Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2014  

 
 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 3
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 14.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15
Raum: Börde-Gymnasium Wanzleben
Ort: Börde-Gymnasium Wanzleben, Raßbachplatz 4, 39164 Stadt Wanzleben-Börde

Herr Schindler verwies auf seine E-Mail vom 13

Herr Schindler verwies auf seine E-Mail vom 13.05.2014. In dieser hatte er dem Landrat seine Abschrift der Reden des Landrates und des Kreistagsvorsitzenden auf der letzten Kreistagssitzung zugesandt. Er fragte, ob die Richtigkeit der Mitschrift geprüft wurden.

 

Landrat Walker bejahte dies.

 

Herr Schindler erklärte, dass es sowohl vom Landesverwaltungsamt, als auch vom Innenministerium Stellungnahmen zur Problematik der Aufnahme von wörtlichen Erklärungen in Niederschriften gibt. Das Landesverwaltungsamt unterstütze die Verwaltung. Herr Schindler berief sich jedoch auf die Stellungnahme des Innenministeriums, da diese die oberste Kommunalaufsichtsbehörde ist. Er zitierte eine Passage der Stellungnahme: „Erklärungen nach § 56 Absatz 1 Satz 3 GO LSA sind nach Sinn und Zweck der Vorschrift wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. … Eine falsche Wiedergabe ist jedoch eine unvollständige Wiedergabe. Es widerspreche dem Einzelmitgliedschaftsrecht nach § 56 Absatz 1 Satz 3 GO LSA, wenn der jeweilige Schriftführer oder der Vorsitzende darüber entscheiden, welche Inhalte der Erklärung wesentlich sind und wie sie in der Niederschrift festzuhalten sind.“

 

Herr Schindler stellte folgenden Änderungsantrag, wie in der E-Mail vom 13.05.2014 zugesandt:

 

Änderungsantrag zur Niederschrift des Kreistages vom 26.2.2014:

 

1. Ich bitte um die komplette Aufnahme meiner beiden Erklärungen am entsprechenden Tagesordnungspunkt gemäß der GO LSA und unserer Geschäftsordnung.

 

2. Sollten Sie dem wieder nicht statt geben, bitte ich wenigstens darum, dass diese Erklärungen tatsächlich, wie im letzten Kreistag beschlossen, an das Ende der Niederschrift gestellt werden, Bestandteil dieses im ALLRIS.net abrufbaren Dokumentes werden und nicht irgendwo im Netz zu suchende Einzeldokumente.

 

3. Beim letzten Kreistag haben Sie meine Erklärung mit einem ganzen Katalog von Zensur-Kriterien belegt und zusammengestrichen.

Was war diesmal nicht genehm an dem, was Sie weggelassen haben?

Z.B. an dem Satz über das Schreiben von Herrn Kluge in meiner Erklärung zu TOP 6?

 

4. Inhaltlich falsch an Ihrer Wiedergabe ist in Zeile 3 und 4 meiner Erklärung zu TOP 6, dass statt "Verwaltung" und "Landrat" beide male von Herrn Kluge die Rede war.

 

In der Wiedergabe der Rede von Herrn Walker auf Seite 16 sind 2 inhaltliche Falschdarstellungen:

 

5. Der Satz ist falsch: An Herrn Schindler gerichtet, hielt er vor Augen, dass Unmengen an Papier, Material und Kraft aufgebracht wurden, um die vielen Anfragen bewältigen zu können.

 

Er muss heißen:

An Herrn Schindler gerichtet beklagte er, dass er, der nicht am Verfahren beteiligt war, sich für etwas rechtfertigen müsse, was er gar nicht wahrheitsgemäß könne, weil es an der Analyse fehlt. Sich da reinzuarbeiten, würde bedeuten, Unmengen an Papier und Material zu bewältigen.

 

6. "..auch Gerichte haben sich damit auseinandergesetzt" hat er nicht gesagt, sondern er hat tatsächlich gesagt: "..und Gerichte haben Urteile gefällt"

 

7. Seite 17, am Ende der Rede von Herrn Schwarz fehlt die Drohung an Herrn Schindler. Das war eine wesentliche Aussage der Rede. Ich bitte daher um Aufnahme: "Er drohte Herrn Schindler, falls er in der letzten Kreistagssitzung dieses Wort wieder erwähne, aufzurufen, dass alle geschlossen rausgehen."

 

Der Änderungsantrag von Herrn Schindler wurde unter Punkt 7 nach den Worten: „Ich bitte daher um Aufnahme“ aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages von Herrn Zahn unterbrochen. Herr Zahn stellte den Antrag die Aussprache nach § 10 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des Kreistages zu schließen.

 

Herr Schindler erklärte dies für Unrecht und bat darum, seinen letzten Satz vorlesen zu dürfen.

 

Der Kreistagsvorsitzende Herr Dr. Daehre erklärte, dass die sieben Punkte von Herrn Schindler zur Kenntnis genommen werden und in die Niederschrift aufgenommen werden. Dem Punkt 7 des Änderungsantrages könne er sich jedoch nicht anschließen, da es in seinen Augen keine Drohung war.

 

Herr Schindler erwiderte, dass es für ihn eine war. Er beendete seinen Redebeitrag und verlas den letzten Satz seines Änderungsantrages (siehe oben: Änderungsantrag Punkt 7).

 

Herr Dr. Daehre entgegnete, dass Herr Dr. Schwarz das Wort ‚Drohung’ nicht geäußert hatte. Die sieben Punkte von Herrn Schindler werden zu Protokoll genommen.

 

Weitere Einwendungen wurden nicht vorgetragen.

 

Herr Dr. Daehre erklärte somit, dass eine ordnungsgemäße Wiedergabe der letzten Kreistagssitzung vorliegt. Anschließend zitierte Herr Dr. Daehre Auszüge aus dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes an Herrn Schindler vom April 2013: „Die Ausführungen der Niederschrift zu der von Ihnen abgegebenen Erklärung, sind hinreichend bestimmt und lassen den sachlichen Inhalt Ihres Anliegens klar erkennen. … Hinsichtlich der Anwendung und Auslegung der Regelung des § 56 Abs. 1 Satz 3 GO LSA schließe ich mich den umfangreichen Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Sport in der an Sie gerichteten E-Mail vom 07.04.2014 an. Insbesondere im letzten Absatz wird verdeutlicht, was im Rahmen von Erklärungen eine solche Bedeutung hat, dass eine wörtliche Aufnahme geboten scheint. Ein gesetzlicher Anspruch auf die wörtliche Wiedergabe von Erklärungen besteht hingegen nicht.

Auch unter Beachtung dieser Darlegungen kann festgestellt werden, dass Anhaltspunkte für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten vorliegend nicht erkennbar sind.“

Die Fragen von Herrn Schindler werden zur Kenntnis genommen.

 

Herr Schindler widersprach und erklärte, dass es im Wesentlichen Änderungsanträge zur Niederschrift sind. Er fragte, ob diese in einem Block abgelehnt werden sollen. Er bat darum, den Kreistagsmitgliedern zu den Einzelpunkten die gegenteilige Auffassung der Protokollführung darzustellen, also die sachliche Auseinandersetzung zu diesen Punkten. Herr Schindler fragte, ob diese pauschal abgelehnt werden sollen, da das Protokoll bestätigt werden muss und ob die Änderungen aufgenommen werden.

 

Herr Dr. Daehre erklärte Herrn Schindler, dass nicht über jeden einzelnen Punkt in diesem Kreistag diskutiert wird. Der Änderungsantrag von Herrn Schindler wird zu Protokoll und zur Kenntnis genommen. Es sei jedem Kreistagsmitglied überlassen, sich auch in Zukunft dazu zu positionieren oder nicht. Wenn Herr Schindler darüber Abstimmen lassen möchte, müsse er einen Antrag stellen.

 

Herr Schindler betonte, dass es ein Änderungsantrag sei.

 

Der Kreistagsvorsitzende erklärte, dass dieser dann zur Abstimmung gestellt werden sollte. Er hinterfragte, ob jedoch allen Kreistagsmitgliedern der Änderungsantrag vorliegt, was nicht der Fall war. Ihm sei der Antrag erst einen Tag vor der Sitzung zugegangen. Daher war eine sachliche Diskussion, so Herr Dr. Daehre, nicht möglich.

 

Herr Schubert warf ein, dass bereits ein Geschäftsordnungsantrag gestellt wurde. Er bat darum nun abzustimmen.

 

Herr Schindler erklärte dies für Unrecht.

 

Herr Dr. Daehre ließ anschließend darüber abstimmen, ob über den Änderungsantrag von Herrn Schindler abgestimmt werden soll. Da sich niemand dafür meldete, schlussfolgerte der Kreistagsvorsitzende daraus, dass der Antrag von Herrn Schindler abgelehnt sei und schloss damit den Tagesordnungspunkt.