Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Vorsitzende des Ausschusses übergibt das Wort an Herrn Nuretinoff von der WIBERA. Er erläutert das von ihm gefertigte Konzept, welches allen Anwesenden zu Beginn der Beratung ausgehändigt wurde. Die Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2010 erfolgte nach § 317 HGB und umfasst die Buchführung, den Jahresabschluss und Lagebericht sowie Prüfung gemäß § 53 HGrG. Die Prüfung erfolgte unter diesen Gesichtspunkten und wurde in einem Bericht zusammengesellt. Im Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung gab es keine Wettbewerbsverzerrung. Im Prüfbericht wurde festgestellt, dass die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 nicht fristgerecht ist. Aber dieses Versäumnis wird im Jahr 2014 noch für 2011 und 2012 nachgeholt, so dass 2014 auch der Jahresabschluss zum 31.12.2013 geprüft werden kann und dann kein Verstoß gegen das Gesetz mehr vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt den durch die WIBERA geprüften Abschluss für das Witschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 fest und beschließt
1. Feststellung des Jahresabschlusses 31.12.2010
in EUR
1.1 Bilanzsumme 138.444.567,54
1.1.1 Aktivseite
A. Anlagenvermögen 134.024.246,86
B. Umlaufvermögen 4.418,607,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.712,85
1.1.2 Passivseite 31.12.2010
in EUR
A. Eigenkapital 7.574.553,38
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 126.748.972,98
C. Empfangene Ertragszuschüsse 640.956,21
D. Rückstellungen 1.153.259,07
E. Verbindlichkeiten 2.326.825,90
1.2 Jahresverlust 365.058,49
1.2.1 Summe der Erträge 12.615.740,27
1.2.2 Summe der Aufwendungen 12.980.798,76
2. Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresverlust in Höhe von 365.058,49 EUR wird auf neue Rechnungen vorgetragen
3. Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.
Durch Frau Prost werden die Mitglieder des Betriebsausschusses zur Abstimmung über die Vorlage aufgefordert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Die Vorlage wurde an den Kreisausschuss weitergeleitet. |
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