Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013  

 
 
30. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.2 Beschluss:932/20/2013
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
932/20/2013 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Fachbereichsleiter 2
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Zahn erklärte, wie schnell es passieren kann, dass der Landkreis Börde in ein „rechtes Licht“ gerückt werden kann

Herr Zahn erklärte, wie schnell es passieren kann, dass der Landkreis Börde in ein „rechtes Licht“ gerückt werden kann. In Groß Germersleben war geplant ein großes Rechtsrockkonzert stattfinden zu lassen und alle waren aufgerufen sich dagegen zu wehren.

Er war der Meinung, dass durch die Diskussion „Rechts“ ein gewisser „Imageschaden“ für den Landkreis Börde aufgetreten ist. Die Position des Kreisausschusses und des Kreisseniorenrates war klar definiert und wurde als klar, richtig und unterstützenswert angesehen. Was jedoch bei solchen Aktionen fehlt, ist eine finanzielle Unterstützung.

Auf seine Rückfrage hin, gab es durch den Landkreis Börde keine Möglichkeit, so das Ergebnis der Prüfung des Kreistagsbüros, einer finanziellen Unterstützung für entgegenwirkende Maßnahmen dieses Imageverlustes.

 

Er stellte den Antrag im Haushalt des Landkreises Börde eine Haushaltsposition in Höhe von 1000,00 EURO zu schaffen, um für Aktivitäten, wie z. Bsp. gegen Imageschäden oder für mehr Transparenz in der Demokratie finanzielle Mittel bereit zu stellen.

 

Durch die Bürgerinitiative in Groß Germersleben ist eine große Imagekampagne gestartet worden, für die auch Plakate gedruckt wurde und er bat den Landkreis Börde darum, sich durch das Aushängen der Plakate in seinen Verwaltungsstandorten zu positionieren.

Er übergab dem Landrat 10 Plakate.

 

Herr Keindorff merkte hierzu an, dass es sicherlich eine Haushaltsposition gibt, aus der im Bedarfsfall diese 1000,00 EURO bezahlt werden könnten, wie z. Bsp. die Haushaltsposition „Öffentlichkeitsarbeit“. Wenn dies zugesichert wird, dann wäre der Antrag des Herrn Zahn hinfällig.

 

Herr Zeymer schloss sich den Ausführungen von Herrn Keindorff an.

 

Herr Landrat Walker gab zur Kenntnis, dass die Prüfung, die Kosten für die Plakate aus den Fraktionskostenzuwendungen zu begleichen, kein positives Ergebnis brachte. Jedoch andere finanzielle Möglichkeiten auf den Weg gebracht werden können.

 

Frau Engelbrecht schloss sich ihren 3 Vorrednern an. Man sollte sich jedoch nicht so sehr auf 1000,00 EURO festlegen, da nicht vorhersehbar ist, ob diese Summe ausreicht.

 

Herr Dr. Daehre fasste zusammen, dass keine neue Haushaltsposition geschaffen werden muss, lediglich vorhandene wie z. Bsp. „Öffentlichkeitsarbeit“ im Einzelfall aufgestockt werden, soweit erforderlich.

Gelder werden erst nach Vorlage eines konkreten Antrages und nach mehrheitlicher Zustimmung durch den Kreistag bewilligt.

 

Herr Eichler erkannte am Haushalt des Landkreises Börde an, dass der Hebesatz mit 36,8 Prozent gleich geblieben ist. Als Vertreter des Städte- und Gemeindebundes merkte er an, dass dies nicht in allen Landkreises der Fall ist. Dennoch weist der Haushalt 4 Mio. EURO mehr auf als im Jahr 2012. Die Umlage ist auf 58 Mio. EURO gestiegen. Dies muss man kritisch anmerken. Weiterhin ist er der Meinung, dass der Landkreis Börde noch Einsparpotenzial hat. Weiterhin gibt es einen Personalüberhang durch die Fusion der beiden Altkreise. Durch die Anbringung von „kw“-Vermerke (kw = künftig wegfallend) wäre ein zukunftsgerichtetes Handeln erkennbar. Er kritisierte die Schaffung von 18 neuen Stellen. Hier sieht er ebenfalls Einsparmöglichkeiten, bezüglich der internen Besetzung. Es sollte mehr über Mitarbeiterqualifizierung im Haus nachgedacht werden, damit nicht immer auf externen Einstellungen zurück gegriffen werden muss.

Er sprach ebenfalls die Funktionalreform an, hier insbesondere das KiföG LSA. Aufgaben von kommunaler Ebene wurden auf den Landkreis übertragen. Hierdurch entsteht auch eine geteilte Zuständigkeit.

 

Abschließend erklärte er, dass man dem Haushalt des Landkreises Börde zustimmen kann.

 

Herr Kluge machte nun Ausführungen zum Haushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013.

Der Landkreis ist am Start ins Zeitalter der Doppik.

Er verwies auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2013. Hier wurden die Entwicklungstendenzen dargestellt. Die freiwilligen Aufgaben und die Aufgaben im pflichtgemäßen Ermessen sind dargestellt, so dass zu erkennen ist, welche Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben, welche das Gesicht des Landkreises prägen, zur Verfügung stehen. Kürzungen in diesem Bereich sind nicht vorgesehen. Die Aufgabenerfüllung soll auf gleichem Niveau gehalten werden. Gleichzeitig ist bewusst, dass es notwendig ist, hier Entwicklungsrichtungen einzuschlagen, die die Effizienz erhöhen und die dauerhafte Aufgabenerfüllung sichern.

Die Vorschläge zum Stellenplan und zur Stellenentwicklung finden die Zustimmung des Hauses. Man ist der Auffassung, dass der Stellenplan nur die zur Erfüllung der Aufgaben benötigten Stellen ausweisen sollte. Der Weg führt über die „kw“-Stellen. Hieraus ergibt sich eine strategische Entwicklung. Dem Anspruch an wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung und personalwirtschaftliche Verantwortung soll entsprochen werden.

Das Stellenentwicklungskonzept wird, wie vom Kreisausschuss gefordert, fortgeschrieben. Ein Entwurf liegt bereits vor. Spätestens im Kreisausschuss im September 2013 erfolgt die Vorstellung.

Bezüglich der Thematik – Stellenbesetzung intern/extern – führt Herr Kluge Folgendes aus.

Man müsse immer bedenken, dass es Stellen zu besetzen gilt, für die es intern keine Möglichkeit der Besetzung gibt. Hier z. Bsp die Landschaftsplaner. Die Einstellung erfolgt nur befristet für die Zeit der Aufgabenerfüllung. Damit wird man den personalwirtschaftlichen Erfordernissen weitestgehend gerecht. Ansonsten hat die interne Besetzung Vorrang.

 

Der Landkreis Börde ist auf der Grundlage der Wirtschaftskraft seiner Städte und Gemeinden in der Lage, bei gleichem Hebesatz Mehreinnahmen zu erzielen. Wenn eine Gemeinde 36.800 EURO mehr Kreisumlage abführen muss, dann heißt dies, dass Sie 100.000 EURO Mehreinnahmen zu verzeichnen hatte.

 

Das Jahr 2013 wird genutzt um die Arbeit am doppischen Haushalt weiter zu qualifizieren. Im Ergebnis bat er die Mitglieder des Kreistages dem Haushalt zuzustimmen.

 

Herr Dr. Daehre bedankte sich bei den Mitarbeitern der Verwaltung und den Mitgliedern der beratenden Ausschüsse für die Arbeit bei der Erarbeitung des Haushaltes für das Jahr 2013.

 

Es erfolgte die Abstimmung der Vorlage.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2013.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:              0

Enthaltung:              2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 932/20/2013 erhoben.