Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Förderschule für Lernbehinderte "Christian-Wilhelm Harnisch" in Wolmirstedt  

 
 
64. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.10
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
917/40/2013 Förderschule für Lernbehinderte "Christian-Wilhelm Harnisch" in Wolmirstedt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:FDL Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordinatorin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Enkelmann merkte an, dass der Antrag abschlägig vom Kreistag und Kreisausschuss behandelt wurde

Herr Enkelmann kritisierte, dass der Antrag bereits vor der Beratung im Kreisausschuss und Kreistag abschlägig behandelt wurde.

 

Herr Walker informierte, dass der Landkreis Börde für das Schuljahr 2013/14 den Antrag auf Sondergenehmigung auf Grund der geringen Schülerzahlen lediglich weitergeleitet habe. Dieser wurde vom Landesschulamt jedoch abgelehnt. Es bestand im Vorfeld nicht die Möglichkeit, dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag einen Beschluss vorzulegen.

 

Herr Zeymer äußerte dahingehend Kritik an der Begründung, dass er nicht nachvollziehen kann, warum die Schüler aus Wolmirstedt nicht in Haldensleben aufgenommen werden könnten. Die Kapazität müsse vorhanden sein, da vorher eine viel größere Anzahl von Sekundaschülern in diesem Gebäude beschult wurde. Es sei überlegenswert, den geplanten Prozess von 2013 bis 2019 bereits 2016 zu beenden. Mit der Erhaltung der Außenstelle sind hohe Kosten verbunden. Beispielhaft nannte er die Kosten für Hausmeister, Schulsachbearbeiter und Reinigung.

 

Frau Herzig informierte, dass die Schule in Wolmirstedt nicht mehr als eigenständige Schule bestehe. Es ist ein Auslaufmodell. Wenn  Veränderungen durch den Kreisausschuss erwünscht sind, dann können Anträge eingebracht werden. Diese werden dann geprüft. Änderungen diesbezüglich sind möglich, der Wille des Schulträgers muss jedoch auch betrachtet werden. Inwieweit sich die Frage der Inklusion auswirkt ist noch nicht absehbar.

 

Herr Eichler fügte hinzu, er finde die Formulierung nicht richtig, dass das Gebäude in Haldensleben nicht ausreiche.

 

Herr Walker informierte die Kreisausschussmitglieder, dass im Laufe der Schulentwicklungsplanung eine Überprüfung stattfinden wird.

 

Herr Keindorff teilte mit, dass die Umsetzung der europäischen Erfordernisse bezüglich der Inklusion in Sachsen-Anhalt schwer sein wird. Lehrer, Kinder und Eltern seien mit diesem Sachverhalt überfordert. Man sollte nicht alle Gebäude aufgeben, sondern für den Fall, dass die Inklusion rückgängig gemacht wird, eine Reserve behalten.