Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Nach § 36 Abs. 1 der Landkreisordnung
für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung
des Landkreises Ohrekreis überträgt der Kreistag dem Kreisausschuss die
Zuständigkeit zur Entscheidung über die
Verwendung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den
öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der als
Anlage beigefügten “Richtlinie zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 13. Ablehnung: -. Enthaltung: -. Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet. |
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