Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009, Verwendung des Jahresgewinns und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009  

 
 
68. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
983/SBU/2013 Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009, Verwendung des Jahresgewinns und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette

Herr Keindorff machte darauf aufmerksam, dass im Beschlussvorschlag steht: „der Betriebsausschuss stellt fest und beschließt…“ und wies darauf hin, dass der Kreistag zuständig ist.

 

Herr Walker stellte fest, dass der Beschlusstext korrigiert werden muss.

 

Herr Zeymer erkundigte sich nach den Gründen, die dazu geführt haben, dass erst der Jahresabschluss für 2009 vom Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung vorliegt.

 

Frau Neuendorf (Leiterin des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung) erklärte, dass im Januar 2013 die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 beschlossen wurde. Im Dezember 2013 wird die Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 eingebracht.

 

Herr Walker erinnerte daran, dass diese Problematik bereits zur Beschlussfassung für den Jahrsabschluss 2007 erläutert wurde. Aufgrund verschiedener Faktoren war es seiner Zeit schwierig die Abschlüsse zu erstellen. Die ausstehenden Jahresabschlüsse werden nun nachgeholt, sodass dann ab Dezember eine reguläre Abschlussprüfung erfolgen kann.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.