Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Anmerkungen zur Vorlage gab es keine. Beschluss:
Der Kreistag beschloss die Wertgrenze für Investitionen und Instandsetzungen gemäß § 11 Absatz 1 GemHVO Doppik in Höhe von 25.000 Euro. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss 931/20/2013 erhoben. |
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