Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anträge, Anfragen, Anregungen  

 
 
32. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Maspfuhl sprach die Privatisierung des Kulturbereiches an

Herr Maspfuhl sprach die Privatisierung des Kulturbereiches an. Das Problem solle im Auge behalten werden. Er begrüßte die Bildung des Kulturkonvents und machte auf eine ausgewogene Besetzung aufmerksam. Es sollten Vertreter aller betroffenen Einrichtungen beteiligt werden, welche vorher nicht gehört wurden. Außerdem regte er an, dass der Personalrat und die Mitglieder des Kreistages bzw. die federführenden Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses, Mitarbeiter der Verwaltung und Sachverständige mit einbezogen werden. Er stellte klar, dass die kulturellen Einrichtungen in der derzeitigen Organisation, hervorragende Leistungen erbringen. Die Qualität der Kultureinrichtungen darf sich nicht verschlechtern.

 

Herr Walker antwortete, dass bereits ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden auf dem Weg sei. Thema ist die Besetzung des Konvents.

 

Herr Dr. Daehre empfahl, dass die Leitung des Konvents nicht von einem Kreistagsmitglied wahrgenommen werden sollte.

 

 

Herr Zeymer fragte nach der Größe der Archivfläche.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

 

Herr Zeymer sprach den beabsichtigten Gesteinsabbau im Landschaftsschutzgebiet „Flechtinger Höhenzug“ an. Umweltschützer hätten dies weit über 20 Jahre verhindert. Er fragte, welche Stellung der Landkreis hierbei einnimmt und wie sich die Sachlage darstellt.

 

Herr Torka (Fachdienstleiter Natur und Umwelt) antwortete, dass es sich um ein Vorhaben zum Hartgesteinsabbau handelt. Ein Unternehmen hat dort seit 1993 die Bewilligungsrechte erworben. Der Abbau des Hartgesteins war bisher durch die Einschränkungen des Naturschutzes nicht möglich. Die Verbote könnten auf mehreren Wegen beseitigt werden. Ein möglicher Weg wäre die Befreiung von den Verboten. Das ist in diesem Fall nicht möglich und wurde richterlich festgestellt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Flechtinger Höhenzug“ zu ändern. Die Änderung der Verordnung wäre ein Rechtsetzungsverfahren, für das die untere Naturschutzbehörde zuständig ist. Es besteht kein Anspruch auf die Änderung einer Rechtsgrundlage. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss hatte sich in den Jahren bis 2007 vermittelnd in diesen Prozess eingeschaltet und versichert, nicht gegen die Interessen der Region und der ansässigen Bevölkerung zu entscheiden. Seit 2009 ist in dieses Verfahren etwas Ruhe eingekehrt. Herr Torka äußerte sich überrascht über die momentanen Aktivitäten. Bekannt sei lediglich, dass der Ortschaftsrat von Eickendorf am vergangenen Montag tagte und beschloss, die Stadt Oebisfelde-Weferlingen zu beauftragen, einen Antrag auf Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet an den Landkreis Börde zu stellen. Die Beteiligung der Gemeinden wird, wie in den Jahren 2008 und 2009, nochmals durchgeführt. Falls ein Antrag der Stadt Oebisfelde-Weferlingen eingeht, wird eine Begründung verlangt werden, wie es zu einer Veränderung in deren Haltung kam. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen ist nicht zuständig für dieses Verfahren und kann diesen Beschluss nicht selbst fassen.

 

Herr Dr. Schwarz merkte an, dass das Material, welches im Landkreis Börde abgebaut wird, nicht mehr vollständig abgesetzt werden kann. Der Flechtinger Höhenzug sollte kein „Fleckenteppich werden.

 

 

Herr Dr. Schwarz informierte, dass die Fraktion der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft (FUWG) ab 01.10.2013 eine geänderte Bezeichnung hat. Die Fraktion wird zukünftig „Freie Wähler“ (FW) heißen.

 

 

Herr Zahn fragte nach dem Bearbeitungsstand bezüglich des Schwarzbaus der Jagdhütte. Das Verfahren sei insoweit bekannt und würde nun beim Landesverwaltungsamt schweben. Die Bürger haben ein Recht auf ein abschließendes Verfahren. Er forderte den Landrat zum Handeln auf. Gegebenenfalls müsse beim Landesverwaltungsamt Druck ausgeübt werden.

 

Frau Prost (Fachbereichsleiterin 1) gab einen kurzen Überblick über die laufenden Verfahren zum forstwirtschaftlichen Nebengebäude der Forstgemeinschaft.

1.               Antragsverfahren zur Befreiung der Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes

              Das Klageverfahren hierzu läuft seit dem 03.05.2013.

2.              Mit Datum vom 29.10.2012 wurde ein ablehnender Bescheid erteilt. Dazu ist das               Widerspruchsverfahren beim Landesverwaltungsamt anhängig.

3.              Hierbei handelt es sich um die Rückbauverfügung des Gebäudes mit Datum vom               08.08.2013 mit einer Fristsetzung von vier Monaten dieses Gebäude zurück zu               bauen. Hierzu wurde in der 40. Kalenderwoche Widerspruch eingelegt. Dem               Widerspruch wird nicht abgeholfen werden können, sodass auch dieses Verfahren an               das Landesverwaltungsamt weitergeleitet wird.

Sie merkte an, dass die Kreistagsmitglieder auf dem Laufenden gehalten werden.

 

 

Herr Schindler wiederholte seine Vorwürfe aus der Kreistagssitzung vom 10.07.2013 bezüglich des Betruges im Volumen von 10 Mio. Euro, wenn keine Belege für die Herkunft des Geldes aus Gebühren dargelegt werden. Während der letzten Betriebsausschusssitzung des Eigenbetriebes Abfallentsorgung fragte er nach dem Bearbeitungsstand seiner Fragen und erhielt eine verneinende Antwort. Er sieht dies als weiteres Zeichen dafür, dass der Landkreis seinen Verdacht nicht ausräumen könne. Weiterhin erhielt er die Information, dass das Landesverwaltungsamt, das Innenministerium und die Staatsanwaltschaft seine Vorwürfe geprüft hätten. Daraufhin fragte er, ob das Innenministerium und die Staatsanwaltschaft wirklich geprüft hätten und ob es hierzu Antworten gäbe.

Weiterhin erkundigte sich Herr Schindler, ob dem Landesverwaltungsamt die Anwendung des Praktikabilitätsprinzips bei der Prüfung des Sachverhalts bekannt gewesen sei. Er forderte, eine schriftliche Erklärung bezüglich der Anwendung des Praktikabilitätsprinzips kurzfristig und schriftlich allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Er bat des Weiteren um eine tabellarische Zusammenstellung der jährlichen Zahlen zu den Einnahmen aus Müllgebühren, den Kosten der Entsorgung und den Deponieeinnahmen.

Herr Schindler schlug Herrn Walker die Bildung einer Untersuchungsgruppe zur Aufklärung der Vorwürfe vor.

 

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt schriftlich.

 

Herr Maspfuhl sprach die Privatisierung des Kulturbereiches an

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung:             

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag zu TOP 6 Herr Senkel (21 KB)