bezahlt. Er fragte, ob diese Rechnung bestätigt werden kann?

Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgt ebenfalls schriftlich.

 

Herr Zahn äußerte sich zu seiner schriftlichen Anfrage vom 12.05.2014 an das Büro Kreistag/Wahlen und bat zum Thema „Jagdhütte“ um eine abschließende Entscheidung.

 

Herr Walker wies darauf hin, dass diese Themen in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gehören.