Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schulze stellt die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung von Gemeinschafts-schulen vor und erläutert die einzelnen Schritte des Antragsverfahren.
Weiterhin gibt er eine Übersicht über die Organisationsformen zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen (Anlage zur Niederschrift). Grundlage: 14. Änderung des Schulgesetzes vom 15.11.12 § 5b - Gemeinschafts-schule Sachsen-Anhalt (Wortlaut des § 5b als Anlage der Niederschrift beigefügt), Gemeinschaftsschulverordnung des Landes Sachsen-Anhalt z. Zt. in Anhörung;
Ziel der Gemeinschaftsschule: Auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien sind nachfolgende Überlegungen Grundlage: - Öffnung des bestehenden Schulsystems mit dem Ziel des längeren gemeinsamen Lernens; - Langfristige Sicherung eines wohnortnahen Bildungsangebotes zur Erreichung aller allgemeinbildenden Schulabschlüsse vor dem Hintergrund weiter sinkender Schülerzahlen; - Erhöhung der Bildungschancen durch bessere Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen;
Betroffene Schulen: Gymnasien, Sekundarschulen, Gesamtschulen Gültigkeit ab dem 5. Schuljahrgang und der Erwerb aller Abschlüsse möglich;
Zu schaffende Voraussetzungen: - Vorlage einer pädagogischen und organisatorischen Konzeption - mindestens Vorhandensein der Zweizügigkeit der Schule - Vorlage der v. g. Verordnungsermächtigungen - Beschluss der Gesamtkonferenz - Einbeziehung des Schulträgers und Trägers der SEPL und Schülerbeförderung
Als bisher einzige Schule des Landkreises beschreitet die Sekundarschule „Johannes Gutenberg“ Wolmirstedt den Weg zur Gemeinschaftsschule. Dazu ist ein Umwandlungsverfahren durchzuführen, dessen einzelne Schritte einzuhalten sind:
1. Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes durch die Schule; 2. Festlegung der Organisationsform; 3. Einbeziehung des Schulträgers und der Gesamtkonferenz einschließlich Beschlussfassung; 4. Antragstellung mit Einreichung der v. g. Unterlagen beim Landesschulamt, dort Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses an Schule und Schulträger mit dem Ziel Herstellung des Einvernehmens; 5. Einbeziehung der politischen Gremien des Landkreises durch Schulträger (Fachausschuss, Kreisausschuss, Kreistag) - Beschlussfassung durch Kreistag zum Vorhaben; 6. Im Falle der Sekundarschule Gutenberg und der gewählten Organisationsform 2a (eigene gymnasiale Oberstufe der Schuljahrgänge 11 – 13) Übergabe der kompletten Unterlagen durch Landesschulamt an Landesregierung; 7. Bei deren Zustimmung Genehmigung durch Landesschulamt;
Herr Thiel stellt gemeinsam mit einem Schüler den derzeitigen und zukünftigen Schulbetrieb vor. Grundlage bildet dabei der bereits laufende Schulversuch „Schulerfolg durch praxisorientiertes Lernen in der Sekundarschule“.
Er bedankt sich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Fachausschusses des Kreistages und der Verwaltung für die außerordentliche bisherige Unterstützung und Begleitung des eingeschlagenen Weges.
Die Mitglieder des Fachaussschusses zeigen sich beeindruckt von der dargestellten Form der pädagogischen Arbeit und signalisieren weitere Unterstützung.
Herr Jackowicz bemängelt, dass der Gesetzestext zum § 5b Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt den Fachausschussmitgliedern nicht vorliegt.
Herr Schulze sagte die Übergabe mit der Niederschrift zu.
Er warf weiterhin seine Besorgnis zur Aufrechterhaltung von Schulbezirken und möglicher Gefährdung von gymnasialen Standorten ein.
Herr Hoeft ergreift das Wort, für ihn stellen sich folgende Fragen:
- Wo ist der Unterschied zwischen einer IGS und einer Gemeinschaftsschule? - Wie ist die Lehrerausstattung in Bezug auf die gymnasiale Lehrbefähigung gesichert? - Warum Gemeinschaftsschule, wenn die Abschlüsse (Abitur) zwischen beiden Schulformen gleich sind?
Herr Thiel beantwortet die gestellten Fragen soweit seine Zuständigkeit gegeben ist.
Herr Zimmermann ergänzt und verweist nochmals auf die Tatsache, dass wir derzeitig am Anfang der Umsetzung stehen und noch viele Fragen zu klären sind.
Herr Schulze: Bis Vorlage des Kreistags-Beschlusses sollte nicht bei der Sekundarschule „Johannes-Gutenberg“ von einer Gemeinschaftsschule gesprochen werden.
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