Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde Berichterstattung: Frau Herzig, Fachbereichskoordinatorin FB 3  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: 5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
009/40/2013 Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Maspfuhl spricht im Namen der Mitglieder des Fachausschusses gegenüber der Verwaltung ein „dickes Lob“ für die inhaltlich hervorragende und umfängliche Beschlussvorlage einschließlich SEPL aus und bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit

Herr Maspfuhl spricht im Namen der Mitglieder des Fachausschusses gegenüber der Verwaltung ein „dickes Lob“ für die inhaltlich hervorragende und umfängliche Beschlussvorlage einschließlich SEPL aus und bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit. Er hofft, dass sowohl der Kreisausschuss als auch der Kreistag der Empfehlung des Fachausschusses folgen werden.

 

Herr Schulze führt aus, dass die Endfassung SEPL gegenüber dem Entwurf des SEPL neben redaktionellen Änderungen hauptsächlich um die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens nach § 7 der SEPL-VO 2014 ergänzt wurde.

 

Benachbarte Schulträger, gemeindliche Schulträger, Kreiseltern- und Kreisschülerrat sowie

das Landesschulamt wurden mit Schreiben vom 28.08.2013 gebeten, schriftlich zum Entwurf SEPL bis zum 25.10.2013 Stellung zu nehmen.

 

Bei gemeindlichen Schulträgern, die bis dato keinen rechtskonformen bzw. keinen eigenen Schulplan vorgelegt haben, wurde im Anschreiben nochmals nachdrücklich unter Nennung der gefährdeten Grundschulstandorte auf die Pflichten des Schulträgers hingewiesen. Auch wurden Gespräche geführt.

 

Nach Eingang der Stellungnahmen wurde diese entsprechend § 7 (5) SEPL-VO 2014 mit dem Landesschulamt, Frau Kleine, persönlich am 07.11.2013 besprochen. In dem Gespräch wurde zudem die abschließende Darstellung im SEPL abgestimmt.

 

Frau Kleine betonte in dem Gespräch ausdrücklich, dass es keine Außenstellen von Grundschulen geben wird. Gleiches gilt für die auslaufende Beschulung über mehrere Schuljahre. Sie informierte über die in Überarbeitung befindliche Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen durch das Kultusministerium und die damit bezweckte Anpassung an die Bedingungen der SEPL-VO 2014. Danach muss in dünn besiedelten Regionen im Einschulungsjahrgang eine Mindestschülerzahl von 13 und in den anderen Regionen von 15 erfüllt werden.

 

Herr Schulze betont, dass sich dadurch die Situation bei einigen Grundschulen zusätzlich verschärft. Das Ergebnis des Erörterungsgespräches sowie die Stellungnahme des Landkreises zu den Hinweisen, Bedenken und Anfragen der gemeindlichen Schulträger wurden den Gemeinden schriftlich mitgeteilt und sind unter dem Gliederungspunkt 10.2 in der Endfassung SEPL nachlesbar.

 

Herr Schulze fasst die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zusammen:

 

Die benachbarten Landkreise haben keine Einwände oder Bedenken gegenüber dem SEPL des Landkreises Börde vorgebracht.

 

Gleiches gilt für die Gemeinden Barleben, Flechtingen, Stadt Haldensleben, Niedere Börde, Stadt Oebisfelde-Weferlingen sowie Stadt Wolmirstedt. Bei diesen Gemeinden gehen die im Entwurf dargestellten Planungsabsichten unverändert in die SEPL-Endfassung ein.

 

Anders verhält es sich bei folgenden Gemeinden:

 

Gemeinde Elbe-Heide

 

► GS Angern/GS Burgstall

Herr Schmette, Verbandsgemeindebürgermeister, informierte über die Durchführung eines Bürgerentscheides am 01.12.2013 mit der Fragestellung „Sind Sie für den Erhalt des Grundschulstandortes Angern?“.

 

Im Ergebnis des Bürgerentscheides können sich hinsichtlich der Darstellung in der Endfassung-SEPL Änderungen ergeben. Dieser Satz wurde unter den Tabellen „Entwicklung Schülerzahlen“ bei den Grundschulen Angern und Burgstall ergänzt.

 

GS Hillersleben

Hierzu teilte Herr Schmette mit, dass der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 23.09.2013 den Beschluss zur Schließung erneut abgelehnt hat, er daraufhin erneut dem Beschluss widersprochen und die Angelegenheit der Kommunalaufsicht übergeben hat. Dieser aktuelle Sachstand wurde unterhalb der Tabellen „Entwicklung Schülerzahlen“ ergänzt. Sowohl die Niedere Börde (GS Samswegen) als auch die Stadt Haldensleben haben die Aufnahme der Grundschüler aus Hillersleben auf Anfrage der Gemeinde angeboten. Der Landkreis favorisiert die Beschulung in Haldensleben aufgrund raumordnerischer Anforderungen und aus Gründen einer wirtschaftlichen Schülerbeförderung.

 

Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg, Wolmirstedt

Eingearbeitet seitens der Verwaltung wurde auch der Hinweis, dass es sich bei der Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg-Schule Wolmirstedt um eine eigenständige Schulform handelt. Nach dem Gliederungspunkt 5 „Sekundarschule“ wurde der Gliederungspunkt 6 „Gemeinschaftsschule“ aufgenommen.

 

Schulbezirkserweiterung bzw. Wahloption Sekundarschule Zielitz für GS-Bezirk Colbitz

Der Landkreis lehnt die Schulbezirkserweiterung und auch die Einräumung einer Wahloption für die Sekundarschule Zielitz ab, da damit die Bestandsfähigkeit der Sekundarschule Gottfried-Wilhelm-Leibniz in Wolmirstedt gefährdet würde. Zudem ist Wolmirstedt der zentralere Ort gegenüber Zielitz. Die Sekundarschule Zielitz ist bei Beibehaltung des jetzigen Schulbezirkes nicht im Bestand gefährdet.

 

Hohe Börde

 

GS Eichenbarleben

Für den Schulstandort plante die Gemeinde eine auslaufende Beschulung. In Beantwortung der Stellungnahme zur SEPL verwies der Landkreis auf das Gespräch mit Frau Kleine vom Landesschulamt, wonach es keine Genehmigung zur auslaufenden Beschulung geben wird.

Auch wird aufgrund der angekündigten Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen der Standort aufgrund des Nichterreichens der geforderten Mindestschülerzahl von 15 im Einschulungsjahr bereits 2014/2015 vakant. Hierzu wurde die Erörterung mit der Schulbehörde seitens des Landkreises angeraten.

 

Aufgenommen in die Endfassung wurden die Hinweise im Bereich der Beschreibung der Bauzustände bei den GS Irxleben – „Zweckbindung“ und Hermsdorf – „Notwendigkeit des Ersatzneubaus, um den Schulplan umsetzen zu können“.

 

Stadt Oschersleben

 

Zwei Gespräche gab es zwischen dem Landkreis und dem Bürgermeister. Die Verwaltung hatte einen ordnungsgemäßen Beschluss erarbeitet, der aber auf Beschluss des Stadtrates

von der Tagesordnung genommen wurde. Damit ist die Stadt Oschersleben ihrer Verpflichtung als Schulträger zur Erstellung eines Schulplanes nicht nachgekommen. Der Landkreis empfiehlt, die Vorbetrachtungen der Verwaltung, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würden, durch eine Entscheidung zum Abschluss zu führen. Dringender Handlungsbedarf besteht für die Grundschule Hornhausen.

 

Sülzetal

 

Auch hier ist kein Schulplan durch die Gemeinde vorgelegt worden. Die Gemeinde verweist auf die Neuwahl des Bürgermeisters. Eine Positionierung in der Sache wird erst nach Amtsantritt möglich sein.

 

Der Landkreis verweist auf den dringenden Handlungsbedarf zum Schuljahr 2016/17 an der Grundschule Langenweddingen und empfiehlt einen rechtmäßigen Schulplan unter Einbeziehung des Sekundarschulstandortes aufzustellen.

 

Stadt Wanzleben

 

Die Stadt Wanzleben legte in ihrer Stellungnahme dar, wie zukünftig ihr Grundschulnetz aussehen soll, ohne jedoch die zu schließenden Grundschulstandorte zu benennen.

Ein verbindlicher Stadtratsbeschluss zur Schließung eines Grundschulstandortes soll erst dann gefasst werden, wenn  die Schülerzahlen nicht die erforderliche Anzahl erreichen.

 

Unter Verweis auf das Gespräch mit Frau Kleine, Landesschulamt, und den geführten Gesprächen mit dem Landkreis wurde nochmals auf den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Standorte Seehausen und Hohendodeleben verwiesen. Auch hier wird seitens des Landkreises empfohlen, rechtzeitig auf der Basis der Vorbetrachtungen der Stadtverwaltung, einen Beschluss herbeizuführen.

 

Westliche Börde

 

Die Gemeinde teilte mit, dass der Verbandsgemeinderat im Zeitraum der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung an der Beschulung der Grundschüler an den vier Grundschulstandorten festhält.

 

Unter Verweis auf die gefährdete Bestandssicherheit spätestens ab dem Schuljahr 2016/17 bei den Grundschulstandorten Kroppenstedt, Hamersleben und Ausleben sowie unter Mitteilung des Ergebnisses des Erörterungsgespräches mit Frau Kleine, Landesschulamt, wurde seitens des Landkreises nochmals auf den dringenden Handlungsbedarf der Verwaltung hingewiesen.

 

Herr Maspfuhl bedankt sich für die Ausführungen und berichtet von vielen Gesprächen mit Mitgliedern von Gemeinderäten, die die kreislichen Gremien hinsichtlich der Schulplanung für den Bereich Grundschulen einschließlich Schulschließungen in der Pflicht sehen. Er klärte sie auf, dass der Kreistag über keine Schließung im Bereich der Grundschulen entscheidet – hier sind eindeutig die Zuständigkeiten bei den Grundschulträgern und deren politischen Gremien gegeben. Der Kreistag stellt im Bereich der Grundschulen lediglich die Entwicklung der Schülerzahlen fest und zeigt gegenüber den gemeindlichen Schulträgern den Handlungsbedarf auf. Die durch den Kreistag beschlossene Schulentwicklungsplanung ist dann dem Landesschulamt als Genehmigungsbehörde vorzulegen. Dieses kann die Schulentwicklungsplanung mit Auflagen genehmigen.

 

Herr Schulze führt zu den Schulen in Trägerschaft des Landkreises – Bereich Förderschulen – ergänzend aus, dass es hinsichtlich eines alternativen Standortes FöS für Lernbehinderte/Südbereich ein Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Oschersleben gab. Die Stadt hat schriftlich mitgeteilt, dass die Verwaltung gegenüber dem Stadtrat den Vorschlag zur Übergabe des Standortes der jetzigen Grundschule Diesterweg an den Landkreis unterbreiten wird. In der Folge müssten die Grundschulstandorte Diesterweg und Goethe fusionieren.

 

Herr Jackowicz fragt nach, inwieweit der Standort der KVHS OC im Gebäude der GS Goethe gefährdet werden würde.

 

Herr Schulze führt aus, dass durchaus die Räumlichkeiten der KVHS tangiert werden. Die Verwaltung denkt über eine Nutzung der Schnitterkaserne an den Berufsbildenden Schulen Oschersleben nach.

 

Die anwesenden Mitglieder des FA Kultur und Soziales empfehlen einstimmig die Weiterleitung der Beschlussvorlage Nr. 009/40/2013 an den Kreistag zur Beschlussfassung.