Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über
die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für
den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum” 1. Frau/Herrn Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 13. Ablehnung: -. Enthaltung: -. Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||