Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2013  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 2
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt

Herr Schindler

Herr Schindler

Er moniert den 1. Satz zum TOP 2 aus der Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2013: ...da einige Passagen aus seinem Beitrag nicht vollständig wiedergegeben wurden.

Der nachfolgende Wortwechsel soll als Erklärung von ihm verstanden werden. Nach Gemeindeordnung kann er verlangen, dass es aufgenommen wird.

 

Herr Kluge

Er habe kein Problem damit und bittet darum, dass es uns erspart bleibt, es verlesen zu lassen. Wir nehmen es als Erklärung in das Protokoll (siehe Anlage 1 des Protokolls).    

 

Das Protokoll wird dahingehend geändert, ...da einige Passagen aus dem Beitrag des Vorsitzenden nicht vollständig wiedergegeben wurden.

 

Herr Kluge

Gibt es andere Einwände?

 

Herr Schindler (Wortwiedergabe)

Ich möchte noch einmal einen Satz richtig stellen, der vorhin gesagt wurde. Es geht um das Protokoll vom  10.09.2013.

Sie haben gesagt, Sie haben das richtig gestellt: Sie hatten gesagt: ..........Staatsanwaltschaft hat geprüft, Innenministerium hat geprüft. Ich hatte aber die konkrete Frage gestellt nach meinem Vorwurf vom Juli. Da getäuscht wurde im Kreistag, wenn es keine Belege gibt. Ich habe nicht von 2009 gefragt. Dann sage ich das mal, wie ich das Ihnen schon geschrieben habe. Ich verlange also, dass diese Äußerungen in das Protokoll rein kommen, so wie sie sind. Weil das eben systematisch ist, weil das eben an den Fragen vorbei gehandelt wurde. Das dass was Sie gesagt haben, nicht stimmt. Es geht um eine Antwort, was Sie gerade in den Raum gestellt haben und gerade erklärt haben. Im Übrigen haben Sie das nur mir geschrieben und nicht der Öffentlichkeit.

Sie meinten damit mit der Antwort meiner Frage, Ereignisse von 2009. Das war aber nicht meine Frage!

 

Herr Kluge formulieren Sie was in das Protokoll stehen soll.

 

Herr Keindorff

Ich bitte die Schriftführerin in Zukunft Festlegungsprotokolle und keine Wortprotokolle zu schreiben, wie es hier verlangt wird. Die Gemeindordnung sagt was anderes aus. Herr Schindler hat nicht das Recht, im Nachhinein zu verlangen, dass hier irgendwelche Sätze aufgenommen werden. Wenn das so sein soll, muss Herr Schindler das vorher beantragen.

 

Herr Zeymer

Wir sollten darüber abstimmen.

 

Herr Schindler (Wortwiedergabe)

Das können Sie ja gern abstimmen. Ich möchte nur darauf verweisen, dass in der Vergangenheit sind ja nicht wegen mir Wortprotokolle geschrieben worden. Sondern Sie kennen unsere Protokolle, das sind immer wieder einzelne Aussagen und wenn es mal zwei, drei Sätze sind, von Leuten auch wörtlich gefasst wurden oder zumindest der komplette Inhalt wiedergegeben wurde. Und nichts weiter verlange ich jetzt für die vergangenen Protokolle, auch für die Sachverhalte, die ich hier angemahnt habe. Also nicht alle Anderen dann zitieren aber den Sonderfall, wenn es hier um kritische Punkte geht, dann lassen wir das einfach weg, das geht nicht. Sie können heute gerne entscheiden, dass Sie nur noch Beschlussprotokolle schreiben. Dass Sie mir aber, Herr Kluge, zustimmen, ich kann als Ausschussmitglied verlangen, dass meine Äußerungen also auch aufgeführt werden.

 

Ich würde für die heutige Ausschusssitzung erklären, alles was ich heute sage, ist für mich wichtig und möchte ich gern im Protokoll haben. Dann entspricht es dem § 56 egal, ob das eine Frage ist oder wie auch immer.

 

Die Frage, ob vorher oder hinterher, steht nicht im Paragraphen. Evtl. steht es

in irgendeinem Kommentar.  Wenn es aber auf dem Band ist, gibt es doch wohl überhaupt kein Hindernis, nach der Sitzung zu sagen, bitte ich möchte „den und den Satz“ von mir, den ich gesagt habe, in das Protokoll haben, wenn er denn nicht drin steht.

 

Herr Kluge

Lt. Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse ist die Verfahrensweise festgeschrieben. Es ist geregelt, dass ein Protokoll so zu führen ist, wie es den § 56 entspricht, d. h. zu Einwänden können Erklärungen abgegeben werden. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf ein Wortprotokoll. Es besteht die Möglichkeit zu erklären, welche Aussagen das Protokoll enthalten soll.

 

Er bittet die Abstimmung nicht durchzuführen, da gegen unsere eigene Geschäftsführung verstoßen wird.

 

Der Vorsitzender und der Schriftführer entscheiden über das, was über den Mindestinhalt des Protokolls hinaus gehen.