Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der 2. Block besteht aus den Vorlagen Benutzungsordnung Umladestationen Wolmirstedt und Wanzleben (AEG, AEW) und der Vertragsänderungen des Eigenbetriebes mit den Gesellschaften.
Herr Kluge erläuterte, dass Eigengesellschaften Umladestationen und Kleinannahmestellen ohne Sicherheiten betreiben. Die wirtschaftliche Entwicklung führte dazu, dass diese Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Da der politische Wille, das Angebot zu erhalten, besteht, sollen Kleinannahmestellen und Umladestationen erhalten werden. Daher haben die Gesellschaften Kalkulationen abgegeben, die Benutzungsordnungen wurden aktualisiert und Gebührenkalkulation, also der Zuschuss der von den Gesellschaften geplant wurde, sei jetzt Bestandteil der Gebührenkalkulation des Eigenbetriebes. Damit sei die Finanzierung dieser Anlagen sichergestellt. Die Unternehmen seien sich bewusst, dass Maßnahmen geprüft und eingeleitet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern auch außerhalb des Grundsatzbeschlusses.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig an den Kreistag weitergeleitet.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 16.10.2012) beigefügte Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt. |
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