Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Zeymer fragte, ob es schon einen Maßnahmeplan für andere Hochwasserschäden, neben dem vorliegenden Maßnahmeplan für die Kreisstraßen, gibt.
Frau Prost (Fachbereichsleiterin 1) antwortete, dass dieser Maßnahmeplan nur die Schäden an den kreiseigenen Straßen betrifft. Die Förderung wird voraussichtlich in Höhe von 100 Prozent sein, wenn dieser bis zum 15. September vorgelegt wird. Die anderen Schäden werden derzeit durch den Landkreis gebündelt. Hierfür wurde eine Frist bis zum 15. Oktober gesetzt. Der Maßnahmeplan für andere Schäden bedarf wieder einer Beschlussfassung. Die Vorlage wird derzeit bearbeitet.
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet
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