Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anträge, Anfragen, Anregungen  

 
 
62. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 20.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:45
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Keindorf stellte eine Anfrage bezüglich der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs 2013 des Landkreises

Herr Keindorff stellte eine Anfrage bezüglich der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013. Er gab an, dass die Gemeinde Barleben an einem Nachtragshaushalt arbeitet und für diesen konkrete Zahlen des Haushalts des Landkreises Börde benötigt werden.

 

Herr Kluge, Fachbereichsleiter 2, antwortete, dass der Haushaltsplanentwurf im Kreistag im Mai behandelt wird. Eine Woche vor der Kreistagssitzung wird er im Kreisausschuss vorberaten. Einen Monat davor, soll eine Information an die Gemeinden herausgegeben werden. Er gab weiterhin an, dass davon auszugehen ist, dass die Hebesätze gleich bleiben und die bekannten Zahlen als Planungsgrundlage verwendet werden können.

 

Frau Kluge, Leiterin des Büro Kreistages/Wahlen, informierte, dass am 15. Mai 2013 die Kreisausschusssitzung und am 22. Mai 2013 die Kreistagssitzung stattfindet.

 

Herr Buchwald beklagte sich über die stetig steigenden Umlagezahlungen der Gemeinden an die Verbandsgemeinde Obere Aller und den Landkreis, sowie die rückläufigen Finanzeinnahmen der Gemeinde und, dass diese nur durch Steuererhöhnungen ausgeglichen werden könnten und die Gemeinde in diesem Jahr nur knapp der Haushaltskonsolidierung entgeht. Er äußerte einen Vorschlag für eine Sparmaßnahme des Kreises. Er verwies dabei auf die Kommunale Sanierungsgesellschaft und, dass diese im vergangenen Jahr nur knapp ’’überlebt’’ hat. Herr Buchwald fragte, wie lange der Landkreis Börde Mitgesellschafter dieser Gesellschaft bleiben will und die Umlage zahlt.

 

Herr Walker antwortete darauf, dass am 9. April 2013 eine Beratung mit der KSG stattfinden wird, in der die weitere Schrittfolge in der Betreibung der KSG besprochen wird.

 

Herr Kluge antwortet zum Thema der Kreisumlage und informierte, dass das Problem mit der Umlagenzahlung bekannt sei. Er verwies auf die Pflicht zu Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes und, dass wirtschaftlich starke Landkreise, wie der Landkreis Börde und der Saalekreis stärker von Kürzungen betroffen seien. Zudem gab er an, dass der Landkreis Börde als einziger Landkreis im Land Sachsen-Anhalt in der Lage ist, die Hebesätze bei gleichbleibender Wirtschaftskraft, stabil zu halten.

 

Herr Walker fasste zusammen, dass die Zahlen jedem bekannt seien und man bemüht sei, die Hebesätze gleich zu halten. Zudem gab er an, dass die Kreisumlage die wichtigste Ertragsquelle für die Existenz des Landkreises ist und, dass diese nicht erhöht wird. Der absolute Betrag, der von den Gemeinden gezahlt werden muss, erhöht oder verringert sich durch die Ertragskraft der jeweiligen Gemeinde.

 

Herr Keindorff stellte eine Anfrage zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und fragte, ob wie geplant, eine Arbeitsgruppe mit den Gemeinden und dem Landkreis gebildet wird. Er erwähnte auch, dass der Städte- und Gemeindebund prüft, ob er eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz einlegen wird.

Weiterhin möchte er wissen, ob der Landkreistag ebenfalls eine Klage anstrebt. Zudem möchte er in Erfahrung bringen, ob die Arbeitsgruppe ihre Arbeit schon aufgenommen hat.

Er erwähnte, dass Frau Trittel dahingehend sehr aktiv geworden ist, da sie auch in Arbeitsgruppen des Ministeriums vertreten ist. Er sieht mit dem geplanten KiFöG rechtliche Probleme auf die Gemeinde zukommen und möchte Wissen, ob das Schreiben über den Landkreis an das zuständige Fachministerium bereits beantwortet wurde.

 

Herr Walker bejahte die Frage r den Teil, welcher auch in der Zuständigkeit des Landkreises liegt. Des Weiteren teilte er mit, dass es eine Beratung mit den Bürgermeistern zum KiFöG gab. Er gab an, dass der Landkreis die Aufgaben übernehmen wird, die ihm zugeordnet sind. Über den Landkreistag wurden erhebliche Defizite zur Einführung des KiFöG aufgezeigt. Es wurde sich darauf geeinigt, dass zu diesem Zeitpunkt nicht alle Bestimmungen und Regularien umgesetzt werden können. Herr Walker prüft, ob sich die Arbeitsgruppe gebildet hat. Der Landkreistag hat nicht vor, gegen das neue Gesetz zu klagen.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erwägt ebenfalls, wie der Städte- und Gemeindebund gegen das Gesetz zu klagen. Er verkündete, dass der Landkreis Börde nicht klagen wird und sich der Aufgabe stellen wird.

 

Herr Eichler bestätigte, dass der Städte- und Gemeindebund erst einmal die Erfolgsaussicht im Falle einer Klage prüft. Er fügte hinzu, dass die Gemeinden nach dem KiFöG erst einmal die Kosten ermitteln müssen und dass dies zum angesetzten Stichtag nicht möglich sei.

Zudem muss mit den Zahlen, welche aus dem KiFöG hervorgehen eine neue Satzung in der Gemeinde beschlossen werden. Er bezweifelte, dass dies vor Mai/Juni durchführbar ist. Zudem zweifelte er daran, dass die Gelder nach dem neuen KiFöG ohne Bezuschussung der Gemeinden ausreichend sind.

 

Herr Buchwald brachte ein, dass dann die Elternbeiträge erhöht werden müssten.

 

Herr Eichler antwortete, dass festgelegt wurde, dass die Gemeinden einen Mindestanteil von 50% tragen müssen. Daraus schlussfolgerte er, dass die Elternbeiträge daraufhin in dem einen oder anderen Fall erhöht werden müssten.

 

Herr Walker ergänzte, dass der Landkreis genau wie die Städte und Gemeinden keine genauen Informationen über die Umsetzung dieses neuen Gesetzes habe und informierte, dass die Verwaltungen dabei seien, sich abzustimmen. Herr Walker versicherte Herrn Keindorff, dass der Landkreis die Gemeinde im Fall des Kindergartens im Ostfalenpark auf jeden Fall unterstützen wird.

 

Herr Buchwald bemängelte die Gemeindegebietsreform und die Finanzmittelbeschaffung der Verbandsgemeinden. Die Verbandsgemeinden erhalten ihre Finanzmittel ausschließlich durch Umlagen der Mitgliedsgemeinden. Die Mitgliedsgemeinden können keinen Sparzwang auf die Verbandsgemeinde ausüben, bemängelte Herr Buchwald.

 

Herr Walker antwortete, dass man das im Nachhinein nicht ändern kann. Es besteht allerdings die Möglichkeit sich  untereinander auszutauschen. Ebenfalls teilte er mit, dass man sich auch bereits mit dem Innenminister über das neue Kommunalgesetz beraten hat und dass der Landkreistag bereits die Defizite definiert und formuliert hat. Abzuwarten bleibt allerdings in wie weit diese Einfluss nehmen wird.

 

Herr Keindorff fragte, ob der Landkreis beabsichtigt, der Kommunalen IT-Union (KITU) beizutreten. Er berichtete, dass die Gemeinde Barleben mit dem Beitritt positive Erfahrungen sammeln konnte und dass sich aus diesem Beitritt auch Kosteneinsparungen bzw. Kostenoptimierungen ergeben haben. Er möchte wissen, ob es Bedenken der Kreisverwaltung gibt.

 

Herr Walker antwortete, dass dies für ihn strategische Bedeutung hat und er sich vorstellen kann, mit der KITU zusammen zu arbeiten. Es gibt zwar teilweise Deckungsgleichheit, man ist allerdings dabei noch andere Optionen zu prüfen, da man die Verwaltung im Gesamtkomplex betrachten muss. Ebenfalls betonte er die Bedeutung der IT, da sie als Handwerkszeug dient und ein wichtiger Punkt für die Arbeit der Verwaltung ist.

 

Herr Zeymer erinnerte daran, dass er in der letzten Sitzung eine Anfrage gestellt habe und gedacht hätte, dass eine Antwort verkündet wird.

 

Herr Walker bat um eine Konkretisierung seiner Fragestellung.

 

Herr Zeymer erläuterte, dass es sich um seine Anfrage zur Deponie Farsleben handelt.

 

Herr Walker entgegnete ihm, dass seine Anfrage beantwortet wurde.

 

Herr Zeymer verwies auf die Niederschrift und sagte, dass die Anfrage nicht beantwortet wurde.

 

Frau Prost erinnerte daran, dass heute die Niederschrift vom Kreisausschuss vorgelegt wurde und nicht die Niederschrift vom Kreistag, wo Herr Zeymer seine Anfrage stellte. Ebenfalls gab Frau Prost zur Kenntnis, dass die Fragen ausgearbeitet wurden sind und bereits auf dem Postweg an das Büro Kreistag versandt wurden.

 

Herr Walker forderte Herrn Zeymer auf, seine Frage noch einmal zu stellen.

 

Herr Zeymer wiederholte diese und verwies auf ein Schreiben von Frau Prost zum Planfeststellungsverfahren Deponie Farsleben, was besagt, dass das Verfahren geprüft und besprochen wird. Er möchte wissen, wann es besprochen wird oder ob es ein Antwortschreiben gibt.

 

Frau Prost gab an, dass eine Zuarbeit an das Büro Kreistag/Wahlen bereits erfolgte.

 

Frau Kluge bestätigte den Eingang der Zuarbeit. Die Mitglieder werden sie kurzfristig erreichen.

 

Herr Walker erinnerte Herrn Zeymer daran, dass an der letzten Kreistagssitzung ein Antwortschreiben zum Planfeststellungsverfahren verteilt wurde. Er verwies auf die Aussage von Herrn Zeymer, dass ihm die Antwort nicht ausreicht und dass Seitens der Verwaltung eine Vervollständigung erfolgt und diese geschehen ist.

 

Herr Zeymer erläuterte seine Vorstellung, dass sich in der Kreisausschusssitzung einmal mit der Meinung des Landkreises auseinander gesetzt wird und dass er diese Meinung nicht kennt.

 

Herr Walker erklärte, dass bereits ein Schreiben an die Mitglieder des Kreistages verteilt wurde und dass auf Bitten von Herrn Zeymer noch eine Ergänzung zu diesem Schreiben ausgefertigt wurde. Diese Ergänzung befinde sich zurzeit im Postumlauf.

 

Herr Dr. Koch fragte, ob eine Einflussnahme des Kreises gewünscht ist bzw. ob diese aktiv betrieben werde.

 

Herr Walker antwortete, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt und dass eine politische Einflussnahme in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren ausgeschlossen ist.