Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationen des Fachdienstes  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 27.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Rauschenberger gibt zur Kenntnis, dass zwei Anträge auf Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von Fachkräften vorliegen

Herr Rauschenberger gibt zur Kenntnis, dass zwei Anträge auf Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von Fachkräften vorliegen. Die Gemeinde Hohe Börde beabsichtigt zum 01.03.2014 einen Streetworker einzustellen. Die Bewerberin erfüllt mit dem Abschluss Magister, Hauptfach Pädagogik nicht die Qualifikationsanforderungen der Richtlinie des Fachkräfteprogramms sowie der Jugendförderrichtlinie des Landkreises und ist damit zunächst nicht förderfähig. Jedoch verfügt die Bewerberin über umfangreiche theoretische Kenntnisse der Pädagogik, Soziologie und Psychologie. Des Weiteren kann die Bewerberin praktische Berufserfahrung in der Heimbetreuung sowie Berufsvorbereitung nachweisen und verfügt über mehrere sozialpädagogische Weiterbildungen. Daher schlägt die Verwaltung eine Anerkennung als Fachkraft ohne Auflagen gem. Pkt. 2.1 Nr. 1.3 der Jugendförderrichtlinie des Landkreises vor.

 

Dies wurde einstimmig angenommen.

 

Die zweite Stelle wird von der Jugendmühle Althaldensleben beantragt.

Rederecht wird Frau Sollors. Vorstandsmitglied des Trägervereins, mehrheitlich durch den JHA erteilt. Sie erklärt, dass die Bewerberin nicht über die erforderlichen Qualifikationsanforderungen verfügt. Damit, so erklärte Herr Rauschenberger, besteht zunächst keine Möglichkeit zur Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Fachkräfteprogramms sowie der Jugendförderrichtlinie des Landkreises. Allerdings, so Frau Sollors, verfügt die Bewerberin über verschiedene pädagogische Teilqualifizierungen. Des Weiteren ist die Bewerberin bereit, eine freiwillige Qualifikation im Rahmen einer Fachschul- bzw, Hochschulausbildung (zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. Bachelor/Master Soziale Arbeit, Sozialpädagogik) noch im Jahr 2014 zu beginnen.

 

Die Verwaltung schlägt hierzu die Möglichkeit zur Ausnahmeregelung mit o.g. Auflage gem. Pkt. 2.1 Nr. 1.3 der Jugendförderrichtlinie des Landkreises vor.

 

Dies wird mehrheitlich angenommen.