Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Errichtung einer gemeinnützigen Kunst- und Kultur GmbH zum 01.01.2014  

 
 
68. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.6
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 11.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Walker ergriff vor Beginn einer Diskussion das Wort um eine Erklärung abzugeben und mit dieser Klarheit zu schaffen

Herr Walker ergriff vor Beginn einer Diskussion das Wort, um eine Erklärung abzugeben und mit dieser Klarheit zu schaffen.

Die eingebrachte Vorlage ist Ergebnis des durch den Kreistag einstimmig an die Verwaltung gestellten Auftrages. Auftrag war es, nach Möglichkeiten zu suchen, das Kulturangebot der breiten Facette, wie der Landkreis Börde es hat, auch auf lange Sicht anbieten zu können, um dem Kultur- und Bildungsauftrag weiterhin gerecht zu werden, dies auch unter Berücksichtigung immer knapper werdender Kassen und der demografischen Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Börde.

Durch die Verwaltung wurden Untersuchungen hinsichtlich der Bildung eines Eigenbetriebes und der Gründung einer kommunalen gGmbH angestellt. Hierzu erfolgten Abstimmungen mit der oberen Aufsichtsbehörde, dem Landesverwaltungsamt. Der Landkreis Börde wäre kein Einzelfall, sollte er eine gGmbH bilden und auch nicht der erste Landkreis. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es mehrere Beispiele.

 

Eine gGmbH setzt eine Gründung voraus. Es gilt, die Einrichtungen, die jetzt in der Kernverwaltung angegliedert sind, in diese gGmbH zu überführen. Die Verwaltung hat sich dabei zwei Aspekte als Schwerpunkt gesetzt. Zum einen, das Angebot für die Bürger des Landkreises Börde nicht zu verschlechtern, d.h. dass weder Gebühren noch andere Beiträge erhoben werden sollen und zum anderen, dass bei der Gründung einer kommunalen gGmbH die Mitarbeiter nicht schlechter gestellt werden. Das heißt, die sogenannte Besitzstandswahrung wird festgeschrieben, alle Anwartschaften sollen nicht nur beibehalten werden, sondern mit- oder weiterentwickelt werden. Ein Überleitungsvertrag wird dies manifestieren. Man sollte die Zeit nutzen in der noch die Freiheit besteht solche Entscheidungen zu treffen.

Er räumte ein, dass der Informationsfluss nicht ausreichend war und das Einreichen der Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt für die Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses und des Kreisausschusses ziemlich überraschend kam. Gern wird er gemeinsam nach Möglichkeiten suchen und in Gesprächen Zweifel und Bedenken ausräumen.

Herrn Walker ist es keinesfalls daran gelegen, die Kultur im Landkreis Börde kaputt zu machen. Ihm ist die langfristige Erhaltung dieser wichtig und so wurde der Auftrag an die Verwaltung verstanden.

 

Herr Zeymer merkte an, dass diese Thematik sehr auf Interesse stößt und verweist auf die vielen Zuschauer im Sitzungsraum. Er hätte begrüßt, dass die Betroffenen früher beteiligt gewesen wären. Hätte man die 10 Ziel-Punkte der Vorlage ernsthaft in jeder Einrichtung betrachtet, hätte auffallen müssen, dass diese auch ohne gGmbH erfüllt werden.

Keiner mache dem Landrat den Vorwurf, dass er den Auftrag des Kreistages ausgeführt hat, schließlich hatte der Kreistag beschlossen, dass sich die Verwaltung Gedanken über Rationalisierungsmaßnahmen und ähnliches macht. Jedoch kritisierte er den aufgemachten Zeitdruck.

Grundvorwurf an den Landrat sei, dass die Einrichtungsleiter vor der Erarbeitung der Vorlage fast nicht beteiligt wurden.

Er regte an, Leiter einer solchen gGmbH zu Gesprächen in den Kultur- und Sozialausschuss einzuladen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind seiner Meinung nach, nicht nur handwerkliche Fehler gemacht worden, sondern auch grundsätzliche. Aus diesem Grund bat Herr Zeymer zum einen die Vorlage zurückzuziehen und zum zweiten den Betroffenen ein Rederecht einzuräumen.

 

Herr Eichler schloss sich den Ausführungen von Herrn Zeymer an. Er wunderte sich jedoch, warum eine 100%ige Tochter des Landkreises das Ende der Kultur bedeuten soll. Er versteht die Befürchtungen einer Privatisierung nicht. Er äußerte, dass Kultur nicht gewinnbringend ist, somit wird sich auch kein Privatmann finden, der die Einrichtungen erwerben wird.

Er schlug ebenfalls vor, die Vorlage zurückzuziehen und noch einmal detailliert unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer über diese Problematik zu sprechen. Es gäbe viele gemeinnützige Gesellschaften im Land, die funktionieren. Man müsste die Sache nicht verteufeln, nur weil jetzt gGmbH davor steht.

Er sieht eine momentane Entscheidung unter diesen Vorzeichen jedoch nicht als möglich an.

 

Frau Schünemann merkte an, dass die größte Sorge der Mitarbeiter in den Einrichtungen natürlich die Schlechterstellung nach der Überleitung sei. Auch die Bürger befürchten Verschlechterungen. Diese Ängste müssen ausgeräumt werden. Das Kulturangebot im Landkreis ist gut. Die Musikschulen arbeiten hervorragend.

Sie erbat sich etwas mehr Zeit und Diskussionen zu diesem Thema.

 

Frau Tiedge äußerte, dass auch sie und ihre Fraktion begrüßt hätten, wenn man rechtzeitig vorher mit den Betroffenen gesprochen hätte und ggf. die Argumente der Betroffenen in die Entscheidung eingeflossen wären. Sie war der Meinung, dass es sich um eine Privatisierung handele, egal wie man es auch benennen würde. Es sei eine privatrechtliche Rechtsform, die unter ganz anderen Voraussetzungen arbeiten muss als eine kommunale Verwaltung. Die Fraktion sei nicht gegen eine GmbH. In allen Orten gäbe es zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften, die hervorragend arbeiten. Dies sei hier auch die richtige Rechtsform. Bei Kunst und Kultur kann man nicht sagen, dass sich dies wirtschaftlich irgendwann selber tragen kann, dies wird nicht funktionieren.

Sie stellte sich die Frage, warum eine gGmbH gegründet werden soll. Dies könne in der Verwaltung genauso gemacht werden. Das vorhandene kompetente Personal in der Landkreisverwaltung kann diese Aufgabe genauso wahrnehmen, wie in einer gGmbH.

Das Ziel, durch die Gründung der gGmbH, die Entgelte nicht unangemessen zu erhöhen, löst bei ihr die Alarmglocken aus.

Die zu befürchtende Schlechterstellung des Personals muss ausgeräumt werden.

Sie sei nicht grundsätzlich gegen die Gründung einer gGmbH, aber dann in Feldern, wo es auch richtig ist, wo wirtschaftliche Faktoren dahinter stehen, aber nicht in so einem sensiblen Bereich, wie Kunst und Kultur.

 

Herr Schmidt sagte, dass Kunst und Kultur ein hohes Gut sei. Hierbei handelt es sich um ein Stück der Daseinsvorsorge und einen wichtigen Eckpfeiler. Kunst und Kultur bringen einen Mehrwert, in dem man ein sinnerfülltes Leben führen könne. Dies seien Faktoren die man nicht mit Aktiva und Passiva aufwerten kann. Kultur wird immer zu bezuschussen sein. Er appellierte an den Landrat, Kunst und Kultur doch unter dem Dach des Landkreises zu belassen, wenn sich für die Mitarbeiter und die Bürger nichts ändern soll.

Kunst und Kultur in einer GmbH ginge in seinen Augen nicht.

 

Herr Jackowicz gab ebenfalls sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass die Beteiligten, wie Mitarbeiter und Fachdienstleiter nicht beteiligt wurden. Nachfragen seinerseits ergaben, dass diese Überlegungen im Altkreis Bördekreis abgelehnt wurden. Er regte an, im Kultur- und Sozialausschuss Gespräche zu führen.

 

Herr Keindorff stimmte dafür, dass die Vorlage im heutigen Kreisausschuss nicht abschließend beraten wird. Er schlug vor, die Angelegenheit erst im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden zu beratschlagen.

Erst wenn die Fraktionsvorsitzenden, der Kreisausschuss und der Kreistag sich einig sind, dann sind die Bürger und Betroffenen zu beteiligen.

Er war der Meinung, dass man Kunst und Kultur sehr wohl mit einer gGmbH vereinen kann und wies dabei auf den Magdeburger Zoo hin, der seit 6 Jahren erfolgreich in einer gGmbH gemeinsam mit der Gemeinde Barleben und der Stadt Magdeburg geleitet wird. Der Zoo finanziert sich nicht selbst. Der Gesellschaftervertrag regelt jedoch einen jährlich festgesetzten Zuschuss, den beide Kommunen in diese GmbH einzahlen müssen. Damit gleicht sich der Minusbetrag, der jährlich entsteht, aus. Ähnlich kann es auch im Gesellschaftervertrag der Kunst- und Kultur gGmbH geregelt sein. Der Kreistag beschließt vorher, dass für die nächsten 10 Jahre 2,2 Prozent, die zur Zeit an freiwilliger Leistung im Haushaltsplan stehen, der gGmbH zum Bewirtschaften zur Verfügung gestellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist dann Kunst und Kultur langfristig gesichert und nicht jedes Jahr neu auf der Kippe. Er sieht den Vorschlag, der von der Verwaltung ausgearbeitet wurde, nicht als verkehrt an. Er ist diskutierbar, aber nicht innerhalb von drei Monaten bis zum Jahresende umzusetzen.

 

Herr Buchwald berichtete von seiner eigenen Erfahrung und Schwierigkeiten, die gemeindlichen Wohnungen durch eine GmbH verwalten zu lassen.

Die GmbH hat nur die Möglichkeit, ihren Haushaltsplan gesondert aufzustellen und kann das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abarbeiten, kann Spenden akquirieren, kann also selbstständig handeln.

Herr Buchwald gab zu bedenken, dass Grunderwerbssteuern in Höhe von 5 Prozent für Grunderwerb zu zahlen seien. Dienstleistungen, die dann an andere weitergegeben werden unterliegen einer Mehrwertsteuerberechnung, der Jahresabschluss einer GmbH muss von einem Steuerprüfer geprüft werden. Das kostet auch wieder Geld. Alles das sind wirtschaftliche Überlegungen, die man dann genau noch mal prüfen sollte.

 

Herr Zeymer trug vor, dass nicht nur die Bildung einer gGmbH betrachtet werden sollte, sondern zum Beispiel auch die Gründung eines Eigenbetriebes. Schließlich gibt es erfolgreiche Eigenbetriebe im Landkreis. Finanziell sind bei den Überlegungen die Zahlung von Landeszuschüssen, Steuerabgaben u.s.w. zu betrachten.

Außerdem wünschte er die Abstimmung über seine Anträge zum Eingang der Diskussion.

 

Herr Walker bat Herrn Zeymer seine beiden Anträge noch mal zu wiederholen.

 

Herr Zeymer stellte seine beiden Anträge erneut:

1.      Die Vorlage soll zurückgezogen werden und nicht im Kreistag behandelt werden.

2.      Es soll darüber abgestimmt werden, ob drei oder vier Betroffene von den Zuschauern zu Wort kommen können.

 

Herr Dr. Daehre (Vorsitzender des Kreistages) schritt ein und äußerte, dass nach der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse nicht die Möglichkeit besteht, den anwesenden Gästen das Rederecht zu erteilen. Einen Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ gibt es im Kreisausschuss nicht. Es sollte auch kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Im Rahmen des Kreistages sind Einwohnerfragestunden möglich, im Kreisausschuss jedoch nicht.

 

Frau Kluge (Leiterin des Büro Kreistag/Wahlen) zitierte aus dem Kommentar zur Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (analoge Anwendung): Zuhörern kann außerhalb der Fragestunde grundsätzlich nicht das Wort erteilt werden.“.

 

Herr Walker ließ den 1. Antrag des Herrn Zeymer, die Vorlage zurückzunehmen und nicht zur Beschlussfassung an den Kreistag weiterzuleiten, zur Abstimmung stellen.

 

Die Abstimmung erfolgte einstimmig.

 

Hr. Walker richtete noch einmal das Wort an Herrn Zeymer und schlug ihm vor, im Landkreis Börde einen Kulturkonvent zu bilden. Die Zusammensetzung erfolgt durch Vorschläge der Fraktionsvorsitzenden. In diesem Kulturkonvent kann offen über die Zukunft der Kulturpolitik diskutiert werden.

 

Frau Engelbrecht ergriff das Wort. Es sei ihr ein Bedürfnis festzustellen, dass Hintergrund für diese Vorlage nicht das Bestreben der Verwaltung ist, Kultur und Kunst platt zu machen, sondern das Gegenteil. Mit dem Zurückziehen dieser Vorlage ist der Arbeitsauftrag an die Verwaltung nicht erledigt, sondern es muss weiter gearbeitet werden, mit dem Hintergrund und mit dem Ziel Kunst und Kultur von Unwägbarkeiten der Haushaltsführung in den kommenden Jahren unabhängig zu machen und zu erhalten.

 

Herr Weitz sprach einen Artikel aus der heutigen Volksstimme an. Kurt Masur schrieb, dass der musikalischen Erziehung wieder mehr Raum gegeben werden muss. Daran sollte man sich halten. Vielleicht ist der Kulturkonvent sogar eine Möglichkeit, Kunst und Kultur noch auszuweiten.

 

Frau Tiedge unterstützte die Idee des Kulturkonvents, dies sei der richtige Schritt.

 

Auch Herr Dr. Daehre begrüßte diese Idee. Die Leitung des Kulturkonvents sollte jedoch kein Mitglied des Kreistages übernehmen, um die Angelegenheit ganz unparteiisch zu betrachten.

 

Frau Schünemann wies auf einen Brief der Leiter und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen hin, den sie heut erhalten hat. Die angeführten Punkte im Brief sollten in die Diskussionen einfließen und Berücksichtigung finden.

 

Herr Zeymer bat erneut die Leiter der Einrichtungen in der Sitzung zu Wort kommen zu lassen.

 

Herr Walker merkte an, dass die Leiter dieser Einrichtungen Angestellte der Kreisverwaltung seien und er sich dazu auch nicht vertieft äußern möchte. Die Meinung seiner Einrichtungsleiter sei ihm bekannt. Im Konvent besteht die Möglichkeit der Disskussion. Für Herrn Walker spielen beide Dinge eine Rolle, zum einen die Verantwortung gegenüber der Bevölkerung, zum anderen aber auch die soziale Sicherung seiner Mitarbeiter.

 

Frau Tiedge unterstrich, dass die Möglichkeit, den Zuhörern eine Rederecht zu gewähren, gesetzlich nicht gegeben ist. Der Tagesordnungspunkt ist zurückgezogen worden und nun kommt die Zeit, darüber zu reden. Auch sie begrüßte die Errichtung eines Kulturkonvents.

 

 

Herr Walker schloss den Tagesordnungspunkt.