Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Kluge informierte, dass Zweck der Satzung sei, eine Grundlage für die Rechnungslegung des Landkreises zu schaffen. Aufgrund technischer Weiterentwicklungen und Kostenentwicklungen sei es notwendig gewesen, eine neue Kalkulation zu erstellen. Er wies darauf hin, dass keine Rechnung an die Städte und Gemeinden gestellt wird, sie müssen weiterhin nur die Materialkosten zahlen. Für Dritte erfolgt die Rechnungslegung über Materialkosten und Arbeitsaufwand.
Herr Schorlemmer erkundigt sich, ob es versicherungstechnisch möglich sei, Feuerwehrleute aus einer anderen Gemeinde mit zum Einsatz in der eigenen Gemeinde zu nehmen. Herr Läbisch sieht da keine versicherungstechnischen Probleme.
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
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