Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bericht des Beirates der gemeinsamen Einrichtung "Jobcenter Börde"  

 
 
64. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.14
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
946/50/2013 Bericht des Beirates der gemeinsamen Einrichtung "Jobcenter Börde"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Tomaszyk
Kluge Vorsitzender Beirat Jobcenter
Federführend:FD Soziales Bearbeiter/-in: Tomaszyk, Marlen

Herr Kluge informiert den Kreisausschuss zum Thema „Jobcenter Börde“

zu 4.14

Bericht des Beirates der gemeinsamen Einrichtung "Jobcenter Börde"             

Herr Kluge erläuterte kurz die Inhalte des Berichtes.

 

Herr Schumacher erklärte dem Kreisausschuss, die Entwicklung des Eingliederungsbudgets von 2006 bis zum heutigen Tag, sowie die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seit 2007.

Die Mittelzuteilung des Eingliederungsbudgets, womit die Arbeitsmarktmaßnahmen finanziert werden, hat sich von 2006 bis Mai 2013 von 20.569.446 € auf nur noch 9.025.445 € verringert. Der Beirat wurde Beratung herangezogen, um bei der Entscheidung mitzuwirken, wie die Mittel verwendet werden sollen. Es ist geplant, von den 9 Mio. € einen größeren Anteil für den ersten Arbeitsmarkt anzuwenden. Man liege mit diesem Budget bei 71% bis 74%  für den ersten Arbeitsmarkt. Für den zweiten Arbeitsmarkt sollen 8% des Gesamtbudgets genutzt werden. Die übrigen Prozente werden zum größten Teil in die Förderung von Jugendlichen investiert. Diese Maßnahmen beinhalten eine überregionale oder überbetriebliche Ausbildung, mit einem Berufsabschluss.

Unter dem ersten Arbeitsmarkt sind Maßnahmen zu verstehen, wie beispielsweise Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgeber. Die Einarbeitungszuschüsse können in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeitgeber Personen einstellen, diese jedoch nicht sofort die  volle Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz erbringen können. Es können berufliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert werden, sowie Aktivierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose. Die Maßnahmen wurden dem Beirat vorgestellt und fanden dessen Unterstützung, sodass der Haushalt in der Trägerversammlung verabschiedet wurde.

Herr Schumacher fuhr mit allgemeinen Informationen fort. Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2006 lag bei 17.142 Personen, die Unterstützung vom Jobcenter Börde bezogen. Man habe 4.886 Personen von 2006 bis zum Ende des Jahres 2012 integrieren können.

Das Jobcenter Börde hat pro Monat Ausgaben in Höhe von ca. 740 € je Bedarfsgemeinschaft. Durch eine Reduzierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um ca. 5.000 Personen, ergibt sich eine jährliche Einsparung von 2. Mio. €. Weiter gibt er an, dass 20% der Leistungsbezieher in Beschäftigung sind, der Verdienst jedoch nicht ausreicht um sich selbst zu versorgen, sodass das Jobcenter den übrigen Bedarf aufstocken muss. Dies resultiert vor allem daraus, dass die Unternehmen meist nur mit Teilzeitverträgen arbeiten.

 

Herr Buchwald gab an, er sei von der Verwaltung informiert worden, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung reduziert werden sollen.

 

Herr Schumacher antwortete, dass in der Vergangenheit Vorgaben für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Sozialgericht gemacht wurden.

Im Jahr 2009 hat das Bundessozialgericht in einem Urteil festgelegt, dass jeder Landkreis ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten hat, um die Kosten für jeden einzelnen Landkreis und jede Region festzustellen. Man habe ein schlüssiges Konzept erarbeitet. Eine Prognose zur Entwicklung der Kosten kann momentan noch nicht gegeben werden. Die Zuschüsse sind zum Großteil auf dem vorherigen Niveau geblieben. Nur in wenigen Bereichen müsse das Jobcenter Börde in der Zukunft weniger zahlen. Es ist damit zu rechnen, dass es in 3-4 Monaten, zum Ende des nächsten Bewilligungszeitraums, Widersprüche und Klagen aufgrund der Absenkung der Kosten für Unterkunft und Heizung gibt.

 

Herr Buchwald fragte, wie sich bei sinkenden Zuschüssen der Ablauf für den Vermieter gestaltet. Er befürchtet, dass die Vermieter die Differenz ausgleichen müssen.

 

Herr Schumacher antwortete, dass, wenn zu hohe Kosten für Unterkunft verursacht würden, die Mieter aufgefordert werden, eine neue Wohnung anzumieten. Dies ist jedoch bei dem regionalen Wohnungsmangel problematisch.

Die Einführung des SGB II hatte viele Mietanpassungen zur Folge. Viele Wohnungen die eine normale Ausstattung hatten, lagen nach den Anpassungen genau in dem Bereich, den das Jobcenter zur Verfügung stellen konnte. Hierbei sind stets die Einzelfälle zu betrachten. Es muss immer eine Gesamtbetrachtung der Kosten erfolgen. Die Auswirkungen der Richtlinie können momentan noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

 

Frau Tomaszyk (FD Soziales) erklärte, dass es noch mehrere Einflussfaktoren gäbe, welche bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Es erfolgt stets eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit eines Umzugs.

 

Herr Schumacher bestätigte, dass es sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung handle. Es ist nicht zu erwarten, dass in dem von Herrn Buchwald angesprochenen Zusammenhang Probleme auftreten.

 

Herr Walker fügte hinzu, dass die Arbeit mit der Richtlinie sehr umfangreich sei und intensive Arbeit mit dem Antragssteller erfordert. Die Detailarbeit wird in diesem Bereich immer größer.

 

Herr Keindorff gab den Hinweis, dass sein Name bei der Auflistung der Mitglieder des Beirates fehle.

 

Dies wurde zur Kenntnis genommen und wird berichtigt.

 

Der Bericht wurde an den Kreistag weitergeleitet.