Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH  

 
 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.6 Beschluss:045/80/2014-1
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15
Raum: Börde-Gymnasium Wanzleben
Ort: Börde-Gymnasium Wanzleben, Raßbachplatz 4, 39164 Stadt Wanzleben-Börde
045/80/2014-1 Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL WirtschaftBezüglich:
045/80/2014
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja

Der Kreistagsvorsitzende Herr Dr

Der Kreistagsvorsitzende Herr Dr. Daehre schlug vor, dass der Kreistag folgenden Beschluss zu dieser Vorlage fasst:

  1. Der gesetzliche Vertreter in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat.
  2. Es ist Wille des Kreistages, einen Aufsichtsrat zu bilden.

Im Septermber 2014 zur zweiten Sitzung des neugewählen Kreistages sollte dann über die Einzelheiten, wie den Gesellschaftervertrag und über die Sitzverteilung des zu bildenden Aufsichtsrates einschließlich der berufenen Bürger mit einer neuen Beschlussvorlage beschlossen werden.

 

Herr Zeymer erklärte, dass er mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise von Herrn Dr. Daehre nicht einverstanden sei und bat um Abstimmung zur vorliegenden Vorlage. Er beantragte die derzeitige Regelung beizubehalten; eine Gesellschafterversammlung in der alle Fraktionen mit einem Sitz vertreten sind. Mit der Schaffung eines Aufsichtsrates und der Verteilung der Sitze nach d'Hondt, hätten die kleineren Fraktionen keine Chance einen Sitz zu erhalten, was in seinen Augen nicht demokratisch ist.

 

Herr Zahn äußerte, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag vom Kreistagsvorsitzenden unterstützen werde.

 

Frau Tiedge legte dar, dass auch die Fraktion die LINKE der Auffassung ist, dass bei den Gesellschaften ein Aufsichtsrat gebildet werden sollte. Nur Teile des Gesellschaftervertrages zu beschließen, hielt sie für schwierig. Frau Tiedge hielt den Weg für einfacher, dass der Änderungsantrag den die CDU-Fraktion vorgelegt hat mit der Ausnahme der Zusammensetzung des Aufsichtsrates, da dies erst durch den neuen Kreistag beschlossen werden kann. Sie beantragte den gleichen Verfahrensweg für die folgende Vorlage unter TOP 5.7 „Neufassung des Gesellschaftervertrages der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH mit der Beschluss-Nr. 071/80/2014.

 

Herr Dr. Daehre fasst zusammen, dass der Antrag von Frau Tiedge weitergehend ist, d. h. dass der Kreistag beschließt:

  1. Dass der Landrat gesetzlicher Vertreter der Gesellschafterversammlung ist.
  2. Die Abstimmung über den Gesellschafterantrag mit der Ausnahme, dass über die Anzahl der im Aufsichtsrat zu vertretenden Fraktionen einschließlich der zu berufenden Bürger im September geklärt wird.

 

Herr Keindorff fragte, warum die bisherige Regelung der Gesellschafterversammlung, dass jede Fraktion entsendet einen Vertreter, nicht für den Aufsichtsrat übernommen wird.

 

Herr Eichler empfahl über den Änderunsgantrag abzustimmen. In einem Aufsichtsrat sollten auch sachkundige Bürger sein und nicht nur Vertreter des Kreistages. Mit Beschluss des Änderungsantrages hat die Verwaltung Zeit, dies auszuarbeiten, so dass im September 2014 der Gesellschaftsvertarg konkret beschlossen werden kann.

 

Herr Dr. Schwarz sprach sich für die Verfahrensweise, die Herr Dr. Daehre vorgeschlagen hatte, aus.

 

Der Kreistagsvorsitzende Herr Dr. Daehre ließ zunächst über den Antrag von Herrn Zeymer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              zwei

Ablehnung:              mehrheitlich

Enthaltung:              keine

 

Somit wurde der Antrag von Herrn Zeymer mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend wurde über den Antrag von Herrn Eichler, der zu Beginn des Tagesordnungspunktes von Herrn Dr. Dahere vorgeschlagen wurde abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag beschloss, dass der Landrat gesetzlicher Vertreter in der Gesellschafterversammlung BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH ist.

 

  1. Der Kreistag beschloss, dass anstatt eine Gesellschafterversammlung mit mehreren Kreistagsmitgliedern zu installieren, ein Aufsichtrat gebildet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:              zwei

Enthaltung:              sechs

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 045/80/2014-1 erhoben.