Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH  

 
 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.7 Beschluss:045/80/2014
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 26.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:55
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
045/80/2014 Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja

Der Kreistagsvorsitzende begrüßte Frau Dorita Erdmann, als Geschäftsführerin der Kraftverkehrsgesellschaft

Der Kreistagsvorsitzende begrüßte die Geschäftsführerin der Kraftverkehrsgesellschaft, Frau Dorita Erdmann. Weiterhin waren die beiden Betriebsratsvorsitzenden Herr Lehwald von der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH und Herr Beutler von der KVG BördeBus mbH anwesend.

 

Die in der Kreisausschusssitzung am 19.02.2014 gestellten Fragen von Herrn Senkel sind vom Fachdienst Wirtschaft beantwortet worden und lagen den Kreistagsmitgliedern vor.

 

Herr Schonscheck (Fachdienstleiter Wirtschaft) machte Ausführungen zu der Beschlussvorlage.

Der Kreistag beauftragte im Mai 2013 die Verwaltung damit, die Neuorganisation der Verkehrsgesellschaften vorzubereiten. In diesem Verfahren wurden mehrere Gutachten erstellt und Stellungnahmen eingeholt. Diese präsentierten keine grundsätzlichen Bedenken. Die Entwürfe eines Gesellschaftervertrages und des Verschmelzungsvertrages sind der Beschlussvorlage beigefügt. Zwei bedeutende Änderungen sind zum einen die Anpassung der Stammeinlage und zum anderen die Organe der Gesellschaft. Hier soll es nur noch eine/n Geschäftsführer/in und die Gesellschafterversammlung geben. Wenn eine bestimmte Mitarbeiterzahl nicht überschritten wird und nur ein Gesellschafter vorhanden ist, dann ist es nicht notwendig einen Aufsichtsrat zu haben.

Die Frage aus dem Kreisausschuss, ob alle notwendigen und arbeitsrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem BGB, Umwandlungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz etc. ergeben, berücksichtigt wurden, bejahte Herr Schonscheck.

Er gab weiterhin an, dass frühzeitig, transparent und offen informiert wurde. Gespräche mit den Geschäftsführern und den Vorsitzenden der Betriebsräte wurden durch den Landrat geführt.

 

Herr Zahn merkte im Namen der SPD-Fraktion an, dass diese grundsätzlich den Verschmelzungsprozess vorantreiben wollte. Mit der Ausgestaltung der Verträge war die SPD-Fraktion jedoch nicht ganz einverstanden. Öffentlicher Nahverkehr ist politisch ganz wichtig, er denkt dabei an die Daseinsvorsorge und an den Transport im Schulbereich.

Er bemängelte die Verträge hinsichtlich der nur noch verbleibenden zwei Organe. Er befürchtete, dass der Kreistag dann kein Mitspracherecht mehr habe. Dies sollte sich der Kreistag jedoch nicht aus der Hand nehmen lassen, um weiterhin mitbestimmen zu können, insbesondere in dem sensiblen Bereich des Transportes.

Er bat um Nachverhandlungen und kritisierte, dass diese Vorlage nicht im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss vorberaten wurde.

Herr Zahn stellte den Antrag, die Beschlussvorlage zurück zu stellen und in den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss zu verweisen.

 

Herr Senkel erklärte, dass mit der Beantwortung seiner Fragen aus dem Kreisausschuss noch nicht alle Bedenken ausgeräumt sind.

Sicher gab es einen Auftrag an die Verwaltung, Gutachten wurden vorgelegt, jedoch lagen dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss und dem Kreistag die Verschmelzungsverträge vorher nicht vor.

Wenn ein Wirtschaftsunternehmen des Landkreises betroffen ist, so sei auch der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss dafür zuständig.

Er wünschte sich, dass den Beschlussvorlagen beispielsweise die Gutachten und Ergebnisse aus den Beratungen beigefügt werden.

 

Herr Dettmer merkte an, dass er seit ca. 1994 Mitglied in der Gesellschafterversammlung der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH war und es immer noch ist. In dem Modell, welches in der Beschlussvorlage vorgeschlagen wird, sind Kreistagsmitglieder als Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Die Beschlüsse sollen dann aber vom Vertreter des Landrates getroffen werden.

Die Ergebnisse seiner Nachfragen, bezüglich der Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Gesellschafterversammlung, waren sehr minimal und dürftig. Es sollte zum Anlass genommen werden, diese Frage nochmals abzuwägen. Es sollten beide Modelle, zum einen nur Gesellschafterversammlung, zum anderen mit Aufsichtsrat, noch einmal sorgfältig diskutiert werden.

 

Herr Schindler erbat einen Überblick darüber, in welchen Gesellschaften welche Konstruktion gegeben ist und was perspektivisch vereinheitlicht werden soll. Er fragte nach, ob angedacht sei, auch in den anderen Gesellschaften die Aufsichtsräte abzuschaffen.

Bezüglich des Modells „Gesellschafterversammlung“ hinterfragte er, ob dann mehr Mitglieder in die Gesellschafterversammlung entsendet werden. Diese hätten jedoch nur ein einheitliches Stimmrecht, das hieße, dass für jeden dort gefassten Beschluss vorher im Kreistag eine Behandlung geben müsse, damit der Kreistag die entsendeten Mitglieder mit dem Auftrag versieht, wie sie einheitlich zu stimmen haben.

Dies sei aus seiner Sicht nicht praktikabel.

In der Vorlage wurde beschrieben, welche Aufgaben die Gesellschafterversammlung hat. Wer übernimmt jedoch die Aufgaben, die sonst ein Aufsichtsrat hätte?

 

Herr Schonscheck sagte, dass die Gemeindeordnung das Verfahren, wie die Fraktionen in der Gesellschafterversammlung vertreten sein werden, beschreibt.

Die Kompetenzen der Geschäftsführung sind klar definiert, sodass alle anderen Angelegenheiten in der Gesellschafterversammlung beraten werden. Es ist nicht so, dass sämtliche Aufgaben eines Aufsichtsrates an die Geschäftsführung übergehen. Parallel erwähnte er zwei recht erfolgreich arbeitende Gesellschaften, die Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH (AEG mbH) und die OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH, die in den vergangenen Jahren gut ohne Aufsichtsrat ausgekommen sind.

Er erklärte, dass unter anderem aus terminlichen Gründen die Vorlage nicht im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss beraten wurde. Außerdem beschloss der Kreistag im Mai 2013, dass die Ergebnisse direkt im Kreistag behandelt werden sollten.

Das Gutachten zur Fusion ist allen Fraktionsvorsitzenden zugegangen. Die gewünschte Übersicht zu den Gesellschaften wird den Kreistagsmitgliedern übergeben.

 

Herr Walker erklärte, dass dieses Thema bereist seit einigen Jahren behandelt wird. Der Auftrag des Kreistages unterstrich die Bedeutung der Fusion noch einmal.

 

Voraussetzung war, dass die KVG Börde-Bus mbH zu 100% in das Eigentum des Landkreises übergeht.

Aufsichtsräte seien überwiegend für grundsätzliche Belange der Gesellschaft, insbesondere der Geschäftsführung, zuständig. In dem Fall käme dem Kreistag durch die Gesellschafterversammlung, der Gesellschafter wird nun einmal durch den Landrat vertreten, die Rolle als Verwaltungsorgan zuteil. Fraglich ist, wie dies zu regulieren ist.

Dazu muss der Kreistag ohnehin Grundsatzbeschlüsse fassen. Er erinnerte daran, dass die beiden Gesellschaften, die dann fusionieren, bis 2019 Konzessionen haben. Sie haben also dieses existenzielle Problem, das die Arbeit der Gesellschaft ausmacht, nicht mehr zu regeln. Zurzeit werden in diesen Gesellschaften Dinge, die betriebswirtschaftlich, jahresbezogen oder über lang- bzw. mittelfristige Jahresplanungen laufen, organisiert.

Die Geschäftsführung ist unbestreitbar für das operative Geschäft verantwortlich.

 

Kreistag und Landrat haben die Kontrollfunktion über die kreislichen Gesellschaften. Bei der künftigen Beibehaltung der Aufsichtsräte muss man in jedem Falle Aufwand und Nutzen betrachten. Es ist also zu betrachten, welche Aufgaben der Aufsichtsrat wahrzunehmen hat.

 

Der Kritik der mangelnden Information kann er nicht folgen. Die Verwaltung hat intensive Gespräche mit den Betriebsleitern der Unternehmen und in den Gesellschafterversammlungen und auch im Aufsichtsrat, in denen auch Mitglieder des Kreistages mitarbeiten, geführt. Bei den Beratungen waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass ein einheitliches System geschaffen werden sollte.

 

Er bemerkte, dass er nichts gegen die Rückverweisung der Vorlage in die Gremien habe um nochmals über die Thematik zu beraten.

 

Herr Kanngießer wies darauf hin, dass es eine Kollision des Vertrages mit der Hauptsatzung des Landkreises gäbe. Aus § 7 des Gesellschaftsvertrages der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH geht hervor, dass die Gesellschafterversammlung über den Verkauf der Gesellschaft entscheidet. In der Hauptsatzung sind jedoch Wertgrenzen für Rechtsgeschäfte festgelegt. Die Formulierung im Gesellschaftervertrag würde demzufolge nicht mit der Hauptsatzung korrespondieren.

 

Herr Zahn merkte an, dass es nicht um die Entscheidung geht, ob ein Aufsichtsrat installiert wird, sondern um die Regulierung der Fusion. Dies ist der Beschlussvorlage jedoch nicht zu entnehmen. Die vertraglichen Regelungen sollten daher noch mal im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss besprochen werden.

 

Herr Senkel gab nochmals sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass im Kreistag eine Entscheidung getroffen werden soll, die aus terminlichen Gründen nicht im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss beraten werden konnte.

 

Herr Behrens (Vorsitzender des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses) erklärte, dass sich der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss vor der Beschlussfassung ausgiebig in einer Anhörung mit diesem Thema befasst hatte.

Heute wurde jedoch klar, dass nach wie vor Gesprächsbedarf besteht. Er regte an, diese Vorlage in einer Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zu behandeln und bat um Abstimmung, ob die Vorlage in den Ausschuss zurückverwiesen werden soll.

 

Herr Zeymer war der Meinung, dass niemand der Anwesenden der Verschmelzung an sich widerspricht. Der vorgeschlagene Weg ist der richtige. Er schlug vor, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, der beinhaltet, dass der Verschmelzung zugestimmt wird. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss sucht dann nach einer Lösung.

 

Herr Behrens appellierte, die Beschlüsse nicht zu teilen. Die gesamte Vorlage sollte in die Diskussion gegeben werden.

 

Herr Dr. Daehre hinterfragte, ob es einen zeitlichen Rahmen für den Abschluss der Fusion gäbe, um negative finanzielle Auswirkungen für den Landkreis zu verhindern.

 

Herr Kanngießer erklärte, dass die Fusion rückwirkend zum 01.01.2014 erfolgen soll. Aus diesem Grund muss die Angelegenheit bis zum August 2014 abgeschlossen sein. Unter Einbeziehung des Ausschusses sollte das Thema zügig zu Ende bearbeitet werden.

 

Herr Dr. Daehre merkte an, dass die Beschlussfassung im Mai 2014 erfolgen muss.

 

Er stellte den Antrag auf Zurückweisung in den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss mit dem Auftrag der Klärung der aufgetretenen Probleme zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:              vier

Enthaltung:              vier

 

Somit wurde der Antrag auf Zurückweisung der Beschlussvorlage in den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss angenommen.