Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Grundsatzbeschluss zur künftigen Gestaltung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis Börde  

 
 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:48
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
853/Abf/2012 Grundsatzbeschluss zur künftigen Gestaltung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Walker
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Kluge äußert den Wunsch, auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft wesentliche kreisliche Inhalte für 2013 neu zu regeln, um einheitliche Arbeitsgrundlagen zu schaffen

Herr Kluge äußerte den Wunsch, auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft wesentliche kreisliche Inhalte für 2013 neu zu regeln, um einheitliche Arbeitsgrundlagen zu schaffen.

Dies führt zu der hohen Zahl von Vorlagen.

 

Er gab bekannt, dass die Erläuterung der Vorlagen in Blöcken erfolgt, die inhaltlich zueinander passen, um eine Gesamtdarstellung der Themenlage zu fördern. Der 1. Block besteht aus den Vorlagen Fortschreibung Konzeption, Grundsatzbeschluss und Abfallentsorgungssatzung. Hauptgrund für die Überarbeitung sei das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

Zur Vorlage 885/Abf/2012: Herr Kluge sagte, dass die Konzeption das Arbeitspapier seit 2010 sei. Die Gründe für die Fortschreibung seien die Anpassung an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Änderung von Verträgen, z.B. WeVo und die Aktualisierung Prognosen der Abfallmengenentwicklung. Er gab bekannt, dass die Bearbeitung von Konzeption und Grundsatzbeschlüssen zum Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis nach § 8 Abfallwirtschaftsgesetz LSA führt.

 

Zur Vorlage 853/Abf/2012: Die Handlungspflicht des Landkreises besteht bis Anfang 2015. Er erklärt, dass der Wertstofferfassung eine steigende Bedeutung gegeben werden muss. Darüber hinaus seien die Prüfung und der Nachweis der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung unter Einbeziehung bzw. Nutzung der Potenziale der Eigengesellschaften nötig.

Die derzeitigen Organisationsmodelle, künftigen Aufgaben und Leistungen werden auf den Prüfstand gestellt und bewertet um die Abfallwirtschaft zu optimieren. Die Gestaltung von Vertragsbeziehungen zu Dritten ist zu betrachten, da die Aufgaben nicht nur durch den Landkreis bzw. seine Gesellschaften erfüllt werden können. Laut Herrn Kluge werden die Beratung und Bearbeitung ergebnisoffen sein. Ziel sei es, eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft zu gestalten und die Abfallgebühren zu stabilisieren.

 

Zur Vorlage 886/Abf/2012: Die Gründe für die Änderung der Satzung seien das Kreislaufswirtschaftsgesetz und die Hinweise des Landesverwaltungsamtes aus der Genehmigungsverfügung, so Herr Kluge.

 

Herr Walker wies darauf hin, dass der Gesetzgeber nun über das Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Handeln zwingt. In Abständen wird über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die hierzu gegründet wurde, angemessen informiert. Bis spätestens 2015 soll es soweit sein, dass der Landkreis strategisch ausgerichtet ist und im Einzelnen die wirtschaftlichen Veränderungen mit Mehrheitsbeschluss hier im Kreis umgesetzt werden können.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Anpassung der öffentlichen Abfallwirtschaft und zur Optimierung der Organisation, der Strukturen und der Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft mit dem Ziel der Stabilisierung der Abfallgebühren unter Berücksichtigung der Vorteile der kommunalen Abfallwirtschaft wird die Kreisverwaltung einschließlich Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ beauftragt,

 

1.      die Vorschläge für die Fortschreibung der Konzeption der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis unter der Berücksichtigung der Zielvorgaben und Anforderungen der neuen gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen zu bearbeiten.

2.      eine wirtschaftliche Bewertung verschiedener Organisationsmodellen aufzustellen.

3.      eine Untersuchung der aktuellen Organisationseinheiten und –strukturen der öffentlichen Abfallwirtschaft des Landkreises mit dem Ziel einer Optimierung der Strukturen und der Kooperationen vorzunehmen.

4.      eine Ist-Analyse der aktuellen Aufgabenerledigung, einschließlich Marktkostenvergleich, zu erarbeiten.

5.      den beiliegenden Maßnahmeplan für die Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft mit einem Umsetzungs- und Zeitplan fortzuschreiben.