Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Vorstellung des Kennzahlenvergleiches 2011 "Benchmarking Hilfen zur Erziehung der Landkreis in Sachsen-Anhalt"  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 25.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Rauschenberger gibt einen Gesamtüberblick über „Benchmarking Hilfen zur Erziehung+ der Landkreise in Sachsen-Anhalt

Herr Rauschenberger gibt einen Gesamtüberblick über den Vergleich „Benchmarking Hilfen zur Erziehung+ der Landkreise in Sachsen-Anhalt.

 

In den Vorbetrachtungen erläuterte er, dass es sich beim Benchmarking um einen Prozess zum Vergleich bestimmter Bezugswerte handelt. Im Bereich des Fachdienstes Jugend und im Weiteren im Teilbereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) sind dies beispielsweise die eingesetzten Finanzmittel, das sozialpädagogische Fachpersonal, die Anzahl der durchgeführten Hilfen sowie die Anzahl junger Menschen im Landkreis Börde.

 

Der Vergleich dieser Bezugswerte ist deshalb notwendig, um die eigenen Stärken und Schwächen des Fachdienstes erkennen zu können, von guten Beispielen der anderen Landkreise zu lernen und damit die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe effektiver im Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einsetzen zu können.

 

Im Weiteren erläuterte er die einzelnen Hilfen der §§ 27 ff SGB VIII und ordnete diese ihrem Inhalt nach den ambulanten, teilstationären und stationären Hilfeformen zu. Hierbei ging er speziell auf die unterschiedliche Gewichtung dieser Hilfeformen in den einzelnen Landkreisen ein, aus denen sich mögliche Steuerungsmöglichkeiten ableiten lassen.

 

Im Ergebnis der Gesamtbetrachtung des Kennzahlenvergleiches 2011 ist festzustellen, dass der Landkreis Börde über unterdurchschnittliche Ausgaben pro Jugendeinwohner verfügt und gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Hilfedichte (Anzahl der Hilfen je Jugendeinwohner) aufweist. Dies sind sehr gute Ausgangsbedingungen, um die Leistungsgewährung auch in Zukunft optimal aufrecht erhalten und ergänzende Probleme, wie den demografischen Wandel adäquat bearbeiten zu können.